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Steuern & Strukturierung

Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann

Gewinngrenze, begünstigte Wirtschaftsgüter, Fristen, Rückgängigmachung. Und die Frage, die die meisten Ratgeber offenlassen: Wie Angestellte sich den Zugang zum IAB schaffen, durch Gründung eines eigenen Betriebs oder über eine gewerbliche Beteiligung. Stand Juli 2026.

Jakob HubertJakob HubertVeröffentlicht 11. Juli 2026Aktualisiert 01. September 2026ca. 9 min Lesezeit

Einen Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG kann bilden, wer einen Betrieb mit Gewinneinkünften führt oder an einem solchen beteiligt ist, dessen Gewinn im Jahr der Bildung 200.000 € nicht überschreitet, und wer die Anschaffung eines abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre plant. Das ist die Antwort in einem Satz. Dahinter stehen jedoch Voraussetzungen, an denen der IAB in der Praxis scheitern kann, und eine Frage, die die meisten Steuer-Ratgeber mit einem knappen „Angestellte können den IAB nicht nutzen“ abhandeln, obwohl die vollständige Antwort anders lautet.

Dieser Beitrag geht die Voraussetzungen des §7g EStG systematisch durch, Stand Juli 2026, einschließlich der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur Gewinngrenze. Wer dem Instrument zum ersten Mal begegnet, findet in Investitionsabzugsbetrag einfach erklärt: Wie der IAB funktioniert die Grundmechanik ohne Vorwissen erklärt. Wie sich der IAB konkret rechnet, zeigt die Beispielrechnung in IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher; wo er im Vergleich zu den übrigen legalen Steuer-Hebeln steht, ordnet Legal Steuern sparen: die wirksamsten Strategien ein. Und wie ein gebildeter IAB anschließend in der Steuererklärung geltend gemacht wird (Anlage EÜR, E-Bilanz oder Feststellungserklärung der Gesellschaft), beschreibt IAB in der Steuererklärung: Wo und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag konkret eintragen.

Wer darf einen Investitionsabzugsbetrag bilden?

Der IAB setzt einen Betrieb voraus, der Gewinneinkünfte erzielt, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Bilden können ihn damit Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG, dort auf Ebene der Gesellschaft) und Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Auf die Gewinnermittlungsart kommt es seit dem Jahressteuergesetz 2020 nicht mehr an: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanzierung sind gleichgestellt, es gilt eine einheitliche Gewinngrenze. Ob das Investment besser privat oder über die eigene GmbH läuft, vergleicht Über die GmbH oder privat investieren? Der ehrliche Steuervergleich. Warum Freiberufler den IAB im eigenen Betrieb zwar bilden dürfen, aber meist kein Wirtschaftsgut dafür haben, zeigt Steuern sparen als Selbstständiger oder Freiberufler: der §7g-Hebel neben dem eigenen Geschäft.

Im Umkehrschluss: Wer ausschließlich Überschusseinkünfte erzielt, kann keinen IAB bilden. Das betrifft Arbeitslohn ebenso wie private Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte. Ein Angestellter ohne eigenen Betrieb erfüllt die Grundvoraussetzung des §7g nicht, direkt. Der vollständige Blick auf diese Konstellation folgt im nächsten Abschnitt, denn genau hier hören die meisten Darstellungen zu früh auf.

Kann ich als Angestellter oder Privatperson den IAB nutzen?

Ja, sobald Sie sich einen Betrieb schaffen. Der IAB hängt nicht am Berufsstatus „Angestellter“, sondern am Betrieb mit Gewinneinkünften, und genau diesen Zugang kann sich jeder strukturell schaffen. Der direkteste Weg: Sie gründen einen eigenen Betrieb, typischerweise ein Einzelunternehmen, das ein konkretes Wirtschaftsgut, etwa eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher, anschaffen und betreiben soll. Der IAB entsteht dann in diesem Betrieb, und die negativen gewerblichen Einkünfte verrechnen sich in Ihrer Einkommensteuer-Veranlagung mit dem Arbeitslohn, beim Spitzensteuersatz mit voller Hebelwirkung. Entscheidend ist, dass der Betrieb ernsthaft angelegt ist: mit Gewinnerzielungsabsicht und einem belastbaren, dokumentierten Investitionsvorhaben. Ein „Steuerspar-Gewerbe“ ohne echtes Projekt dahinter hält der Prüfung durch das Finanzamt nicht stand. Woran das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht misst und was passiert, wenn es sie verneint, behandelt Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht: Wann das Finanzamt den Steuerhebel streicht. Wie der gesamte Weg für Angestellte mit hohem Einkommen aussieht, von den üblichen Steuertipps bis zur Erstattung der Lohnsteuer, zeigt Steuern sparen als Angestellter mit hohem Einkommen: der §7g-Hebel neben dem Gehalt.

Der zweite Weg ist eine Variante des ersten und betrifft das Co-Investment: Zwei oder mehr Investoren erwerben eine Anlage gemeinsam und halten sie in einer GbR. Auch daraus erzielen Sie eigene gewerbliche Einkünfte; der IAB wird dann auf Ebene der GbR gebildet, und seine Wirkung kommt anteilig in Ihrer persönlichen Veranlagung an, gegen Ihren vollen Grenzsteuersatz. Ein Preis ist damit verbunden: Höchstbetrag und Gewinngrenze gelten je Betrieb, die Gesellschafter einer GbR teilen sich also einen Höchstbetrag.

Genau diese Mechanik liegt Energie-Direktinvestments an Batteriespeichern oder Photovoltaik-Anlagen zugrunde: Bei Einzel-Investments wird die Anlage typischerweise im eigenen Einzelunternehmen gehalten, bei einem Co-Investment in einer GbR; in beiden Fällen wirken IAB, Sonder-AfA und reguläre AfA gegen Ihr übriges Einkommen. Welche Wege in Batteriespeicher überhaupt offenstehen, zeigt In Batteriespeicher investieren: die Möglichkeiten im Überblick; wie viel Eigenkapital nach Steuererstattung tatsächlich gebunden ist, rechnet Wie viel Eigenkapital wird wirklich gebraucht? vor.

Sonderfall: IAB nach einer Abfindung

Besonders relevant ist der Zugang über eine Beteiligung für Angestellte mit einem einmaligen Einkommens-Spike, etwa einer Abfindung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Die Abfindung trifft in ihrem Zuflussjahr auf den Spitzensteuersatz; ein im selben Jahr im eigenen Betrieb oder über eine gewerbliche Beteiligung gebildeter IAB wirkt dem gezielt entgegen. Ob und wie sich das mit der Fünftelregelung des §34 EStG kombinieren lässt, hängt vom Einzelfall ab und gehört zwingend in die Hand Ihres Steuerberaters, der Hebel selbst ist aber einer der wenigen, die in einer solchen Situation überhaupt in dieser Größenordnung zur Verfügung stehen. Wie groß der Effekt in Ihrer Konstellation ausfallen kann, zeigt der Abfindungsrechner, mit und ohne Fünftelregelung, wahlweise mit IAB; wie sich eine Abfindung insgesamt steueroptimiert anlegen lässt, führt Abfindung steueroptimiert anlegen: Fünftelregelung, IAB und die Energie-Beteiligung aus.

Wie hoch darf der Gewinn sein? Die 200.000-€-Grenze

Der Gewinn des Betriebs darf im Wirtschaftsjahr der IAB-Bildung 200.000 € nicht überschreiten (§7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Die Grenze gilt einheitlich für alle Gewinneinkunftsarten und unabhängig davon, ob der Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz ermittelt wird. Maßgeblich ist der Gewinn vor Abzug des IAB selbst; der IAB kann die Grenze also nicht selbst „retten“. Und sie gilt je Betrieb: Wer mehrere Betriebe führt, prüft jede Grenze separat; bei einer Mitunternehmerschaft zählt der Gewinn der gesamten Gesellschaft einschließlich etwaiger Sonderbetriebsgewinne der Gesellschafter, nicht Ihr persönlicher Anteil. Was das für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bedeutet, deren Praxisgewinn über der Grenze liegt, und warum ein separater Investment-Betrieb den Zugang trotzdem eröffnet, führt Steuern sparen als Arzt oder Zahnarzt: der §7g-Hebel neben der Praxis aus; für Rechtsanwälte in Sozietät oder Partnerschaftsgesellschaft zeigt Steuern sparen als Anwalt oder Kanzlei-Partner: der §7g-Hebel neben der Kanzlei dieselbe Mechanik.

Für ein Energie-Direktinvestment ist die Grenze in der Praxis gut beherrschbar: Ein Betrieb, der eigens für dieses Investment gegründet wird, startet ohne Altgewinne, und die Gewinnentwicklung über die Haltedauer lässt sich planen. Genau das ist einer der Gründe, warum die Anlage typischerweise in einem eigenen, neu gegründeten Einzelunternehmen gehalten wird und nicht in einem bestehenden, gut verdienenden Betrieb.

Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?

Begünstigt sind abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 ausdrücklich auch dann, wenn das Wirtschaftsgut vermietet wird. Neu oder gebraucht spielt keine Rolle. Nicht begünstigt sind dagegen Gebäude, immaterielle Wirtschaftsgüter (etwa Software-Lizenzen oder Beteiligungen als solche) und Umlaufvermögen.

Zwei Nutzungsvoraussetzungen kommen hinzu. Erstens muss das Wirtschaftsgut bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben. Zweitens muss es in diesem Zeitraum ausschließlich oder fast ausschließlich (die Finanzverwaltung zieht die Grenze bei mindestens 90 %) betrieblich genutzt oder vermietet werden.

Großbatteriespeicher und PV-Anlagen erfüllen dieses Profil sauber: Sie werden steuerlich als Betriebsvorrichtungen und damit als bewegliche Wirtschaftsgüter eingeordnet (die amtliche AfA-Tabelle führt Energiespeicher mit zehn Jahren Nutzungsdauer). Und ein Speicher, der über die Direktvermarktung durchgehend an Day-Ahead-, Intraday- und Regelenergiemärkten vermarktet wird, ist zu 100 % betrieblich genutzt. Aufpassen muss, wer Eigennutzungs-Anteile hat; dort will die 90-%-Schwelle aktiv überwacht sein. Bei Photovoltaik kommt eine zusätzliche Hürde dazu, die den IAB unabhängig von allen anderen Voraussetzungen ausschließt: die Steuerbefreiung kleiner Dachanlagen nach §3 Nr. 72 EStG, erklärt in Photovoltaik steuerlich absetzen: Wann Abschreibung und IAB noch möglich sind.

Wie hoch ist der IAB, und wie lange habe ich Zeit zu investieren?

Der IAB beträgt bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Gedeckelt ist er auf in Summe 200.000 € je Betrieb, gerechnet über das Abzugsjahr und die drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre, soweit gebildete Beträge noch nicht durch Investition aufgelöst oder rückgängig gemacht wurden (§7g Abs. 1 Satz 4 EStG). Für die Investition selbst bleiben drei Wirtschaftsjahre nach dem Jahr der Bildung; die pandemiebedingten Fristverlängerungen betrafen nur Alt-IAB der Jahre 2017–2019 und spielen für heute gebildete Beträge keine Rolle mehr. Wie sich diese Frist mit dem degressiven-AfA-Fenster und der Netzentgeltbefreiung zu einem Steuer- und Projektkalender fügt, zeigt IAB jetzt bilden: Welche steuerlichen Fristen und Zeitfenster 2026/2027 zählen.

VoraussetzungAnforderungFundstelle
BetriebGewinneinkünfte (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land-/Forstwirtschaft); bei Angestellten: Zugang über Mitunternehmeranteil§7g Abs. 1 i. V. m. Abs. 7 EStG
Gewinngrenzemax. 200.000 € im Jahr der Bildung, vor IAB-Abzug, je Betrieb; steuerlicher Gewinn nach außerbilanziellen Korrekturen (BFH 01.10.2025)§7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG
Wirtschaftsgutabnutzbar, beweglich, Anlagevermögen; neu oder gebraucht§7g Abs. 1 S. 1 EStG
Nutzung≥ 90 % betrieblich oder vermietet, bis Ende des Folge-Wirtschaftsjahres in inländischer Betriebsstätte§7g Abs. 1 S. 1 EStG
Höhebis 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, in Summe max. 200.000 € je Betrieb§7g Abs. 1 S. 1 und S. 4 EStG
Investitionsfrist3 Wirtschaftsjahre nach dem Jahr der Bildung§7g Abs. 3 S. 1 EStG
Die Voraussetzungen des §7g EStG im Überblick (Stand Juli 2026).

Nach der Anschaffung schließen zwei weitere Hebel an, die eigene Voraussetzungen haben: Die Sonder-AfA nach §7g Abs. 5 EStG (40 % für Anschaffungen seit 2024) verlangt, dass die 200.000-€-Gewinngrenze im Jahr vor der Anschaffung eingehalten war. Die degressive AfA nach §7 Abs. 2 EStG (bis 30 % für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027) ist damit kombinierbar. Was wann die bessere Wahl ist, vergleicht Sonder-AfA §7g Abs. 5 vs. degressive AfA §7 Abs. 2: Welche Kombination wann?. Am Wortlaut des §7g hat das Investitionssofortprogramm von 2025 übrigens nichts geändert; Prozentsätze, Gewinngrenze und Fristen gelten unverändert.

Was passiert, wenn ich nicht investiere?

Bleibt die Investition bis zum Ende des dritten Folge-Wirtschaftsjahres aus, wird der IAB rückgängig gemacht, und zwar rückwirkend im Jahr der Bildung, auch wenn der Steuerbescheid längst bestandskräftig ist (§7g Abs. 3 EStG enthält dafür eine eigene Korrekturvorschrift). Die Steuernachforderung wird nach §233a AO verzinst: 0,15 % pro vollem Monat, also 1,8 % pro Jahr. Diesen Satz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2026 turnusgemäß überprüft und beibehalten; die teils noch kursierenden 6 % gelten seit 2019 nicht mehr.

Verzinst wird dabei die Steuernachzahlung, nicht der IAB-Betrag selbst: Bei einem IAB von 150.000 € und 42 % Grenzsteuersatz sind rund 63.000 € nachzuzahlen; bei drei Jahren Zinslauf kommen so etwa 3.400 € Zinsen hinzu. Die Konsequenz für die Praxis: Der IAB ist kein Instrument für „erstmal Steuern sparen, dann weitersehen“. Wer ihn bildet, sollte eine ernsthafte, dokumentierte Investitionsabsicht haben, idealerweise ein konkretes Projekt mit belastbarem Zeitplan bis zum Closing. Wie die Rückgängigmachung im Detail abläuft, was sie kostet und wann sich eine freiwillige vorzeitige Auflösung lohnt, zeigt IAB rückgängig machen: Was passiert, wenn nicht investiert wird, Fristen, Zinsen, Auswege.

Wie funktioniert der IAB bei einem Co-Investment über eine GbR?

Bei Personengesellschaften tritt für §7g die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen (§7g Abs. 7 Satz 1 EStG). Für ein Co-Investment über eine GbR heißt das konkret: Die GbR bildet den IAB, die GbR muss die Gewinngrenze einhalten (gerechnet über Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen zusammen), und die GbR schafft die Anlage an. Als Gesellschafter partizipieren Sie über Ihre Gewinnzuweisung; der Steuereffekt landet anteilig in Ihrer persönlichen Veranlagung.

Seit dem Jahressteuergesetz 2020 gilt dabei eine Sphärentrennung: Ein vom Gewinn der Gesamthand abgezogener IAB kann nur durch Investitionen der Gesellschaft selbst aufgelöst werden, und ein im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gebildeter IAB nur durch dessen eigene Investition im Sonderbetriebsvermögen (§7g Abs. 7 Sätze 2 und 3 EStG). Für ein Co-Investment ist das unkritisch, weil ohnehin die GbR investiert: Sie wird gegründet, bildet den IAB auf Gesamthandsebene und schafft den Speicher oder die PV-Anlage planmäßig selbst an. Kritisch wird die Regel nur bei Gestaltungen, die Bildung und Investition über verschiedene Vermögenssphären hinweg verteilen wollen, ein Fall für den Steuerberater, nicht für die Standardstruktur.

Da die Gewinngrenze und der 200.000-€-Höchstbetrag je Betrieb gelten, lässt sich der IAB in einem Betrieb Jahr für Jahr neu bilden, solange dessen Gewinn unter der Grenze bleibt. Wie daraus über mehrere Jahre ein diversifiziertes Portfolio entsteht, zeigt Den IAB jährlich nutzen: Wie Sie über mehrere Jahre ein Beteiligungsportfolio aufbauen; welche Kosten bei einem Direktinvestment anfallen, legt Transparente Kosten: Welche Gebühren bei einer Direktbeteiligung entstehen, und welche versteckt sind offen.

Checkliste: Alle IAB-Voraussetzungen auf einen Blick

  • Betrieb mit Gewinneinkünften: als (auch neu gegründeter) Einzelunternehmer, Freiberufler, Kapitalgesellschaft oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft, etwa einer GbR beim Co-Investment.
  • Gewinn des Betriebs im Jahr der Bildung maximal 200.000 €: vor IAB-Abzug, nach außerbilanziellen Korrekturen, bei Mitunternehmerschaften auf Ebene der gesamten Gesellschaft.
  • Geplantes Wirtschaftsgut: abnutzbar, beweglich, Anlagevermögen, neu oder gebraucht.
  • Nutzung: mindestens 90 % betrieblich oder vermietet, Verbleib in einer inländischen Betriebsstätte bis Ende des Folge-Wirtschaftsjahres nach Anschaffung.
  • Höhe: bis 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, in Summe maximal 200.000 € je Betrieb.
  • Investition innerhalb von drei Wirtschaftsjahren nach der Bildung, sonst Rückgängigmachung mit 1,8 % Zinsen pro Jahr.
  • Ein konkretes Investitionsvorhaben: Einen förmlichen Nachweis der Investitionsabsicht verlangt §7g EStG seit der Neufassung nicht mehr, ein belegtes Projekt mit Zeitplan bleibt aber die beste Grundlage, falls das Finanzamt nachfragt; was dabei geprüft wird, zeigt Betriebsprüfung beim Investitionsabzugsbetrag: Was das Finanzamt wirklich prüft.

Ob eine Direktbeteiligung mit IAB zu Ihrer Einkommens- und Steuersituation passt (und wie der Zeitplan bis zur Bildung im laufenden Steuerjahr aussieht), klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.


Häufige Fragen

Wer darf einen Investitionsabzugsbetrag bilden?

Bilden darf ihn jeder Betrieb mit Gewinneinkünften, dessen Gewinn im Jahr der Bildung 200.000 € nicht überschreitet: Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Auf die Gewinnermittlungsart kommt es seit dem Jahressteuergesetz 2020 nicht mehr an. Wer ausschließlich Überschusseinkünfte wie Arbeitslohn erzielt, erfüllt die Grundvoraussetzung nicht direkt, kann sich den Zugang aber strukturell schaffen.

Kann ich als Angestellter einen Investitionsabzugsbetrag nutzen?

Ja, sobald Sie sich einen Betrieb mit Gewinneinkünften schaffen: durch Gründung eines eigenen Einzelunternehmens, das etwa eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher anschaffen und betreiben soll, oder bei einem Co-Investment über eine GbR. Die negativen gewerblichen Einkünfte verrechnen sich dann in Ihrer Veranlagung mit dem Arbeitslohn. Entscheidend ist, dass der Betrieb ernsthaft angelegt ist: mit Gewinnerzielungsabsicht und einem dokumentierten Investitionsvorhaben.

Gilt die 200.000-€-Gewinngrenze pro Person oder pro Betrieb?

Die Gewinngrenze gilt je Betrieb, nicht je Person: Wer mehrere Betriebe führt, prüft jede Grenze separat. Maßgeblich ist der Gewinn vor Abzug des IAB, nach der BFH-Rechtsprechung vom 01.10.2025 zudem der steuerliche Gewinn nach außerbilanziellen Korrekturen. Bei einer Personengesellschaft zählt der Gewinn der gesamten Gesellschaft, nicht Ihr persönlicher Anteil.

Welche Wirtschaftsgüter sind beim Investitionsabzugsbetrag begünstigt?

Begünstigt sind abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, neu oder gebraucht, seit dem Jahressteuergesetz 2020 auch vermietete. Batteriespeicher und PV-Anlagen werden als Betriebsvorrichtungen eingeordnet und erfüllen dieses Profil; nicht begünstigt sind Gebäude, immaterielle Wirtschaftsgüter und Umlaufvermögen. Zusätzlich muss das Wirtschaftsgut bis Ende des Folge-Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.

Wie hoch ist der IAB, und wie lange bleibt Zeit für die Investition?

Der IAB beträgt bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, gedeckelt auf in Summe 200.000 € je Betrieb. Für die Investition bleiben drei Wirtschaftsjahre nach dem Jahr der Bildung.

Was passiert, wenn ich den IAB bilde und dann nicht investiere?

Der IAB wird rückwirkend im Jahr der Bildung rückgängig gemacht, auch wenn der Bescheid bereits bestandskräftig ist; die Steuernachforderung wird mit 1,8 % pro Jahr verzinst. Verzinst wird dabei die Nachzahlung, nicht der IAB-Betrag selbst. Den Ablauf im Detail beschreibt IAB rückgängig machen: Was passiert, wenn nicht investiert wird, Fristen, Zinsen, Auswege.

Quellen

  1. §7g EStG: Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen (gesetze-im-internet.de)
  2. §233a AO: Verzinsung von Steuernachforderungen (gesetze-im-internet.de)

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