Verlust aus dem Investitionsabzugsbetrag: Verrechnung mit dem Gehalt, Verlustrücktrag und Verlustvortrag
Ein Investitionsabzugsbetrag senkt nicht die Steuer, sondern den Gewinn eines Betriebs, und zwar meist so weit, dass daraus ein Verlust wird. Was mit diesem Verlust passiert, entscheidet über den tatsächlichen Steuereffekt: Er verrechnet sich mit dem Gehalt oder Praxisgewinn desselben Jahres, wandert in das Vorjahr zurück oder in spätere Jahre vor. Jede dieser Stufen hat eigene Grenzen, und die teuerste davon steht nicht im §10d, sondern im Tarif.