Wie wird eine Abfindung versteuert?
Eine Abfindung ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn. Die eigentliche Belastung entsteht nicht durch einen Sondersteuersatz, sondern durch die Progression.
- Kein Freibetrag mehr seit 2006; dafür fallen auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an.
- Die Abfindung kommt im Auszahlungsjahr auf Ihr übriges Einkommen obendrauf, ein großer Teil landet dadurch bei 42 % oder 45 %.
- Zwei gesetzliche Hebel wirken dagegen: die Fünftelregelung (§ 34 EStG) und, deutlich größer dimensioniert, der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG). Der Rechner oben stellt beide nebeneinander.
Was ist die Fünftelregelung (§ 34 EStG)?
Die Fünftelregelung ist eine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte: Die Steuer wird so berechnet, als flösse die Abfindung gleichmäßig über fünf Jahre zu. In drei Schritten:
- Steuer auf das übrige zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung.
- Steuer auf das übrige Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
- Die Differenz mal fünf, addiert zur Steuer aus Schritt 1.
Beispiel (Steuerjahr 2025, Einzelveranlagung, nur Einkommensteuer): 40.000 € übriges Einkommen und 100.000 € Abfindung ergeben ohne Fünftelregelung 47.888 €, mit Fünftelregelung 42.795 € Steuer. Ersparnis rund 5.100 €.
Wann bringt die Fünftelregelung viel, und wann kaum etwas?
Je niedriger Ihr übriges Einkommen im Auszahlungsjahr, desto stärker wirkt sie. Im Spitzensteuersatz verpufft sie fast vollständig.
- Niedriges übriges Einkommen: voller Effekt, weil ein Fünftel der Abfindung noch in niedrige Tarifstufen fällt.
- Bereits im Spitzensteuersatz: kaum Wirkung, weil auch das Fünftel schon mit 42 % oder 45 % besteuert wird und die Verfünffachung den Vorteil wieder einstellt.
- Genau in dieser Konstellation greift der zweite Hebel: Ein IAB senkt das übrige Einkommen und verstärkt damit die Fünftelregelung gleich mit.
Wie senkt ein Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) die Steuer auf die Abfindung?
Mit einem Investitionsabzugsbetrag ziehen Sie bis zu 50 % der Kosten einer geplanten betrieblichen Investition, höchstens 200.000 € je Betrieb, schon vor der Anschaffung von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.
- Im Abfindungsjahr gebildet, senkt der IAB das übrige Einkommen genau dann, wenn der Grenzsteuersatz am höchsten ist, und verbessert zugleich die Ausgangsbasis der Fünftelregelung. Voraussetzungen: Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann, Rechenbeispiel: IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher.
- Voraussetzung ist ein Betrieb mit Gewinneinkünften, den sich auch Angestellte schaffen können: bei einem Einzel-Investment typischerweise ein Einzelunternehmen, beim Co-Investment eine GbR.
- Wie stark die Steuererstattung das tatsächlich gebundene Eigenkapital reduziert, rechnet Wie viel Eigenkapital wird wirklich gebraucht? vor.
| Szenario | Gesamtsteuer | Ersparnis |
|---|---|---|
| Ohne Fünftelregelung | rund 169.600 € | – |
| Mit Fünftelregelung (§ 34 EStG) | rund 165.700 € | rund 3.900 € |
| Fünftelregelung + IAB 200.000 € (§ 7g EStG) | rund 38.600 € | rund 131.000 € |
Die Größenordnung ist typisch: Bei hohem übrigem Einkommen spart die Fünftelregelung allein wenige tausend Euro, die Kombination mit einem IAB verschiebt das Ergebnis um eine Zehnerpotenz. Der IAB muss allerdings innerhalb von drei Jahren in eine tatsächliche Investition münden, sonst wird er rückwirkend verzinst aufgelöst; die Folgen beschreibt IAB rückgängig machen: Was passiert, wenn nicht investiert wird, Fristen, Zinsen, Auswege.
Welche weiteren Hebel gibt es bei einer Abfindung?
- Auszahlungszeitpunkt steuern: Fließt die Abfindung erst im Januar des Folgejahres, trifft sie auf ein niedrigeres übriges Einkommen und die Fünftelregelung wirkt stärker.
- Zusammenballung sichern: Die Ermäßigung setzt grundsätzlich Zufluss in einem Kalenderjahr voraus; Ratenzahlungen können sie komplett kosten.
- Vorsorgeaufwendungen nutzen: Beiträge in eine Basisrente (Rürup) sind als Sonderausgaben abziehbar und senken das übrige Einkommen.
- Progressionsvorbehalt einplanen: Arbeitslosengeld im selben Jahr erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
- Weiterlesen: Abfindung steueroptimiert anlegen: Fünftelregelung, IAB und die Energie-Beteiligung zur Reinvestition in ein Energieprojekt, Legal Steuern sparen: die wirksamsten Strategien zum Überblick über legale Gestaltungsspielräume und ihre Grenzen.
Wie rechnet dieser Abfindungsrechner?
- Tarif: § 32a EStG exakt nach gesetzlicher Formel für 2025 und 2026 (Grundfreibetrag 12.096 € bzw. 12.348 €), bei Zusammenveranlagung mit Splittingverfahren.
- Fünftelregelung: § 34 Abs. 1 EStG einschließlich des Sonderfalls eines negativen verbleibenden Einkommens.
- Zuschläge: Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone (§§ 3, 4 SolzG), Kirchensteuer mit 8 % bzw. 9 % der Einkommensteuer.
- IAB: mindert das übrige zu versteuernde Einkommen.
- Nicht enthalten: Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Progressionsvorbehalt, die Sonderausgabenwirkung und die Kappung der Kirchensteuer sowie die Prüfung der Voraussetzungen des § 7g EStG.
Als „Netto aus der Abfindung“ weist der Rechner die Abfindung abzüglich der Steuer aus, die im jeweiligen Szenario zusätzlich anfällt. Er dient der Orientierung; maßgeblich ist allein der Bescheid Ihres Finanzamts.