Gleiche Anlagesumme, gleicher Spitzensteuersatz, gleiche Fremdkapitalquote. Was sich unterscheidet, sind Rendite, Steuerwirkung, gebundenes Kapital und Aufwand.
Als einzige der hier verglichenen Klassen verbindet das Direktinvestment überdurchschnittliche Projektrenditen mit einem starken Steuerhebel und echtem Eigentum eines harten Vermögenswertes.
Rechengrundlage
150.000 € Investition
44,3 % Spitzensteuersatz
70 % Fremdkapital
Stand August 2026
Alle Angaben sind Richtwerte und Modellrechnungen, keine Prognose und keine Zusage. Diese Seite ersetzt weder Steuer- noch Anlageberatung.
01Renditespannen
Was die Anlageklassen vor Steuern liefern.
Die Spannen sind Richtwerte und beziehen sich auf unterschiedliche Bezugsgrößen: bei der Immobilie auf die Nettomietrendite nach Kaufpreis, beim Wertpapier auf die langfristige Wertentwicklung, beim Direktinvestment auf die Projektrendite des Investitionsvolumens. Sie sind deshalb nicht eins zu eins ineinander umrechenbar, zeigen aber die Größenordnung.
Abschreibung ist kein Selbstzweck: Jeder abgeschriebene Euro senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und wird über Ihren Spitzensteuersatz zu Liquidität. Entscheidend ist deshalb nicht, ob abgeschrieben wird, sondern wann. Beim Energie-Direktinvestment greifen Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA sofort; die Immobilie verteilt ihre Abschreibung über Jahrzehnte, und bei Wertpapieren, Festgeld oder Nachrangdarlehen gibt es nichts abzuschreiben.
Energie-Direktinvestment (§7g)
Immobilie, Neubau (degressiv 5 %)
Immobilie, Bestand (linear 2 %)
Aktien, ETF, Festgeld, Crowdinvesting
Kumulierte Abschreibung in Prozent des Investitionsvolumens. Jahr 0 ist das Jahr vor der Anschaffung, in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet wird. Bei der Immobilie ist ein Gebäudeanteil von 80 % des Kaufpreises unterstellt. Die §7g-Kurve unterstellt einen Batteriespeicher; bei Photovoltaik fällt die Abschreibung im ersten Jahr wegen der niedrigeren degressiven AfA geringer aus. Modellrechnung; im Einzelfall entscheidet Ihr Steuerberater.
Konkret: 85 % von 150.000 € sind 127.500 € Abschreibung im ersten Jahr. Bei 44,3 % Spitzensteuersatz entspricht das rund 56.500 € Steuerentlastung, von denen rund 33.200 € über den Investitionsabzugsbetrag schon vor dem Closing verfügbar sind und direkt in das Eigenkapital der Investition fließen können.
Bei gleichem Volumen von 150.000 € unterscheidet sich der Eigenmittelbedarf enorm. Der Grund liegt nicht nur in der Bankfinanzierung, sondern in der Steuererstattung aus dem Investitionsabzugsbetrag, die beim Direktinvestment einen Teil des Eigenkapitals ersetzt, und in den Kaufnebenkosten, die bei der Immobilie zusätzlich aus eigener Tasche kommen.
Die Steuererstattung aus dem Investitionsabzugsbetrag beträgt 33.225 € bei 44,3 % Spitzensteuersatz (42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) und steht in der Regel vor dem Closing zur Verfügung. Sie ersetzt damit einen Teil des Eigenkapitals.
ImmobilieEigenmittel60.000 €
70 %
30 %
Zusätzlich zu den 45.000 € Eigenkapital sind rund 15.000 € Kaufnebenkosten fällig (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, gegebenenfalls Makler). Nebenkosten sind nicht bankfähig und müssen aus Eigenmitteln kommen.
Aktien und ETFEigenmittel150.000 €
100 %
Ein Wertpapierdepot wird üblicherweise nicht fremdfinanziert; der volle Betrag kommt aus Eigenmitteln und bleibt unversteuert eingezahlt.
Bankfinanzierung
Steuererstattung aus dem IAB
Eigenkapital
04Gesamtbild
Alle sechs Klassen nebeneinander.
Rendite ist nur eine von fünf Dimensionen. Erst zusammen mit Steuerhebel, Struktur, Verfügbarkeit und laufendem Aufwand ergibt sich ein belastbares Bild.
Anlageklasse
Rendite p. a.
Steuerhebel
Struktur
Verfügbarkeit
Laufender Aufwand
Energie-Direktinvestment
8 bis 12 %
§7g EStG: 50 % Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung, 40 % Sonderabschreibung und 30 % degressive AfA im ersten Jahr. Zusammen wirken bis zu 85 % des Investitionsvolumens im ersten Jahr steuermindernd.
Direktes Eigentum an der Anlage, im eigenen Betriebsvermögen
Gering; Projektlaufzeit 15 bis 30 Jahre
Niedrig; kaufmännische und technische Betriebsführung ist Teil des Projekts
Aktien und ETF
6 bis 8 %
Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag auf Erträge, bei Aktienfonds gemildert durch 30 % Teilfreistellung. Die Einzahlung selbst mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen um keinen Euro.
Wertpapier im Depot, kein Eigentum an einem Wirtschaftsgut
Sehr hoch; börsentäglich handelbar
Niedrig
Vermietete Immobilie
2 bis 4 %
Lineare Gebäude-AfA von 2 bis 3 % pro Jahr, für Neubauten degressiv 5 % nach §7 Abs. 5a EStG und zusätzlich §7b. Nach zehn Jahren Haltefrist ist der Verkaufsgewinn im Privatvermögen steuerfrei (§23 EStG).
Direktes Eigentum, im Privat- oder Betriebsvermögen
Sehr gering; Verkauf dauert Monate und kostet Nebenkosten
Steuerliche Effekte entstehen auf Fondsebene und sind für Sie als Anleger kaum gestaltbar. Der §7g-Hebel setzt einen eigenen Betrieb voraus, den ein Fondsanteil nicht begründet.
Fondsanteil; Eigentümer des Wirtschaftsguts ist der Fonds
Sehr gering; Kapital ist über die Fondslaufzeit gebunden, kein geregelter Zweitmarkt
Keiner
Crowdinvesting
5 bis 8 %
Zinsen sind Kapitalerträge und in voller Höhe steuerpflichtig. Es gibt kein Wirtschaftsgut, das Sie abschreiben könnten, also auch keinen Abschreibungshebel.
Meist partiarisches Nachrangdarlehen: Fremdkapital ohne Eigentum, im Insolvenzfall nachrangig
Keine; Rückzahlung erst zum Laufzeitende
Keiner
Festgeld und Tagesgeld
2 bis 3,2 %
Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 €. Kein Gestaltungsspielraum.
Bankguthaben mit Einlagensicherung, kein Sachwert
Sehr hoch beim Tagesgeld, gebunden beim Festgeld
Keiner
Energie-Direktinvestment
8 bis 12 %
Steuerhebel
§7g EStG: 50 % Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung, 40 % Sonderabschreibung und 30 % degressive AfA im ersten Jahr. Zusammen wirken bis zu 85 % des Investitionsvolumens im ersten Jahr steuermindernd.
Struktur
Direktes Eigentum an der Anlage, im eigenen Betriebsvermögen
Verfügbarkeit
Gering; Projektlaufzeit 15 bis 30 Jahre
Laufender Aufwand
Niedrig; kaufmännische und technische Betriebsführung ist Teil des Projekts
Aktien und ETF
6 bis 8 %
Steuerhebel
Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag auf Erträge, bei Aktienfonds gemildert durch 30 % Teilfreistellung. Die Einzahlung selbst mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen um keinen Euro.
Struktur
Wertpapier im Depot, kein Eigentum an einem Wirtschaftsgut
Verfügbarkeit
Sehr hoch; börsentäglich handelbar
Laufender Aufwand
Niedrig
Vermietete Immobilie
2 bis 4 %
Steuerhebel
Lineare Gebäude-AfA von 2 bis 3 % pro Jahr, für Neubauten degressiv 5 % nach §7 Abs. 5a EStG und zusätzlich §7b. Nach zehn Jahren Haltefrist ist der Verkaufsgewinn im Privatvermögen steuerfrei (§23 EStG).
Struktur
Direktes Eigentum, im Privat- oder Betriebsvermögen
Verfügbarkeit
Sehr gering; Verkauf dauert Monate und kostet Nebenkosten
Steuerliche Effekte entstehen auf Fondsebene und sind für Sie als Anleger kaum gestaltbar. Der §7g-Hebel setzt einen eigenen Betrieb voraus, den ein Fondsanteil nicht begründet.
Struktur
Fondsanteil; Eigentümer des Wirtschaftsguts ist der Fonds
Verfügbarkeit
Sehr gering; Kapital ist über die Fondslaufzeit gebunden, kein geregelter Zweitmarkt
Laufender Aufwand
Keiner
Crowdinvesting
5 bis 8 %
Steuerhebel
Zinsen sind Kapitalerträge und in voller Höhe steuerpflichtig. Es gibt kein Wirtschaftsgut, das Sie abschreiben könnten, also auch keinen Abschreibungshebel.
Struktur
Meist partiarisches Nachrangdarlehen: Fremdkapital ohne Eigentum, im Insolvenzfall nachrangig
Verfügbarkeit
Keine; Rückzahlung erst zum Laufzeitende
Laufender Aufwand
Keiner
Festgeld und Tagesgeld
2 bis 3,2 %
Steuerhebel
Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 €. Kein Gestaltungsspielraum.
Struktur
Bankguthaben mit Einlagensicherung, kein Sachwert
Verfügbarkeit
Sehr hoch beim Tagesgeld, gebunden beim Festgeld
Laufender Aufwand
Keiner
1 / 6
Steuerhebel ist eine qualitative Einordnung der steuerlichen Gestaltbarkeit für Sie als Privatinvestor, drei Punkte bedeuten sehr stark. Verglichen werden Anlageklassen, keine Anbieter.
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Zinsniveau Festgeld: Marktvergleiche August 2026, bis 3,15 % bei einjähriger Bindung. Inflation Juli 2026: +2,8 % (Statistisches Bundesamt, vorläufig).
Spitzensteuersatz 44,3 %: 42 % nach §32a Abs. 1 EStG zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer ist nicht eingerechnet. Renditespannen sind Richtwerte aus Marktbeobachtung und eigenen Projektkalkulationen, keine Prognose und keine Zusage.
05Häufige Fragen
Was beim Vergleich am häufigsten gefragt wird.
Welche Anlageklasse hat die beste Rendite?
Diese Frage lässt sich nicht sinnvoll mit einer einzigen Zahl beantworten, weil die Renditen unterschiedliche Bezugsgrößen haben: Bei der Immobilie ist es die Mietrendite auf den Kaufpreis, beim ETF die Kursentwicklung eines Portfolios, beim Direktinvestment die Projektrendite auf das Investitionsvolumen. Entscheidend ist, was nach Steuern und nach Aufwand bei Ihnen ankommt. Genau dort entsteht der Unterschied: Energie-Direktinvestments liegen mit 8 bis 12 % vor Steuern im oberen Bereich und sind die einzige der hier verglichenen Klassen, bei der ein Großteil des Investitionsvolumens im ersten Jahr steuerlich wirkt.
Warum ist der Steuerhebel beim Direktinvestment so viel größer?
Weil Sie ein bewegliches Wirtschaftsgut in einem eigenen Betrieb anschaffen. Nur dann greift §7g EStG: bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten lassen sich schon im Jahr vor der Investition abziehen, im Anschaffungsjahr kommen 40 % Sonderabschreibung und 30 % degressive AfA hinzu. Ein Fondsanteil, ein Wertpapier oder ein Nachrangdarlehen begründen keinen Betrieb und kein abnutzbares Wirtschaftsgut; dort existiert dieser Hebel schlicht nicht.
Was bringt mir eine hohe Abschreibung konkret?
Liquidität, und zwar sofort. Jeder abgeschriebene Euro senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und wird über Ihren Spitzensteuersatz zu Geld, das Sie nicht ans Finanzamt zahlen. Bei 150.000 € Investitionsvolumen und 44,3 % Spitzensteuersatz sind das rund 56.500 € im ersten Jahr, davon rund 33.200 € bereits über den Investitionsabzugsbetrag im Jahr vor der Anschaffung. Dieses Geld steht Ihnen für den Eigenkapitalanteil der Investition selbst zur Verfügung, statt über Jahre in kleinen Jahresscheiben zurückzukommen.
Ist der Steuervorteil nicht nur aufgeschoben?
Zum Teil ja, und das sagen wir ausdrücklich. Vorgezogene Abschreibungen senken den Buchwert, dadurch steigt der steuerpflichtige Gewinn in späteren Jahren und bei einem Verkauf. Der Effekt ist ein Timing- und Liquiditätsvorteil: Sie zahlen die Steuer später statt heute und setzen das freigewordene Kapital sofort ein. Ein zusätzlicher Ertrag des Projekts ist er nicht. Deshalb prüfen wir jedes Projekt zuerst ohne Steuerbetrachtung.
Wie viel Eigenkapital brauche ich im Vergleich zu einer Immobilie?
Bei 150.000 € Investitionsvolumen und einer projekttypischen Fremdkapitalquote von 70 % finanziert die Bank 105.000 €. Die Steuererstattung aus dem Investitionsabzugsbetrag beträgt bei 44,3 % Spitzensteuersatz rund 33.225 € und liegt in der Regel vor dem Closing vor. Rechnerisch bleiben etwa 11.775 € an eigenen Mitteln. Eine vermietete Immobilie desselben Volumens verlangt bei gleicher Fremdkapitalquote 45.000 € Eigenkapital plus rund 15.000 € Kaufnebenkosten, die nicht mitfinanziert werden.
Ab welcher Summe ist ein Direktinvestment möglich?
Projektbeteiligungen beginnen bei rund 100.000 € Investitionsvolumen. Darunter tragen Prüfung, Finanzierung und steuerliche Strukturierung ihre eigenen Kosten nicht mehr. Nach oben ist die Spanne offen; entscheidend ist, dass das Volumen zu Ihrer Steuersituation und Ihrer übrigen Vermögensaufteilung passt.
Was passiert, wenn ich den IAB bilde und dann doch nicht investiere?
Der Abzug wird rückgängig gemacht. Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid des Abzugsjahres, die Nachzahlung wird nach §233a AO verzinst. Der Investitionsabzugsbetrag ist deshalb kein Freibrief, sondern eine Absichtserklärung mit einer Frist von drei Jahren. Wer die Struktur nutzt, sollte die Investition auch wirklich vorhaben.
Wie sicher sind die Stromerlöse?
Die Erlöse stammen aus zwei Quellen mit unterschiedlichem Profil. Langfristige Abnahmeverträge (PPA) oder eine gesetzliche Vergütung liefern einen planbaren Sockel über viele Jahre. Der übrige Teil wird an Spot- und Regelleistungsmärkten vermarktet und schwankt mit dem Marktpreis. Wie hoch der planbare Anteil im konkreten Projekt ist, steht in den Unterlagen, die Sie vor jeder Entscheidung bekommen; die Ertragsprognose stammt aus einem unabhängigen Gutachten.
Brauche ich einen eigenen Steuerberater?
Ja, und das ist Absicht. Wir strukturieren nichts in Ihrem Namen und geben keine Steuerberatung. Sie stimmen die Struktur mit Ihrem eigenen Berater ab; auf Wunsch bringen wir unsere Kanzlei-Partner mit ins Gespräch. Wer Ihnen Steuerstruktur und Investment aus einer Hand verkauft, hat einen Interessenkonflikt.
Kann ich die Beteiligung finanzieren?
In der Regel ja. Fremdkapitalquoten von 60 bis 75 % sind bei besicherten Energie-Assets projekttypisch; die Bank bewertet dabei sowohl das Projekt und seine Erlösstruktur als auch Ihre persönliche Bonität. Je nach Konstellation kommen Förderprogramme wie der KfW-Kredit 270 in Frage. Wir stellen das bankfähige Unterlagenpaket zum Projekt bereit und begleiten den Finanzierungsprozess.
Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis zum Abschluss?
Typischerweise vier bis sechs Wochen. Den größten Teil davon nehmen Ihre eigene Prüfung, die Abstimmung mit Steuerberater und Bank und die Finanzierungszusage ein. Wenn der Investitionsabzugsbetrag noch im laufenden Jahr wirken soll, planen Sie diesen Vorlauf besser ein, statt im Dezember zu starten.
Für wen ist ein Direktinvestment nicht geeignet?
Für alle, die kurzfristig auf ihr Kapital zugreifen müssen, und für alle, die mit einer einzelnen Beteiligung ihr gesamtes Vermögen binden würden. Die Struktur ist illiquide, unternehmerisch und mit einem entsprechenden Verlustrisiko verbunden. Für kurzfristige Rücklagen bleiben Tagesgeld und breit gestreute Wertpapiere die passenderen Werkzeuge.
Wie unterscheidet sich ein Direktinvestment von einem Energiefonds?
Beim Fonds erwerben Sie einen Anteil an einer Gesellschaft, die ihrerseits die Anlagen besitzt. Zwischen Ihnen und dem Asset stehen eine Verwaltungsstruktur, deren Kosten und deren Entscheidungen; die steuerlichen Effekte entstehen auf Fondsebene. Beim Direktinvestment kaufen Sie die Anlage selbst und werden Eigentümer. Das bringt den vollen §7g-Hebel und volle Transparenz über Standort, Technik, Erlösmodell und Finanzierung, aber auch die volle unternehmerische Verantwortung.
Im unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Steuersituation, Ihr Volumen und Ihre bestehende Vermögensaufteilung an und rechnen den Vergleich mit Ihren Zahlen statt mit Musterwerten.