Steuern sparen als Anwalt oder Kanzlei-Partner: der §7g-Hebel neben der Kanzlei
Kanzlei-Partner und selbständige Rechtsanwälte zahlen auf jeden zusätzlichen Euro ihres Gewinnanteils bis zu 47,5 % Steuern, und ausgerechnet der stärkste Investitions-Hebel des Steuerrechts scheitert oft an der Gewinngrenze der eigenen Kanzlei. Dieser Beitrag zeigt, warum ein Energie-Direktinvestment als eigener Betrieb genau dort ansetzt, welche Abfärbungs-Falle Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften kennen müssen und wie die Rechnung konkret aussieht.
Jakob HubertVeröffentlicht 08. August 2026ca. 10 min Lesezeit
Wer als Rechtsanwalt an einer Sozietät oder Partnerschaftsgesellschaft beteiligt ist, kennt den Mechanismus: Der festgestellte Gewinnanteil wird im Jahr der Entstehung voll persönlich versteuert, unabhängig davon, wie viel tatsächlich entnommen wird, und jeder zusätzliche Euro wird mit bis zu 47,5 % belastet. Das stärkste steuerliche Instrument für Investitionen, der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG, scheitert in der gut laufenden Kanzlei aber regelmäßig an einer einzigen Zahl: der Gewinngrenze von 200.000 €. Der Ausweg liegt nicht in der Kanzlei, sondern neben ihr: in einem eigenen Investment-Betrieb mit eigener Gewinngrenze. Wie das funktioniert, wo die Falle für Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften liegt und was am Ende an Zahlen steht, der Reihe nach.
Warum zahlen Rechtsanwälte und Kanzlei-Partner so viel Steuern?
Weil Kanzleigewinne als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in voller Höhe der Einkommensteuer-Progression unterliegen: Ab rund 68.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %, ab rund 278.000 € der Reichensteuersatz von 45 %, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag; in der Spitze also rund 47,5 %. Das gilt für den Einzelanwalt wie für den Partner: Bei Sozietät und Partnerschaftsgesellschaft wird der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft festgestellt und den Partnern direkt zugerechnet; versteuert wird der volle Anteil im Jahr der Entstehung, nicht die Entnahme. Anders als in einer GmbH gibt es keine Thesaurierung, anders als bei Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer-Deckelung. Fachanwaltschaft und Spezialisierung heben den Überschuss weiter, und Partner wirtschaftsberatender Kanzleien liegen regelmäßig über der Reichensteuer-Schwelle.
Die klassischen Stellschrauben sind dabei schnell ausgereizt. Die Beiträge ans anwaltliche Versorgungswerk sind als Basisversorgung nur bis zum Höchstbetrag von 30.826 € abziehbar (2026, bei Zusammenveranlagung 61.652 €), und den schöpfen Pflichtbeiträge plus freiwillige Aufstockung bei gutem Gewinnanteil meist weitgehend aus. Investitionen in die Kanzlei (IT, Legal Tech, Ausbau) sind betriebswirtschaftlich sinnvoll, aber als reines Steuerinstrument begrenzt: Sie kosten echtes Geld für Wirtschaftsgüter, die die Kanzlei auch brauchen muss, und als Partner tragen Sie sie ohnehin nur anteilig. Wo die übrigen legalen Hebel für Gutverdiener der Wirkung nach stehen, ordnet Legal Steuern sparen: die wirksamsten Strategien ein. Bleibt der Hebel mit der größten Einzelwirkung: §7g EStG.
Kann ich den IAB nutzen, obwohl unsere Kanzlei über 200.000 € Gewinn liegt?
Ja, denn die 200.000-€-Gewinngrenze des §7g EStG gilt je Betrieb, und ein Energie-Direktinvestment ist ein eigener, neu gegründeter Gewerbebetrieb mit einer eigenen Grenze. Die Kanzlei selbst kann in guten Jahren tatsächlich keinen Investitionsabzugsbetrag bilden: Liegt ihr Gewinn im Jahr der Bildung über 200.000 €, ist der IAB dort ausgeschlossen. Der Betrieb, der die Energie-Anlage anschafft, ist aber ein anderer: Ihr eigenes Energie-Direktinvestment, das einen Batteriespeicher oder eine Photovoltaik-Anlage erwirbt. Dieser Betrieb startet ohne Altgewinne, seine Gewinngrenze ist planbar eingehalten, und IAB, Sonder-AfA und degressive AfA wirken über die Verlustverrechnung gegen Ihren persönlichen Spitzensteuersatz. Alle Voraussetzungen im Detail behandelt Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann; die vollständige Mechanik mit Zahlen zeigt IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher.
Gilt die Gewinngrenze für die Sozietät oder für mich persönlich?
Für die Kanzlei gilt sie auf Ebene der Gesellschaft: Bei einer Sozietät oder Partnerschaftsgesellschaft zählt der Gewinn der gesamten Kanzlei, nicht Ihr persönlicher Anteil. Eine Kanzlei mit vier Partnern und 800.000 € Gesamtgewinn liegt damit auch dann über der Grenze, wenn jeder einzelne Anteil darunter bleibt. Für den §7g-Hebel ist das aber ohne Belang, denn er wird gar nicht in der Kanzlei gezogen: Für die Grenze Ihres eigenen Investment-Betriebs zählt allein dessen Gewinn im Jahr der Bildung, und der startet bei null. Weder der Kanzleigewinn noch Ihr festgestellter Anteil werden dort angerechnet, und umgekehrt.
Was ist die gewerbliche Abfärbung, und warum betrifft sie Sozietäten?
Die Abfärbung nach §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG besagt: Übt eine freiberufliche Personengesellschaft, etwa eine Sozietät als GbR oder eine Partnerschaftsgesellschaft, daneben eine gewerbliche Tätigkeit aus oder bezieht sie gewerbliche Beteiligungseinkünfte, gelten sämtliche Einkünfte der Gesellschaft als gewerblich. Aus der freiberuflichen Kanzlei wird steuerlich ein Gewerbebetrieb, mit allen Folgefragen. Für die eigene gewerbliche Tätigkeit hat der Bundesfinanzhof eine Bagatellgrenze gezogen (3 % der Nettoumsätze, höchstens 24.500 € im Jahr; BFH, Urteile vom 27.08.2014, u. a. VIII R 6/12). Für gewerbliche Beteiligungseinkünfte gilt diese Bagatellgrenze jedoch nicht: Schon ein kleines Direktinvestment, das die Sozietät selbst hält, färbt einkommensteuerlich auf alle Einkünfte ab (BFH, Urteil vom 06.06.2019, IV R 30/16); gewerbesteuerlich bleibt die umqualifizierte Kanzlei nach derselben Entscheidung zwar verschont, die einkommensteuerliche Umqualifizierung samt Folgepflichten bleibt aber bestehen.
Auch die Rechtsform schützt davor nicht: Die PartG mbB begrenzt nur die Haftung für berufliche Fehler, steuerlich bleibt sie eine Personengesellschaft wie jede andere, und die Abfärbung gilt dort genauso. Vor ihr schützt allein das persönliche Halten des Investments.
Einzelanwälte betrifft das nicht: Die Abfärbung gilt nur für Personengesellschaften. Wer seine Kanzlei allein führt, hat mit dem Investment schlicht zwei getrennte Betriebe nebeneinander, die freiberufliche Kanzlei und den gewerblichen Investment-Betrieb; die Kanzlei bleibt in jeder Hinsicht freiberuflich. Der Investment-Betrieb selbst ist gewerblich, bleibt aber durch den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§35 EStG) in der Gesamtbelastung weitgehend neutral. Und Ihre Partner müssen steuerlich nicht einbezogen werden: Das Investment ist Ihre persönliche Entscheidung außerhalb des Gesellschaftsvermögens; ob Ihr Gesellschaftsvertrag Anzeige- oder Zustimmungspflichten für Tätigkeiten neben der Kanzlei vorsieht, prüfen Sie selbst.
Wird das Investment neben dem Mandatsgeschäft zum zweiten Job?
Nein. Ein Direktinvestment ist als passive Kapital- und Steuerstruktur aufgesetzt: Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Anlage übernimmt professionelles Asset-Management, von der Direktvermarktung des Stroms über Wartung und Versicherung bis zum jährlichen Reporting für Ihre Steuererklärung. Ihr Zeitaufwand konzentriert sich auf die Entscheidungsphase: Projektauswahl, Finanzierung, Zeichnung. Wie dieser Weg vom Erstgespräch bis zum Closing abläuft, zeigt Von der ersten Anfrage bis zum Closing: Wie eine Direktbeteiligung abläuft; was nach dem Closing über 20 bis 30 Jahre Laufzeit passiert und wie das Reporting aussieht, beschreibt Was nach dem Closing passiert: Reporting, Asset-Management und warum ein Partner kein Vermittler ist.
Auch die Bürokratie bleibt überschaubar: Gewinnermittlung und steuerliches Reporting des Direktinvestments werden professionell aufbereitet, Ihre persönliche Steuererklärung übernimmt die festgestellten Werte. Wo IAB und AfA konkret eingetragen werden, zeigt IAB in der Steuererklärung: Wo und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag konkret eintragen. Eine berufsrechtliche Kollision besteht nicht: Das Halten eines Direktinvestments außerhalb der Kanzlei ist etwas anderes als eine gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Kanzleibetriebs; dafür sorgt die im vorigen Abschnitt beschriebene Trennung.
Was bringt das steuerlich konkret? Die Beispielrechnung
Ausgangslage: ein Kanzlei-Partner mit einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 € im Spitzensteuersatz (44,3 % inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer). Er investiert 300.000 € in ein Energie-Direktinvestment, das einen Großbatteriespeicher anschafft; der IAB wird im Jahr vor der Anschaffung gebildet, Sonder-AfA und degressive AfA greifen im Anschaffungsjahr:
Hebel
Abschreibung
Steuereffekt
IAB §7g Abs. 1 EStG (50 %)
150.000 €
66.450 €
Sonder-AfA §7g Abs. 5 EStG (40 %)
60.000 €
26.580 €
Degressive AfA §7 Abs. 2 EStG (30 %)
45.000 €
19.935 €
Gesamt Jahr 1
255.000 €
112.965 €
Beispielrechnung: 300.000 € Investitionsvolumen, Grenzsteuersatz 44,3 %, degressive AfA Jahr 1 (30 % auf BESS-Basis, 10 J. Nutzungsdauer). Werte gerundet; illustratives Szenario, keine Zusage für den Einzelfall, ersetzt keine Steuerberatung.
Was gilt für angestellte Anwälte, Syndikusanwälte und die Anwalts-GmbH?
Angestellte Anwältinnen und Anwälte, auch als Salary Partner, können den §7g-Hebel ebenfalls nutzen, nur eben nicht über das Gehalt: Der Zugang läuft wie bei allen Angestellten über ein eigenes Direktinvestment, das als eigener Betrieb selbst Gewinneinkünfte begründet; IAB und AfA wirken über die Verlustverrechnung gegen das Gesamteinkommen. Die Wege beschreibt Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann. Für Syndikusrechtsanwälte gilt dasselbe: Sie sind Angestellte ihres Unternehmens (§46 BRAO), ihre Einkünfte sind Arbeitslohn, und der §7g-Zugang entsteht erst durch den eigenen Investment-Betrieb daneben. Wer seine Tätigkeit dagegen über eine Rechtsanwalts-GmbH oder eine andere Berufsausübungsgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert hat, steht vor einer anderen Grundsatzfrage: Dort wirkt ein IAB auf Ebene der Gesellschaft gegen rund 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer statt gegen bis zu 47,5 % persönlichen Grenzsteuersatz, und die Gewinngrenze gilt für die Gesellschaft selbst. Ob privat oder über die Gesellschaft investiert wird, vergleicht Über die GmbH oder privat investieren? Der ehrliche Steuervergleich. Für Ärzte und Zahnärzte zeigt Steuern sparen als Arzt oder Zahnarzt: der §7g-Hebel neben der Praxis übrigens dieselbe Mechanik am Beispiel der Praxis; auf Unternehmer und Geschäftsführer überträgt sie Steuern sparen als Unternehmer oder Geschäftsführer: der §7g-Hebel neben dem eigenen Unternehmen.
Wie passt das zu Versorgungswerk und Kanzleiverkauf?
Die drei Bausteine besetzen unterschiedliche Ebenen und konkurrieren nicht. Das Versorgungswerk ist Basisversorgung: planbar, aber als Steuerinstrument durch den Sonderausgaben-Höchstbetrag gedeckelt, der bei gutem Gewinnanteil meist bereits ausgeschöpft ist. Der §7g-Hebel wirkt darüber hinaus, in jährlich neu wählbarer Dosierung: Der IAB lässt sich jedes Jahr neu bilden, sodass aus einem einmaligen Steuereffekt über mehrere Jahre ein diversifiziertes Energie-Portfolio werden kann; die Strategie dazu beschreibt Den IAB jährlich nutzen: Wie Sie über mehrere Jahre ein Beteiligungsportfolio aufbauen. Und am Ende des Berufslebens entsteht noch einmal ein Sonderfall mit besonders großem Hebel: Im Jahr des Kanzleiverkaufs oder des Ausscheidens gegen Abfindung treffen Veräußerungsgewinn, halber Steuersatz und IAB aufeinander; wie diese Kombination rechnet, zeigt Praxis- oder Unternehmensverkauf: Steuern optimieren und den Erlös sinnvoll reinvestieren.
Ob die Struktur zu Ihrer Situation passt, hängt von Kanzleiform, Einkommen und Liquidität ab, und von einem Projekt, das auch ohne Steuereffekt tragfähig ist. Genau das prüfen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch: Steuerwirkung, effektiver Eigenkapital-Einsatz und Projektrisiko, durchgesprochen an Ihren Zahlen und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Renditezusagen geben wir dabei keine.
Häufige Fragen
Kann ich als Anwalt einen IAB bilden, obwohl unsere Kanzlei mehr als 200.000 € Gewinn macht?
Ja. Die Gewinngrenze des §7g EStG gilt je Betrieb, nicht je Person: Für den Investment-Betrieb zählt weder der Kanzleigewinn noch Ihr festgestellter Anteil, sondern nur der Gewinn des neu gegründeten Betriebs selbst, und der startet ohne Altgewinne. Alle Voraussetzungen behandelt Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann.
Gefährdet ein Direktinvestment den Freiberufler-Status unserer Sozietät oder PartG mbB?
Nur, wenn es über die Gesellschaft gezeichnet würde: Dann droht die gewerbliche Abfärbung nach §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Kanzleieinkünfte, und für Beteiligungseinkünfte gibt es keine Bagatellgrenze. Persönlich gehalten sind Kanzlei und Investment zwei getrennte Betriebe; die Kanzlei bleibt freiberuflich. Das gilt für die GbR ebenso wie für die Partnerschaftsgesellschaft, auch als PartG mbB.
Was ist die gewerbliche Abfärbung?
Eine Regel für Personengesellschaften: Übt eine freiberufliche GbR oder Partnerschaftsgesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit aus oder hält sie ein gewerbliches Investment, gelten alle ihre Einkünfte als gewerblich. Für eigene gewerbliche Umsätze gibt es eine Bagatellgrenze (3 % der Nettoumsätze, höchstens 24.500 €), für Beteiligungseinkünfte nicht. Deshalb gehört ein Direktinvestment nie in die Sozietät.
Muss ich meine Partner einbeziehen?
Steuerlich nein: Das Investment ist Ihre persönliche Entscheidung außerhalb des Gesellschaftsvermögens, und gerade diese Trennung schützt die Kanzlei vor der Abfärbung. Ob Ihr Gesellschaftsvertrag Anzeige- oder Zustimmungspflichten für Tätigkeiten neben der Kanzlei vorsieht, prüfen Sie selbst.
Wie viel Steuern lassen sich im ersten Jahr sparen?
Bei einem Investment von 300.000 € und 44,3 % Grenzsteuersatz sind es in der Beispielrechnung rund 113.000 € über IAB, Sonder-AfA und degressive AfA; die vollständige Rechnung zeigt IAB nach §7g EStG: Beispielrechnung für Batteriespeicher. Der tatsächliche Effekt hängt von Einkommen, Projekt und AfA-Wahlrechten ab und gehört mit dem Steuerberater durchgerechnet.
Funktioniert das auch als angestellter Anwalt oder Syndikusanwalt?
Ja. Der Zugang läuft dann nicht über das Gehalt, sondern über ein eigenes Direktinvestment, das als eigener Betrieb selbst Gewinneinkünfte begründet; IAB und AfA wirken über die Verlustverrechnung gegen das Gesamteinkommen.
Ist das risikolos?
Nein. Ein Direktinvestment ist ein unternehmerisches Investment mit einem entsprechenden Verlustrisiko; der Steuereffekt ist ein Baustein, kein Ersatz für ein tragfähiges Projekt. Wer nur die Steuerersparnis sucht, ohne investieren zu wollen, zahlt beim Rückgängigmachen des IAB Steuern samt Zinsen nach.
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