Copernica Partners
Zurück zur Wissen-Übersicht
Steuern & Strukturierung

Steuern sparen als Arzt oder Zahnarzt: der §7g-Hebel neben der Praxis

Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte zahlen auf jeden zusätzlichen Euro bis zu 47,5 % Steuern, und ausgerechnet der stärkste Investitions-Hebel des Steuerrechts scheitert oft an der Gewinngrenze der eigenen Praxis. Dieser Beitrag zeigt, warum ein Energie-Direktinvestment als eigener Betrieb genau dort ansetzt, welche Abfärbungs-Falle Gemeinschaftspraxen kennen müssen und wie die Rechnung konkret aussieht.

Jakob HubertJakob HubertVeröffentlicht 03. August 2026ca. 10 min Lesezeit

Niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte gehören zu den am höchsten besteuerten Berufsgruppen in Deutschland: Der durchschnittliche Jahresüberschuss je Praxisinhaber lag zuletzt bei rund 190.000 € (Zi-Praxis-Panel, Berichtsjahr 2022), viele Fachgruppen liegen deutlich darüber, und jeder zusätzliche Euro wird mit bis zu 47,5 % belastet. Das stärkste steuerliche Instrument für Investitionen, der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG, scheitert in der gut laufenden Praxis aber regelmäßig an einer einzigen Zahl: der Gewinngrenze von 200.000 €. Der Ausweg liegt nicht in der Praxis, sondern neben ihr: in einem eigenen Investment-Betrieb mit eigener Gewinngrenze. Wie das funktioniert, wo die Falle für Gemeinschaftspraxen liegt und was am Ende an Zahlen steht, der Reihe nach.

Warum zahlen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte so viel Steuern?

Weil der Praxisüberschuss als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in voller Höhe der Einkommensteuer-Progression unterliegt: Ab rund 68.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %, ab rund 278.000 € der Reichensteuersatz von 45 %, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag; in der Spitze also rund 47,5 %. Anders als bei Kapitalerträgen gibt es keine Abgeltungsteuer-Deckelung, und anders als in einer GmbH keine Thesaurierung: Was die Praxis verdient, landet im Jahr des Zuflusses auf Ihrem persönlichen Steuersatz.

Die klassischen Stellschrauben sind dabei schnell ausgereizt. Die Beiträge ans Versorgungswerk sind als Basisversorgung nur bis zum Höchstbetrag von 30.826 € abziehbar (2026, bei Zusammenveranlagung 61.652 €), und den schöpfen die Pflichtbeiträge plus freiwillige Aufstockung bei gut laufender Praxis meist weitgehend aus. Investitionen in die eigene Praxis (Geräte, Ausbau, Digitalisierung) sind betriebswirtschaftlich sinnvoll, aber als reines Steuerinstrument begrenzt: Sie kosten echtes Geld für Wirtschaftsgüter, die die Praxis auch brauchen muss. Wo die übrigen legalen Hebel für Gutverdiener der Wirkung nach stehen, ordnet Legal Steuern sparen: die wirksamsten Strategien ein. Bleibt der Hebel mit der größten Einzelwirkung: §7g EStG.

Kann ich den IAB nutzen, obwohl meine Praxis über 200.000 € Gewinn liegt?

Ja, denn die 200.000-€-Gewinngrenze des §7g EStG gilt je Betrieb, und ein Energie-Direktinvestment ist ein eigener, neu gegründeter Gewerbebetrieb mit einer eigenen Grenze. Die Praxis selbst kann in guten Jahren tatsächlich keinen Investitionsabzugsbetrag bilden: Liegt ihr Gewinn im Jahr der Bildung über 200.000 €, ist der IAB dort ausgeschlossen, und das betrifft einen erheblichen Teil der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte. Der Betrieb, der die Energie-Anlage anschafft, ist aber ein anderer: ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG, die einen Batteriespeicher oder eine Photovoltaik-Anlage erwirbt. Dieser Betrieb startet ohne Altgewinne, seine Gewinngrenze ist planbar eingehalten, und IAB, Sonder-AfA und degressive AfA wirken über die Verlustverrechnung gegen Ihren persönlichen Spitzensteuersatz. Alle Voraussetzungen im Detail behandelt Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann; die vollständige Mechanik mit Zahlen zeigt IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher.

Bei einer Beteiligung an einer Projektgesellschaft gilt die Gewinngrenze auf Ebene der Gesellschaft, nicht auf Ihrer persönlichen Ebene; Projektgesellschaften werden deshalb so strukturiert, dass ihr Gewinn im Bildungsjahr unter der Grenze bleibt. Ihr Praxisgewinn spielt für die Grenze des Investment-Betriebs keine Rolle, und umgekehrt.

Was ist die gewerbliche Abfärbung, und warum betrifft sie Gemeinschaftspraxen?

Die Abfärbung nach §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG besagt: Übt eine freiberufliche Personengesellschaft, etwa eine Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) als GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, daneben eine gewerbliche Tätigkeit aus oder bezieht sie gewerbliche Beteiligungseinkünfte, gelten sämtliche Einkünfte der Gesellschaft als gewerblich. Aus der freiberuflichen Praxis wird steuerlich ein Gewerbebetrieb, mit allen Folgefragen. Für die eigene gewerbliche Tätigkeit hat der Bundesfinanzhof eine Bagatellgrenze gezogen (3 % der Nettoumsätze, höchstens 24.500 € im Jahr; BFH, Urteile vom 27.08.2014, u. a. VIII R 6/12). Für gewerbliche Beteiligungseinkünfte gilt diese Bagatellgrenze jedoch nicht: Schon eine kleine Beteiligung der Gesellschaft an einer gewerblichen Projektgesellschaft färbt einkommensteuerlich auf alle Einkünfte ab (BFH, Urteil vom 06.06.2019, IV R 30/16); gewerbesteuerlich bleibt die umqualifizierte Praxis nach derselben Entscheidung zwar verschont, die einkommensteuerliche Umqualifizierung samt Folgepflichten bleibt aber bestehen.

Einzelpraxen betrifft das nicht: Die Abfärbung gilt nur für Personengesellschaften. Wer seine Praxis allein führt, hat mit dem Investment schlicht zwei getrennte Betriebe nebeneinander, die freiberufliche Praxis und den gewerblichen Investment-Betrieb; die Praxis bleibt in jeder Hinsicht freiberuflich. Der Investment-Betrieb selbst ist gewerblich, bleibt aber durch den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§35 EStG) in der Gesamtbelastung weitgehend neutral.

Wird das Investment neben der Praxis zum zweiten Job?

Nein. Ein Direktinvestment ist als passive Kapital- und Steuerstruktur aufgesetzt: Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Anlage übernimmt professionelles Asset-Management, von der Direktvermarktung des Stroms über Wartung und Versicherung bis zum jährlichen Reporting für Ihre Steuererklärung. Ihr Zeitaufwand konzentriert sich auf die Entscheidungsphase: Projektauswahl, Finanzierung, Zeichnung. Wie dieser Weg vom Erstgespräch bis zum Closing abläuft, zeigt Von der ersten Anfrage bis zum Closing: Wie eine Direktbeteiligung abläuft; was nach dem Closing über 20 bis 30 Jahre Laufzeit passiert und wie das Reporting aussieht, beschreibt Was nach dem Closing passiert: Reporting, Asset-Management und warum ein Partner kein Vermittler ist.

Auch die Bürokratie bleibt überschaubar: Bei einer Kommanditbeteiligung erledigt die Gesellschaft die Gewinnermittlung, und Ihre persönliche Steuererklärung übernimmt die festgestellten Werte. Wo IAB und AfA konkret eingetragen werden, zeigt IAB in der Steuererklärung: Wo und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag konkret eintragen. Eine berufsrechtliche Kollision besteht nicht: Das Halten einer gewerblichen Beteiligung außerhalb der Praxis ist etwas anderes als eine gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Praxisbetriebs; dafür sorgt die im vorigen Abschnitt beschriebene Trennung.

Was bringt das steuerlich konkret? Die Beispielrechnung

Ausgangslage: eine niedergelassene Fachärztin mit einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 € im Spitzensteuersatz (44,3 % inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer). Sie beteiligt sich mit 300.000 € als Kommanditistin an einer Projektgesellschaft, die einen Großbatteriespeicher anschafft; der IAB wird im Jahr vor der Anschaffung gebildet, Sonder-AfA und degressive AfA greifen im Anschaffungsjahr:

HebelAbschreibungSteuereffekt
IAB §7g Abs. 1 EStG (50 %)150.000 €66.450 €
Sonder-AfA §7g Abs. 5 EStG (40 %)60.000 €26.580 €
Degressive AfA §7 Abs. 2 EStG (30 %)45.000 €19.935 €
Gesamt Jahr 1255.000 €112.965 €
Beispielrechnung: 300.000 € Investitionsvolumen, Grenzsteuersatz 44,3 %, degressive AfA Jahr 1 (30 % auf BESS-Basis, 10 J. Nutzungsdauer). Werte gerundet; illustratives Szenario, keine Zusage für den Einzelfall, ersetzt keine Steuerberatung.

Gut 40 % des Investitionsvolumens fließen in dieser Konstellation bereits im ersten Jahr als Steuerentlastung zurück; die einzelnen Positionen und die Stolperfallen dahinter schlüsselt IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher auf. Da Energieprojekte typischerweise zu 60 bis 75 % über die Anlage selbst fremdfinanziert werden, liegt der tatsächliche Eigenkapital-Einsatz zudem weit unter dem Nominalbetrag; wie sich Steuererstattung und Projektfinanzierung zum effektiven Einsatz verrechnen, zeigt Wie viel Eigenkapital wird wirklich gebraucht?. Ob Sonder-AfA und degressive AfA im ersten Jahr voll gezogen oder gestreckt werden, ist eine Frage der individuellen Steuerplanung; die Abwägung behandelt Sonder-AfA §7g Abs. 5 vs. degressive AfA §7 Abs. 2: Welche Kombination wann?. Vorausgesetzt ist in allen Varianten ein Betrieb, den das Finanzamt anerkennt; woran das hängt, zeigt Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht: Wann das Finanzamt den Steuerhebel streicht.

Was gilt für angestellte Ärzte, Apotheker und die MVZ-GmbH?

Angestellte Chef- und Oberärzte können den §7g-Hebel ebenfalls nutzen, nur eben nicht über ein Anstellungsgehalt: Der Zugang läuft wie bei allen Angestellten über einen eigenen kleinen Betrieb oder direkt über die gewerbliche Kommanditbeteiligung, die selbst Gewinneinkünfte begründet; die Wege beschreibt Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann. Für Apothekerinnen und Apotheker ist die Frage kürzer beantwortet: Die Apotheke ist steuerlich ohnehin ein Gewerbebetrieb; die Logik der getrennten Betriebe mit je eigener Gewinngrenze gilt dort unverändert. Wer seine Tätigkeit dagegen über eine MVZ-GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft organisiert hat, steht vor einer anderen Grundsatzfrage: Dort wirkt ein IAB auf Ebene der GmbH gegen rund 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer statt gegen bis zu 47,5 % persönlichen Grenzsteuersatz, und die Gewinngrenze gilt für die GmbH selbst. Ob privat oder über die Gesellschaft investiert wird, vergleicht Über die GmbH oder privat investieren? Der ehrliche Steuervergleich. Wie dieselbe Mechanik bei Unternehmern und Geschäftsführern aussieht, zeigt Steuern sparen als Unternehmer oder Geschäftsführer: der §7g-Hebel neben dem eigenen Unternehmen.

Wie passt das zu Versorgungswerk und Praxisabgabe?

Die drei Bausteine besetzen unterschiedliche Ebenen und konkurrieren nicht. Das Versorgungswerk ist Basisversorgung: planbar, aber als Steuerinstrument durch den Sonderausgaben-Höchstbetrag gedeckelt, der bei gut laufender Praxis meist bereits ausgeschöpft ist. Der §7g-Hebel wirkt darüber hinaus, in jährlich neu wählbarer Dosierung: Der IAB lässt sich jedes Jahr neu bilden, sodass aus einem einmaligen Steuereffekt über mehrere Jahre ein diversifiziertes Energie-Portfolio werden kann; die Strategie dazu beschreibt Den IAB jährlich nutzen: Wie Sie über mehrere Jahre ein Beteiligungsportfolio aufbauen. Und am Ende des Berufslebens entsteht noch einmal ein Sonderfall mit besonders großem Hebel: Im Jahr des Praxisverkaufs treffen Veräußerungsgewinn, halber Steuersatz und IAB aufeinander; wie diese Kombination rechnet, zeigt Praxis- oder Unternehmensverkauf: Steuern optimieren und den Erlös sinnvoll reinvestieren.

Ob die Struktur zu Ihrer Situation passt, hängt von Praxisform, Einkommen und Liquidität ab, und von einem Projekt, das auch ohne Steuereffekt tragfähig ist. Genau das prüfen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch: Steuerwirkung, effektiver Eigenkapital-Einsatz und Projektrisiko, durchgesprochen an Ihren Zahlen und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Renditezusagen geben wir dabei keine.


Häufige Fragen

Kann ich als Arzt einen IAB bilden, obwohl meine Praxis mehr als 200.000 € Gewinn macht?

Ja. Die Gewinngrenze des §7g EStG gilt je Betrieb, nicht je Person: Ihre Praxis kann bei über 200.000 € Gewinn selbst keinen IAB bilden, ein separat gehaltenes Direktinvestment ist aber ein eigener, neu gegründeter Betrieb ohne Altgewinne mit einer eigenen Grenze. Alle Voraussetzungen behandelt Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann.

Gefährdet ein Direktinvestment den Freiberufler-Status meiner Praxis?

Bei einer Einzelpraxis nein: Praxis und Investment sind zwei getrennte Betriebe, die Praxis bleibt freiberuflich. Bei einer Gemeinschaftspraxis (BAG) gilt das nur, wenn die Beteiligung persönlich gehalten und nicht über die Gesellschaft gezeichnet wird; sonst droht die gewerbliche Abfärbung nach §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.

Was ist die gewerbliche Abfärbung?

Eine Regel für Personengesellschaften: Übt eine freiberufliche GbR oder Partnerschaftsgesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit aus oder hält sie eine gewerbliche Beteiligung, gelten alle ihre Einkünfte als gewerblich. Für eigene gewerbliche Umsätze gibt es eine Bagatellgrenze (3 % der Nettoumsätze, höchstens 24.500 €), für Beteiligungseinkünfte nicht. Deshalb gehört ein Direktinvestment nie in die Gemeinschaftspraxis.

Muss ich für das Investment ein Gewerbe anmelden und mich selbst kümmern?

Es entsteht ein eigener Betrieb, aber der laufende Aufwand liegt nicht bei Ihnen: Bei einer Kommanditbeteiligung übernimmt die Projektgesellschaft Betrieb, Direktvermarktung und Gewinnermittlung, das Asset-Management liefert das jährliche Reporting. Was nach dem Closing konkret passiert, zeigt Was nach dem Closing passiert: Reporting, Asset-Management und warum ein Partner kein Vermittler ist.

Wie viel Steuern lassen sich im ersten Jahr sparen?

Bei einer Beteiligung von 300.000 € und 44,3 % Grenzsteuersatz sind es in der Beispielrechnung rund 113.000 € über IAB, Sonder-AfA und degressive AfA; die vollständige Rechnung zeigt IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher. Der tatsächliche Effekt hängt von Einkommen, Projekt und AfA-Wahlrechten ab und gehört mit dem Steuerberater durchgerechnet.

Funktioniert das auch für angestellte Chef- und Oberärzte?

Ja. Der Zugang läuft dann nicht über das Gehalt, sondern über einen eigenen Betrieb oder eine gewerbliche Kommanditbeteiligung, die selbst Gewinneinkünfte begründet; IAB und AfA wirken über die Verlustverrechnung gegen das Gesamteinkommen.

Ist das risikolos?

Nein. Ein Direktinvestment ist ein unternehmerisches Investment mit einem entsprechenden Verlustrisiko; der Steuereffekt ist ein Baustein, kein Ersatz für ein tragfähiges Projekt. Wer nur die Steuerersparnis sucht, ohne investieren zu wollen, zahlt beim Rückgängigmachen des IAB Steuern samt Zinsen nach.

Persönliches Erstgespräch

Statt mehr lesen: kurz reden.

30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir verstehen Ihre Steuersituation und zeigen, welche Projekt-Strukturen zu Ihnen passen, oder ob es heute (noch) nicht passt.

Mehr erfahren