IAB in der Steuererklärung: Wo und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag konkret eintragen
Anlage EÜR, E-Bilanz oder Feststellungserklärung der Gesellschaft: Der Investitionsabzugsbetrag wird je nach Konstellation an unterschiedlicher Stelle geltend gemacht, und zwingend elektronisch. Wo genau er eingetragen wird, welche Fristen gelten und was bei einem Co-Investment über eine GbR anders läuft. Stand Juli 2026.
Jakob HubertVeröffentlicht 15. Juli 2026ca. 9 min Lesezeit
Der Investitionsabzugsbetrag hat kein eigenes Feld im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung. Er wird in der Gewinnermittlung des Betriebs geltend gemacht: bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Anlage EÜR (Abschnitt „Ermittlung des Gewinns“), bei Bilanzierung außerbilanziell über den E-Bilanz-Datensatz, und bei einem Co-Investment über eine GbR erklärt ihn die Gesellschaft in ihrer Feststellungserklärung. Das ist die Antwort in einem Satz. Dieser Beitrag zeigt die drei Wege im Detail: Zeilen, Datensätze, Fristen. Und die Fehler, die in der Praxis am häufigsten passieren.
Wo wird der IAB in der Steuererklärung eingetragen?
Es gibt drei Wege, und welcher gilt, hängt allein davon ab, wie der Betrieb seinen Gewinn ermittelt, nicht von der Höhe des IAB. Einzelunternehmer und Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung tragen ihn in der Anlage EÜR ein, bilanzierende Betriebe melden ihn außerbilanziell über die E-Bilanz, und bei Personengesellschaften wie der GbR läuft alles über die Erklärung der Gesellschaft. Gemeinsam ist allen drei Wegen die Form: §7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG verlangt, dass die Abzugs-, Hinzurechnungs- und Rückgängigmachungsbeträge „nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung“ übermittelt werden, also elektronisch, in der Praxis über ELSTER bzw. die Steuersoftware.
Konstellation
Wo der IAB erklärt wird
Wer übermittelt
Einzelunternehmen / Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Anlage EÜR, Abschnitt „Ermittlung des Gewinns“
Sie bzw. Ihr Steuerberater, mit der Einkommensteuererklärung
Bilanzierender Betrieb (§4 Abs. 1 / §5 EStG)
außerbilanzielle Korrektur im E-Bilanz-Datensatz (§5b EStG)
Ihr Steuerberater, mit der E-Bilanz
Co-Investment über eine GbR
gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der GbR; Gesellschafter: nur Anlage G
die GbR bzw. ihr Steuerberater
Die drei Wege der IAB-Geltendmachung im Überblick.
Wie trage ich den IAB in der Anlage EÜR ein (ELSTER)?
Die Bildung des IAB gehört in den Abschnitt „Ermittlung des Gewinns“ der Anlage EÜR. Im Formular für 2024 ist das Zeile 88 („abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach §7g Abs. 1 EStG“); die Beträge sind dabei für jedes einzelne Wirtschaftsgut auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die spätere Hinzurechnung im Investitionsjahr nach §7g Abs. 2 Satz 1 kommt in die Zeilen 84 bis 86, getrennt nach dem Jahr, in dem der jeweilige IAB gebildet wurde. Und der Herabsetzungsbetrag nach §7g Abs. 2 Satz 3 (die Kürzung der Anschaffungskosten, die die AfA-Basis mindert) steht nicht im Gewinnermittlungs-Block, sondern beim Anlagevermögen (2024: Zeile 35).
Vorgang
Anlage EÜR
Inhalt
Bildung (Abzug im Abzugsjahr)
Zeile 88
„abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach §7g Abs. 1 EStG“, je Wirtschaftsgut gesondert erläutern
Hinzurechnung im Investitionsjahr (§7g Abs. 2 S. 1)
Zeilen 84–86
getrennt nach dem Abzugsjahr des jeweiligen IAB
Herabsetzung der Anschaffungskosten (§7g Abs. 2 S. 3)
Zeile 35
kürzt die AfA-Bemessungsgrundlage im AfA-Bereich
IAB-Positionen in der Anlage EÜR (Zeilennummern des Formulars für 2024; das Formular für 2025 ist strukturgleich, die Nummern können sich jährlich verschieben).
Wichtig ist, was der IAB in der EÜR gerade nicht ist: eine Betriebsausgabe. Er taucht nicht bei den Ausgaben auf und verändert weder Einnahmen noch Kosten; er wird als eigener Korrekturposten nach der Summenbildung vom Ergebnis abgezogen. Verlassen Sie sich deshalb auf die Beschriftung der Zeile, nicht auf die Nummer: Die Zeilennummern wandern mit fast jedem Veranlagungszeitraum (2022 stand die Bildung noch in Zeile 101). Muss ein gebildeter IAB später rückgängig gemacht werden, freiwillig oder nach Fristablauf, geschieht auch das nicht im aktuellen Formular, sondern durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das damalige Abzugsjahr; die Mechanik dahinter beschreibt IAB rückgängig machen: Was passiert, wenn nicht investiert wird, Fristen, Zinsen, Auswege.
Wie wird der IAB gebucht, muss er in der Bilanz stehen?
Nein. Der IAB ist keine Bilanz- und keine GuV-Position; es gibt keinen Buchungssatz, der ihn erfasst. Abzug, Hinzurechnung und Rückgängigmachung erfolgen außerbilanziell als Korrektur des Steuerbilanzgewinns und werden mit dem E-Bilanz-Datensatz nach §5b EStG an das Finanzamt übermittelt. Wer in der Buchhaltungssoftware dennoch Konten dafür sieht, sieht statistische Merkposten für die Überleitungsrechnung, keine echten Buchungen.
Das häufige Suchmissverständnis „IAB buchen“ stammt aus der Zeit der alten Ansparrücklage: Die war bis 2007 tatsächlich eine Bilanzposition (Sonderposten mit Rücklageanteil). Ihr Nachfolger §7g in heutiger Fassung funktioniert bewusst anders: rein steuerlich, außerhalb der Handels- und Steuerbilanz. Dass der IAB außerbilanziell wirkt, hat der Bundesfinanzhof zuletzt mit Urteil vom 16.01.2025 (IV R 28/23) bestätigt: Die außerbilanzielle Hinzurechnung lässt das steuerliche Kapitalkonto eines Mitunternehmers unberührt. Was das für ein Co-Investment über eine GbR bedeutet, zeigt der nächste Abschnitt.
Was trage ich bei einem Co-Investment über eine GbR ein?
Für den IAB selbst: nichts. Bei Personengesellschaften tritt für §7g die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen (§7g Abs. 7 Satz 1 EStG). Die GbR bildet den IAB also in ihrer eigenen Gewinnermittlung und erklärt ihn in ihrer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung, elektronisch, wie bei allen drei Wegen. Das hat eine Konsequenz, die vor der Gründung geklärt sein muss: Der 200.000-€-Höchstbetrag und die 200.000-€-Gewinngrenze werden auf Ebene der GbR geprüft, nicht bei jedem Gesellschafter einzeln. Zwei Investoren in einer GbR teilen sich einen Höchstbetrag; zwei getrennte Einzelunternehmen hätten zwei. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 gilt außerdem: Ein vom Gesamthandsgewinn abgezogener IAB kann nur durch Investitionen der Gesellschaft selbst aufgelöst werden.
Ihre eigene Aufgabe beschränkt sich dann auf die Anlage G: Dort geben Sie im Abschnitt „Gewinn als Mitunternehmer(in)“ (im Formular für 2024 die Zeilen 8 bis 11) die Beteiligung an: Name der Gesellschaft, deren Betriebs-Finanzamt und Steuernummer. Den festgestellten Gewinnanteil selbst müssen Sie nicht ausrechnen: Ihr Wohnsitz-Finanzamt übernimmt ihn bindend aus dem Feststellungsbescheid der GbR (§182 AO), in der Regel auf direktem Amtsweg. Ist der Anteil durch IAB und AfA negativ, verrechnet ihn der Einkommensteuerbescheid automatisch mit Ihrem Arbeitslohn und den übrigen Einkünften; dort entsteht die Erstattung.
Ein Punkt für das Gespräch mit dem Steuerberater: Bei einer GbR haften die Gesellschafter unbeschränkt, deshalb greift die Verlustausgleichsbeschränkung des §15a EStG hier nicht; die durch IAB und Sonder-AfA entstehenden Verlustanteile sind grundsätzlich voll mit Ihren übrigen Einkünften ausgleichsfähig. Der Preis dafür ist die gesamtschuldnerische Haftung: Bei einer Fremdfinanzierung haftet jeder Gesellschafter für den gesamten Kredit, nicht nur für seinen Anteil. Beides gehört in die Entscheidung, ob ein Co-Investment über eine GbR läuft oder jeder sein eigenes Einzelunternehmen führt.
Kann ich einen IAB nachträglich geltend machen, nach Abgabe der Erklärung?
Ja, solange die Steuerfestsetzung des Abzugsjahres noch nicht bestandskräftig ist. Der IAB ist ein Wahlrecht, das bis zur Bestandskraft ausgeübt oder geändert werden kann: nach Abgabe der Erklärung, innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist und im laufenden Einspruchs- oder Klageverfahren. Praktisch heißt das: Wer seine Erklärung abgegeben hat und erst danach, etwa durch ein konkretes Projekt, Anlass für einen IAB bekommt, kann den Bescheid mit einem Einspruch offenhalten und den Abzug nachschieben, übermittelt wieder elektronisch über eine korrigierte Anlage EÜR bzw. E-Bilanz.
Deutlich enger ist der Spielraum nach Eintritt der Bestandskraft. Zwar kann ein IAB auch dann noch in Betracht kommen, wenn ein Bescheid aus anderem Grund geändert wird, nach §351 AO aber nur im Umfang dieser Änderung. Und seit dem Jahressteuergesetz 2020 zieht §7g Abs. 2 Satz 2 EStG eine klare Grenze: Wird der IAB erst nach Unanfechtbarkeit der erstmaligen Festsetzung in Anspruch genommen, darf er nicht mehr für ein Wirtschaftsgut verwendet werden, das zu diesem Zeitpunkt bereits angeschafft war. Die früher beliebte Gestaltung, ein Mehrergebnis der Betriebsprüfung durch einen nachträglichen IAB auf die längst getätigte Investition zu neutralisieren (BFH vom 23.03.2016, IV R 9/14), ist damit für heute gebildete Beträge Geschichte; so auch die Verwaltungsauffassung im BMF-Schreiben vom 15.06.2022.
Bis wann muss ich den IAB beantragen, und wann kommt das Geld?
Der IAB wird mit der Steuererklärung des Abzugsjahres geltend gemacht; eine eigene Antragsfrist gibt es nicht, es gelten die regulären Abgabefristen des §149 AO. Für den Veranlagungszeitraum 2025 heißt das: bis zum 31.07.2026 ohne Steuerberater, mit Steuerberater bis zum 01.03.2027. Die Corona-bedingten Fristverlängerungen sind ausgelaufen; ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder der reguläre Turnus.
Veranlagungszeitraum
Ohne Steuerberater
Mit Steuerberater
2025
31.07.2026
01.03.2027
2026
02.08.2027
29.02.2028
Abgabefristen der Einkommensteuererklärung (§149 AO; Fristende auf den nächsten Werktag verschoben, wo der gesetzliche Termin auf ein Wochenende fällt).
Der Cash-Effekt kommt mit dem Steuerbescheid, oder früher: Wer den IAB absehbar bildet, kann beim Finanzamt die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen beantragen, dann wirkt die Ersparnis schon vor der Veranlagung. Wie groß der Effekt beim Spitzensteuersatz ausfällt, rechnet IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher vor. Und für den eigenen Betrieb gibt es eine echte zeitliche Flexibilität: Da der IAB bis zu drei Jahre vor der Investition gebildet werden darf, kann eine Anschaffung des Jahres 2026 noch über einen IAB in der (noch nicht abgegebenen oder noch offenen) Erklärung für 2025 oder frühere Jahre gedeckt werden.
Ein verbreiteter Irrtum verdient dabei eine klare Korrektur: Wer über eine GbR mit-investiert, holt mit dem Einstieg im Jahr 2026 keine Steuer für 2025 zurück. Den IAB bildet dann die Gesellschaft für ihr eigenes Wirtschaftsjahr; Ihr Verlustanteil entsteht im Jahr des Eintritts und wirkt in Ihrer Veranlagung dieses Jahres, nicht rückwirkend in Altjahren. Rückwirkung in noch offene Vorjahre gibt es nur im eigenen Betrieb mit eigener Gewinnermittlung, und das ist ein weiteres Argument für das Einzelunternehmen. Wie daraus ein wiederkehrender Rhythmus wird, zeigt Den IAB jährlich nutzen: Wie Sie über mehrere Jahre ein Beteiligungsportfolio aufbauen.
Welche Fehler passieren beim Eintragen am häufigsten?
Hinzurechnung im falschen Abzugsjahr eingetragen: Die Zeilen unterscheiden nach dem Jahr der Bildung, nicht nach dem Jahr der Investition.
Der Herabsetzungsbetrag (Zeile 35) wird nicht mit der AfA-Bemessungsgrundlage abgestimmt; Sonder-AfA und reguläre AfA rechnen dann von der falschen Basis.
Abgabe auf Papier ohne bewilligten Härtefallantrag: Die elektronische Übermittlung ist Anspruchsvoraussetzung, nicht Formalie.
Bei einem Co-Investment über eine GbR wird der IAB fälschlich noch einmal in der eigenen Erklärung „eingetragen“. Er gehört ausschließlich in die Feststellungserklärung der Gesellschaft; beim Gesellschafter zählt nur die Anlage G.
Die 200.000-€-Gewinngrenze wird auf Gesellschafter- statt auf Gesellschaftsebene geprüft; maßgeblich ist der Gewinn des Betriebs, der den IAB bildet.
Die Erklärung wird so spät abgegeben, dass die erstmalige Festsetzung bestandskräftig wird, bevor der IAB nachgeschoben ist; dann greift die Sperre des §7g Abs. 2 Satz 2 EStG.
Was heißt das konkret für Ihre nächste Steuererklärung?
Eigener Betrieb mit EÜR: IAB im Abschnitt „Ermittlung des Gewinns“ der Anlage EÜR abziehen (Formular 2024: Zeile 88), je Wirtschaftsgut gesondert erläutern, elektronisch übermitteln; im Investitionsjahr Hinzurechnung (Zeilen 84–86) und Herabsetzung (Zeile 35) nicht vergessen.
Bilanzierender Betrieb: keinen Buchungssatz suchen. Der IAB läuft außerbilanziell über die E-Bilanz; die Überleitung übernimmt der Steuerberater.
Co-Investment über eine GbR: nichts zum IAB eintragen. Nur die Anlage G mit Gesellschaft, Betriebs-Finanzamt und Steuernummer ausfüllen und den Feststellungsbescheid abwarten; die Verrechnung mit dem Lohn erfolgt automatisch. Vorher klären, dass sich alle Gesellschafter einen 200.000-€-Höchstbetrag teilen.
Timing: IAB mit der Erklärung des Abzugsjahres geltend machen (VZ 2025: bis 31.07.2026, beraten bis 01.03.2027), und bei absehbarer Bildung die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
Nachträglich nur mit offenem Bescheid: Einspruchsfrist im Blick behalten, statt auf eine Korrektur nach Bestandskraft zu hoffen.
Ob ein Direktinvestment mit IAB zu Ihrer Einkommens- und Steuersituation passt (und wie der Ablauf von der Bildung bis zur Anlage EÜR in Ihrem konkreten Fall aussieht), klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Wo trage ich den Investitionsabzugsbetrag in der Steuererklärung ein?
Der IAB wird in der Gewinnermittlung des Betriebs geltend gemacht, nicht im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung: bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Anlage EÜR, bei Bilanzierung außerbilanziell über den E-Bilanz-Datensatz, bei einem Co-Investment über eine GbR in der Feststellungserklärung der Gesellschaft. In allen drei Fällen ist die elektronische Übermittlung Pflicht; ein auf Papier beantragter IAB erfüllt den Tatbestand des §7g EStG nicht.
In welcher Zeile der Anlage EÜR steht der IAB?
Im Formular für 2024 gehört die Bildung in Zeile 88, die Hinzurechnung im Investitionsjahr in die Zeilen 84 bis 86 und der Herabsetzungsbetrag in Zeile 35. Verlassen Sie sich auf die Beschriftung der Zeile, nicht auf die Nummer: Die Zeilennummern verschieben sich fast mit jedem Veranlagungszeitraum.
Muss der IAB gebucht werden?
Nein, der IAB ist keine Bilanz- und keine GuV-Position; es gibt keinen Buchungssatz für ihn. Abzug, Hinzurechnung und Rückgängigmachung erfolgen außerbilanziell als Korrektur des Steuerbilanzgewinns und werden mit dem E-Bilanz-Datensatz nach §5b EStG übermittelt.
Was trage ich bei einem Co-Investment über eine GbR ein?
Für den IAB selbst nichts: Die GbR bildet ihn in ihrer eigenen Gewinnermittlung und erklärt ihn in ihrer Feststellungserklärung. Sie füllen nur die Anlage G mit Name der Gesellschaft, Betriebs-Finanzamt und Steuernummer aus; den festgestellten Gewinnanteil übernimmt Ihr Wohnsitz-Finanzamt bindend aus dem Feststellungsbescheid. Zu beachten ist, dass sich alle Gesellschafter einen 200.000-€-Höchstbetrag teilen.
Kann ich einen IAB nachträglich geltend machen?
Ja, solange die Steuerfestsetzung des Abzugsjahres noch nicht bestandskräftig ist: nach Abgabe der Erklärung, innerhalb der Einspruchsfrist und im laufenden Einspruchsverfahren. Nach Bestandskraft darf ein nachgeschobener IAB nicht mehr für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut verwendet werden (§7g Abs. 2 Satz 2 EStG); er wirkt dann nur noch für künftige Investitionen.
Bis wann muss die Steuererklärung mit dem IAB abgegeben werden?
Es gelten die regulären Abgabefristen des §149 AO; eine eigene Antragsfrist gibt es nicht. Für den Veranlagungszeitraum 2025 heißt das: bis zum 31.07.2026 ohne Steuerberater, mit Steuerberater bis zum 01.03.2027. Wer den IAB absehbar bildet, kann zudem die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen beantragen, damit die Ersparnis schon vor der Veranlagung wirkt.
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