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Praxis & Ablauf

Ertragsgutachten lesen: Was P50 und P90 für ein Solarpark-Direktinvestment bedeuten

Jede Wirtschaftlichkeitsrechnung für einen Solarpark steht auf einer einzigen Zahl: den Kilowattstunden, die die Anlage pro Jahr liefert. Woher diese Zahl kommt, steht im Ertragsgutachten, und dort steht sie nicht einmal, sondern als P50, P75 oder P90. Wer die Kürzel lesen kann, erkennt, ob die Renditeprognose auf dem Erwartungswert, auf einem Sicherheitsabschlag oder auf Wunschdenken beruht.

Jakob HubertJakob HubertVeröffentlicht 06. September 2026ca. 10 min Lesezeit

Im Datenraum eines Solarpark-Projekts liegt neben Pachtvertrag, Netzanschlusszusage und Baugenehmigung ein Dokument, das viele Anleger nur überfliegen: das Ertragsgutachten. Dabei entscheidet es über mehr als jedes andere Papier, denn die Wirtschaftlichkeitsrechnung übernimmt aus ihm die Strommenge, mit der sie 20 Jahre lang rechnet. Dieser Beitrag erklärt, wie ein solches Gutachten entsteht, was die Kürzel P50 und P90 bedeuten, warum derselbe P90-Wert für ein einzelnes Jahr und für die ganze Laufzeit zwei verschiedene Zahlen ist und woran Sie erkennen, ob die Renditeprognose eines Anbieters auf dem Gutachten steht oder daneben.

Was ist ein Ertragsgutachten, und warum entscheidet es über die Rendite?

Ein Ertragsgutachten ist die unabhängige Schätzung, wie viele Kilowattstunden eine konkrete Photovoltaikanlage an einem konkreten Standort pro Jahr ins Netz einspeisen wird, samt einer Angabe, wie sicher diese Schätzung ist. Erstellt wird es von einem Sachverständigen oder einem spezialisierten Ingenieurbüro auf Basis der Planungsunterlagen, also bevor die Anlage steht. Das Ergebnis ist der spezifische Ertrag in Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung (kWh/kWp), meist für das erste Betriebsjahr und als Verlauf über die Laufzeit.

Warum diese eine Zahl so viel Gewicht hat, zeigt ein Blick auf die Erlösseite: Bei einem Solarpark mit fester EEG-Vergütung oder festem Abnahmepreis ist der Erlös das Produkt aus Strommenge und Preis. Weicht die Strommenge dauerhaft um ein Prozent von der Annahme ab, weicht auch der Erlös um ein Prozent ab, und zwar in jedem der 20 Jahre. Die Betriebskosten, Pacht, Versicherung und Kapitaldienst bleiben davon unberührt; die Abweichung landet vollständig im Ergebnis. Ein Ertragsgutachten, das den Ertrag um fünf Prozent zu hoch ansetzt, verschiebt deshalb die Eigenkapitalrendite eines fremdfinanzierten Projekts um deutlich mehr als fünf Prozent. Was am Ende für den Anleger übrig bleibt, hängt an dieser Kette, wie In Solarparks investieren: Erlöse, Kosten und Steuerhebel im Überblick im Überblick zeigt.

Woher kommen die Zahlen im Gutachten?

Aus einer Rechenkette mit vier Gliedern: Einstrahlung am Standort, Einstrahlung in der Modulebene, Verluste in der Anlage und der daraus folgende Ertrag. Am Anfang steht die Globalstrahlung auf die horizontale Fläche, die der Gutachter nicht misst, sondern aus langjährigen Datensätzen bezieht. In Deutschland stammen sie vom Deutschen Wetterdienst, der Bodenmessungen mit Satellitendaten zu flächendeckenden Strahlungskarten kombiniert, oder aus europäischen Satellitendatenbanken wie dem PVGIS-System der EU-Kommission, dessen Standarddatensatz die Jahre 2005 bis 2023 in einem Raster von rund fünf Kilometern abdeckt. Welche Datenbasis das Gutachten nutzt und welchen Zeitraum sie umfasst, steht auf den ersten Seiten und ist die erste Prüffrage.

Im zweiten Schritt rechnet die Simulationssoftware die horizontale Einstrahlung auf die geneigte Modulfläche um; Ausrichtung, Neigung, Reihenabstand und Horizontverschattung gehen hier ein. Im dritten Schritt folgt die Verlustkette: Modultemperatur, Verschmutzung und Schneeauflage, Fehlanpassung zwischen Modulen, Verkabelung, Wechselrichter, Transformator und die interne Leistungsbegrenzung bei einem DC/AC-Verhältnis über eins. Das Verhältnis aus tatsächlich eingespeister Energie und dem, was die Module bei nomineller Effizienz aus der Einstrahlung machen würden, heißt Performance Ratio; neue, sorgfältig geplante Anlagen erreichen nach den Erhebungen des Fraunhofer ISE Jahreswerte zwischen 80 und 90 %.

SchrittWas passiertGrößenordnung
Globalstrahlung horizontalLangjähriger Mittelwert am Standort aus Wetterdienst- oder SatellitendatenDeutschland 1991 bis 2020 im Mittel rund 1.085 kWh/m² und Jahr; 2025 lag mit 1.187 kWh/m² 9,4 % darüber
Einstrahlung in ModulebeneUmrechnung auf Neigung und Ausrichtung, Abzug für Horizont und ReihenverschattungBei Südausrichtung mit optimaler Neigung deutlich über dem horizontalen Wert; das Fraunhofer ISE rechnet beispielhaft mit 1.270 kWh/m²
Verluste in der AnlageTemperatur, Verschmutzung, Schnee, Verkabelung, Wechselrichter, LeistungsbegrenzungPerformance Ratio 80 bis 90 %, in der Fraunhofer-Rechnung 85 %
Spezifischer ErtragEinstrahlung in Modulebene mal Performance RatioIm Fraunhofer-Beispiel rund 1.080 kWh/kWp; je nach Standort und Auslegung mehr oder weniger
Von der Einstrahlung zum Ertrag. Zahlen nach DWD (Jahresrückblick Energiewetter 2025) und Fraunhofer ISE (Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Fassung August 2026); Rechenkette vereinfacht.

Jedes Glied dieser Kette ist eine Schätzung mit eigener Unsicherheit: Der Satellitendatensatz weicht von der Bodenmessung ab, der langjährige Mittelwert trifft kein einzelnes Jahr, die Verlustannahmen sind Erfahrungswerte, und die Module liefern nicht exakt die Nennleistung vom Datenblatt. Ein gutes Gutachten quantifiziert diese Unsicherheiten einzeln und fasst sie zu einer Gesamtunsicherheit zusammen. Genau daraus entstehen die P-Werte.

Was bedeuten P50 und P90?

P50 und P90 geben an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Ertrag mindestens erreicht wird. Der P50-Wert ist der Ertrag, der mit 50 % Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird, also der Erwartungswert der Prognose: In der Hälfte der Fälle liefert die Anlage mehr, in der anderen Hälfte weniger. Der P90-Wert ist der Ertrag, der mit 90 % Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird; nur in einem von zehn Fällen bleibt die Anlage darunter. Je größer die Gesamtunsicherheit der Prognose, desto weiter liegen P50 und P90 auseinander. Der Abstand zwischen beiden ist damit selbst eine Aussage: Er zeigt, wie sicher sich der Gutachter seiner Zahlen ist.

Rechnerisch unterstellen die meisten Gutachten eine Normalverteilung um den P50-Wert. Dann liegt der P90-Wert 1,28 Standardabweichungen unter dem P50, der P75-Wert 0,67 und der P99-Wert 2,33 Standardabweichungen. An einem eigenen, vereinfachten Beispiel mit einem P50 von 1.000 kWh/kWp und einer Gesamtunsicherheit von 6 %:

KennwertBedeutungBeispiel (P50 1.000 kWh/kWp, Unsicherheit 6 %)
P50Wird in 50 % der Fälle erreicht oder überschritten; Erwartungswert1.000 kWh/kWp
P75Wird in 75 % der Fälle erreicht oder überschrittenrund 960 kWh/kWp
P90Wird in 90 % der Fälle erreicht oder überschritten; übliche Finanzierungsbasisrund 923 kWh/kWp
P99Wird in 99 % der Fälle erreicht oder überschritten; Stresswertrund 860 kWh/kWp
Eigene Beispielrechnung unter Annahme einer Normalverteilung; die Abstände hängen allein von der Gesamtunsicherheit ab, die das Gutachten ausweist.

Zwei Missverständnisse lassen sich an der Tabelle gleich ausräumen. Erstens ist P90 keine Garantie: Auch der P90-Wert wird in einem von zehn Fällen unterschritten, und ein Gutachten haftet für nichts. Zweitens ist ein niedriger P90-Wert nicht automatisch ein schlechtes Projekt; er kann auch bedeuten, dass der Gutachter die Unsicherheit ehrlich hoch angesetzt hat, etwa weil die Datenbasis kurz oder der Standort komplex ist. Ein Gutachten mit knappem Abstand zwischen P50 und P90 ist nur dann beruhigend, wenn die kleine Unsicherheit begründet wird.

Warum ist P90 für ein Jahr etwas anderes als P90 über 20 Jahre?

Weil sich ein Teil der Unsicherheit über die Jahre ausmittelt und ein anderer Teil nicht. Die Gesamtunsicherheit eines Gutachtens setzt sich aus zwei Arten zusammen. Die erste ist die Wetterstreuung: Ein einzelnes Jahr kann deutlich sonniger oder trüber ausfallen als das langjährige Mittel. Wie groß diese Streuung ist, zeigen die Zahlen des Deutschen Wetterdienstes: 2025 lag die Globalstrahlung im Deutschlandmittel 9,4 % über dem Referenzwert der Jahre 1991 bis 2020, das Rekordjahr 2022 mit 1.227 kWh/m² noch darüber, während 2024 mit 1.113 kWh/m² nur wenig über dem Mittel lag. Über 20 Betriebsjahre gleichen sich gute und schlechte Jahre aber weitgehend aus; statistisch schrumpft die Wetterstreuung des Mittelwerts mit der Wurzel aus der Anzahl der Jahre. Die zweite Art ist die Modell- und Datenunsicherheit: Ist der Satellitendatensatz am Standort zu optimistisch oder die Verlustannahme zu knapp, wirkt dieser Fehler in jedem Jahr gleich und mittelt sich nie aus.

Im Beispiel von oben stecken in den 6 % Gesamtunsicherheit etwa 4,5 % Wetterstreuung und 4 % Modellunsicherheit, quadratisch addiert. Für ein einzelnes Jahr ergibt das den P90-Wert von rund 923 kWh/kWp. Über 20 Jahre fällt die Wetterstreuung des Mittelwerts auf rund 1 %, die Modellunsicherheit bleibt bei 4 %, und die Gesamtunsicherheit sinkt auf rund 4,1 %; der P90-Wert des 20-Jahres-Mittels liegt dann bei rund 947 kWh/kWp. Gute Gutachten weisen beide Werte aus, oft als „P90 (1 Jahr)“ und „P90 (10 Jahre)“ oder „P90 (20 Jahre)“.

Für die Lektüre der Wirtschaftlichkeitsrechnung heißt das: Der Ein-Jahres-P90 ist der Stresswert für die Frage, ob der Kapitaldienst auch in einem schlechten Jahr aus dem laufenden Erlös bedient werden kann; der Mehrjahres-P90 ist die Basis, auf der Banken die Tragfähigkeit der Finanzierung über die Laufzeit beurteilen; und der P50 ist der Wert, mit dem sich die Eigenkapitalrendite als Erwartung, nicht als Sicherheit, beziffern lässt. Wer einen Ein-Jahres-P90 als „konservative Langfristprognose“ vorgelegt bekommt, sieht eine strengere Zahl als nötig; wer umgekehrt einen 20-Jahres-P90 als Stresswert für die Liquidität liest, unterschätzt das Risiko eines einzelnen schlechten Jahres.

Welche Annahmen im Gutachten sollte ich prüfen?

Vor allem die, die nicht aus der Wetterstatistik kommen, sondern gesetzt werden. Die P-Werte sind nur so belastbar wie die Annahmen, die vor der Statistik stehen, und die sind in jedem Gutachten dokumentiert, meist in einer Tabelle der Eingangsparameter. Sechs Punkte sind den Blick wert.

  • Degradation: Mit welchem jährlichen Leistungsverlust rechnet das Gutachten über die Laufzeit? Das Fraunhofer ISE hat an 44 qualitätsgeprüften Anlagen in Deutschland eine mittlere Degradation der Nennleistung von etwa 0,15 % pro Jahr gemessen; die großen Übersichtsstudien des amerikanischen Forschungsinstituts NREL nennen über tausende Datensätze einen Median um 0,5 % pro Jahr, mit Mittelwerten darüber. Üblich sind Annahmen zwischen 0,25 und 0,5 %; das Fraunhofer ISE selbst rechnet in seinen Kostenmodellen mit 0,5 %. Eine Annahme unterhalb dessen, was die Herstellergarantie als maximalen Verlust zulässt, ist erklärungsbedürftig.
  • Verfügbarkeit: Welchen Anteil der Zeit steht die Anlage rechnerisch still, für Wartung, Störungen und Netzarbeiten? Annahmen knapp unter 100 % sind üblich; eine Annahme von 100 % ist keine Prognose, sondern ein Wunsch.
  • Abregelung: Berücksichtigt das Gutachten Stunden, in denen die Anlage nicht einspeisen darf oder es sich nicht lohnt? Das betrifft Netzengpässe ebenso wie die Zeiten negativer Börsenpreise, in denen für neue Anlagen nach §51 EEG kein Zahlungsanspruch besteht. Manche Gutachten weisen den Ertrag nur als verfügbare Energie aus und überlassen die Abzüge der Wirtschaftlichkeitsrechnung; dann muss dort geprüft werden, ob sie ankommen. Die Mechanik dahinter erklärt Negative Strompreise: Was sie für PV- und Speicher-Anleger bedeuten.
  • Auslegung: Stimmen Reihenabstand, Neigung, Modultyp und DC/AC-Verhältnis im Gutachten mit den Ausführungsplänen überein? Ein Gutachten, das für eine frühere Planungsvariante erstellt wurde, beschreibt eine andere Anlage.
  • Datenbasis: Welcher Strahlungsdatensatz liegt zugrunde, wie viele Jahre umfasst er, und wie alt ist er? Eine kurze oder alte Zeitreihe erhöht die Unsicherheit; ein Gutachten, das mit dem Mittel der 1990er-Jahre rechnet, unterschätzt tendenziell die Einstrahlung, ein Gutachten, das nur die sonnenreichen letzten Jahre nutzt, überschätzt sie.
  • Unabhängigkeit: Wer hat das Gutachten beauftragt und bezahlt, und hat der Ersteller ein Interesse am Verkauf? Ein Gutachten aus dem Haus des Anbieters ist kein unabhängiges Gutachten, auch wenn es so heißt. Fehlt eine unabhängige Prognose, ist das keine Bagatelle, sondern eines der Warnsignale, die Woran Sie einen seriösen Anbieter für Energie-Direktbeteiligungen erkennen zusammenfasst.

Der Punkt Degradation verdient einen zweiten Satz, weil er über die Spätjahre entscheidet: Bei 0,5 % pro Jahr liefert die Anlage im zwanzigsten Jahr rund 9 % weniger als im ersten, bei 0,25 % rund 5 % weniger. Der Unterschied ist über die Laufzeit summiert nicht klein und wirkt in den Jahren, in denen der Kredit meist schon getilgt ist und der Ertrag dem Eigenkapital gehört. Wie Module altern und was am Ende der 20 Jahre mit der Anlage passiert, ordnet Solarpark nach 20 Jahren: Weiterbetrieb, Repowering oder Rückbau? ein.

Wie hängt das Gutachten mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung zusammen?

Über genau eine Zeile: die jährliche Strommenge. Die erste Frage an jede Renditeprognose lautet deshalb, welcher Wert aus dem Gutachten dort übernommen wurde, P50, P75 oder P90, für ein Jahr oder als Mehrjahresmittel, und ob die Degradation aus dem Gutachten oder eine eigene Annahme des Anbieters darin steckt. Wird die Zeile nicht ausgewiesen, lässt sie sich nachrechnen: Strommenge im ersten Jahr geteilt durch installierte Leistung ergibt den spezifischen Ertrag, und der muss sich im Gutachten wiederfinden. Liegt er darüber, rechnet der Anbieter mit einer Anlage, die es laut seinem eigenen Gutachten nicht gibt.

Dieselbe Frage stellt sich für die Bank. Eine Finanzierung über einen Förderkredit oder ein Hausbankdarlehen wird üblicherweise auf dem P90 gerechnet, nicht auf dem P50; die Bank will wissen, ob der Kapitaldienst auch in einem schlechten Szenario gedeckt ist. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, die auf dem P50 eine hohe Eigenkapitalrendite zeigt und auf dem P90 den Kapitaldienst gerade noch deckt, ist damit nicht unseriös, aber sie zeigt zwei verschiedene Fragen, und beide Antworten sollten ausgewiesen sein. Welche Unterlagen eine Bank dafür erwartet und in welcher Reihenfolge die Finanzierung aufgesetzt wird, beschreibt Direktinvestment finanzieren: Bankkredit, KfW 270 und die Fallstricke.

Ein dritter Nutzer des Gutachtens wird oft vergessen: die Versicherung. Eine Versicherung gegen Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung ersetzt den entgangenen Erlös auf Basis einer vereinbarten Bemessungsgrundlage, und die leitet sich aus dem prognostizierten Ertrag ab. Wer hier mit einem optimistischen P50 versichert, zahlt Prämie für Ertrag, den die Anlage voraussichtlich nicht liefert; wer mit einem zu niedrigen Wert versichert, ist im Schadenfall unterdeckt. Die Details zur Bemessungsgrundlage stehen in Solarpark und Batteriespeicher versichern: Welche Policen zum Direktinvestment gehören und wer sie hält.

Und beim Batteriespeicher: Was ist ein Erlösgutachten?

Das Gegenstück mit einer anderen Unsicherheit. Ein Batteriespeicher erzeugt keinen Strom, sondern verschiebt ihn; sein Erlös hängt nicht von der Sonne ab, sondern von den Preisunterschieden am Strommarkt zwischen Lade- und Entladestunden sowie von den Erlösen aus Regelenergie. Ein Erlösgutachten schätzt deshalb keine Kilowattstunden, sondern Euro je Kilowatt und Jahr, und seine Eingangsgröße ist kein Wetterdatensatz, sondern ein Marktmodell mit Annahmen über den Kraftwerkspark, den Ausbau von Wind, Solar und weiteren Speichern und die daraus folgenden Preisspreads über 10 bis 20 Jahre. Welche Erlösquellen dabei zusammenkommen, erklärt Direktvermarktung verstehen: Day-Ahead, Intraday und Regelenergie.

Der Unterschied zum Ertragsgutachten ist grundsätzlich: Die Wetterstreuung eines Solarparks ist statistisch gut beschreibbar, weil es Jahrzehnte an Messdaten gibt, und sie mittelt sich über die Laufzeit aus. Die Preisentwicklung am Strommarkt ist ein Szenario, kein Zufallsprozess mit bekannter Verteilung; sie kann sich über die Laufzeit in eine Richtung bewegen, etwa wenn viele neue Speicher dieselben Preisspitzen glätten. P-Werte im strengen Sinn gibt es deshalb bei Erlösgutachten selten; üblich sind Szenarienbänder mit einem Basis- und einem Abwärtsfall. Wir behandeln die Gutachtenkurve in unseren eigenen Modellen als konservativen Fall und rechnen Sensitivitäten daneben, statt sie als Erwartungswert zu übernehmen. Was das für die Renditeaussagen bedeutet, steht in Batteriespeicher-Rendite: Woher die Erträge kommen, und was realistisch ist; die Risiken dahinter ordnet Risiken bei BESS-Direktbeteiligungen, und wie sie strukturell adressiert werden ein.

Eine Gemeinsamkeit bleibt: Auch beim Speicher entscheidet eine Degradationsannahme über die Spätjahre, hier die der nutzbaren Kapazität und des Wirkungsgrads über die Zyklen. Ob das Erlösgutachten mit einer sinkenden Kapazität rechnet oder mit der Nennkapazität des ersten Jahres, gehört zu den ersten Fragen; die Hintergründe erklärt Die Batterie als Sachwert: Lebensdauer, Degradation und Garantien eines Großspeichers.

Checkliste: Zehn Fragen an jedes Ertragsgutachten

  1. Wer hat das Gutachten erstellt und wer hat es beauftragt? Ist der Ersteller unabhängig vom Anbieter?
  2. Welcher Strahlungsdatensatz liegt zugrunde, welchen Zeitraum umfasst er, und wurde er mit einer Bodenstation in der Nähe abgeglichen?
  3. Beschreibt das Gutachten die Anlage, die tatsächlich gebaut wird: Modultyp, Neigung, Reihenabstand, Wechselrichter, DC/AC-Verhältnis?
  4. Welche Performance Ratio ergibt sich, und liegt sie im Bereich, den vergleichbare Anlagen erreichen?
  5. Wie hoch ist die ausgewiesene Gesamtunsicherheit, und aus welchen Einzelbeiträgen setzt sie sich zusammen?
  6. Weist das Gutachten P50 und P90 aus, und zwar für ein Jahr und als Mehrjahresmittel?
  7. Welche Degradation pro Jahr ist unterstellt, und wie verhält sie sich zur Leistungsgarantie der Module?
  8. Sind Verfügbarkeit, Netzengpässe und die Stunden ohne Vergütung bei negativen Preisen berücksichtigt, im Gutachten oder in der Wirtschaftlichkeitsrechnung?
  9. Welcher Wert aus dem Gutachten steht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Anbieters, und welcher in der Rechnung für die Bank?
  10. Wie alt ist das Gutachten, und hat sich die Planung seither geändert?

Wie wir damit arbeiten

Bei jedem Projekt, das wir Anlegern vorstellen, gehört ein unabhängiges Ertrags- oder Erlösgutachten zum Datenraum, und unsere eigene Wirtschaftlichkeitsrechnung übernimmt daraus nicht den Erwartungswert, sondern arbeitet mit dem P90 als Finanzierungsbasis und weist den P50 daneben aus. Die Eingangsannahmen des Gutachtens gleichen wir mit den Ausführungsplänen ab, die Degradationsannahme mit der Herstellergarantie, und die Stunden ohne Vergütung ziehen wir in der Rechnung explizit ab. Renditezusagen geben wir dabei keine; wir zeigen, welche Zahl auf welcher Annahme steht. Genau das prüfen wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch, gern anhand eines konkreten Gutachtens.


Häufige Fragen

Was bedeutet P50 im Ertragsgutachten?

Der P50-Wert ist der Ertrag, der mit 50 % Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird, also der Erwartungswert der Prognose. In der Hälfte der Jahre liefert die Anlage mehr, in der anderen Hälfte weniger. Er eignet sich für die Erwartung der Eigenkapitalrendite, nicht als Sicherheitswert.

Was bedeutet P90 im Ertragsgutachten?

Der P90-Wert ist der Ertrag, der mit 90 % Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird; nur in einem von zehn Fällen bleibt die Anlage darunter. Bei Normalverteilung liegt er 1,28 Standardabweichungen unter dem P50. Banken rechnen Finanzierungen üblicherweise auf dem P90. Eine Garantie ist er nicht.

Wie groß ist der Unterschied zwischen P50 und P90?

Das hängt allein von der Gesamtunsicherheit ab, die das Gutachten ausweist. Bei 6 % Unsicherheit liegt der Ein-Jahres-P90 rund 7,7 % unter dem P50, bei 1.000 kWh/kWp also bei rund 923 kWh/kWp. Über 20 Jahre schrumpft der Abstand, weil sich die Wetterstreuung ausmittelt; im selben Beispiel liegt der 20-Jahres-P90 bei rund 947 kWh/kWp.

Warum gibt es im Gutachten einen P90 für ein Jahr und einen für 20 Jahre?

Weil sich nur ein Teil der Unsicherheit über die Jahre ausgleicht. Sonnige und trübe Jahre mitteln sich über die Laufzeit aus, ein Fehler in der Datenbasis oder in den Verlustannahmen wirkt dagegen jedes Jahr gleich. Der Ein-Jahres-P90 ist der Stresswert für die Liquidität eines schlechten Jahres, der Mehrjahres-P90 die Basis für die Tragfähigkeit der Finanzierung.

Ist ein Ertragsgutachten eine Garantie für den Ertrag?

Nein. Ein Gutachten ist eine Prognose mit ausgewiesener Unsicherheit, keine Zusage, und der Gutachter haftet nicht für die Erträge. Auch der P90-Wert wird in einem von zehn Fällen unterschritten. Was ein Gutachten leisten kann, ist Transparenz über Datenbasis, Annahmen und Unsicherheit, und damit die Prüfbarkeit der Renditeprognose.

Gibt es P50 und P90 auch für Batteriespeicher?

Selten im strengen Sinn. Der Erlös eines Speichers hängt von Preisunterschieden am Strommarkt ab, und deren Entwicklung ist ein Szenario, kein statistisch gut beschriebener Zufallsprozess wie das Wetter. Erlösgutachten arbeiten deshalb meist mit Szenarienbändern aus Basis- und Abwärtsfall. Die Gutachtenkurve sollte als ein Fall unter mehreren gelesen werden, nicht als Erwartungswert.

Quellen

  1. Deutscher Wetterdienst: Meteorologischer Jahresrückblick Energiewetter 2025, Abschnitt Globalstrahlung (dwd.de, PDF)
  2. Deutscher Wetterdienst: Deutschland 2025 mit außergewöhnlich hoher Globalstrahlung seit Messbeginn (dwd.de)
  3. Deutscher Wetterdienst: Strahlungsklimatologie, Strahlungskarten aus Boden- und Satellitendaten (dwd.de)
  4. Europäische Kommission, Joint Research Centre: PVGIS User Manual, Datensätze und Jahr-zu-Jahr-Variabilität (europa.eu)
  5. Europäische Kommission, Joint Research Centre: PVGIS Data Sources and Calculation Methods, Systemverluste und Alterung (europa.eu)
  6. Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026, Abschnitte Volllaststunden, Performance Ratio und Degradation (ise.fraunhofer.de, PDF)
  7. Jordan, Kurtz: Photovoltaic Degradation Rates, an Analytical Review, Progress in Photovoltaics 2013 (osti.gov)
  8. Jordan et al.: Compendium of Photovoltaic Degradation Rates, Progress in Photovoltaics 2016 (osti.gov)
  9. §51 EEG: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen (gesetze-im-internet.de)

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