Insolvenz von Anbieter oder Betreiber: Was dann mit Ihrem Direktinvestment passiert
Kein Prüfgespräch über eine Direktbeteiligung kommt an der Frage vorbei: Was passiert eigentlich, wenn der Anbieter pleitegeht? Die Antwort hängt weniger am Schicksal einzelner Firmen als an der Struktur: wem die Anlage gehört, wer die Standortrechte hält und wie ersetzbar die Dienstleister sind. Dieser Beitrag geht die Szenarien einzeln durch, vom Projektierer in der Bauphase über Betriebsführer und Direktvermarkter bis zu Grundstück und Pachtvertrag, und zeigt, woran Sie eine insolvenzfeste Struktur erkennen.
Jakob HubertVeröffentlicht 24. August 2026ca. 9 min Lesezeit
Bei einem Bankguthaben beantwortet die Einlagensicherung die Frage nach der Pleite, bei einem Fonds die Verwahrstelle. Bei einem Direktinvestment beantwortet sie die Struktur, und deshalb lohnt es sich, die Frage präzise zu stellen. Hinter dem Wort Anbieter stecken nämlich mehrere Rollen, die nacheinander oder parallel ausfallen können: der Projektierer, der das Projekt entwickelt und verkauft, der Generalunternehmer, der baut, der Betriebsführer, der wartet, der Direktvermarkter, der den Strom verkauft, und der Verpächter, dem die Fläche gehört. Für jede dieser Rollen sieht die Antwort anders aus, und für keine lautet sie automatisch Totalverlust.
Wem gehört die Anlage, wenn der Anbieter insolvent wird?
Ihrer Betreibergesellschaft, und genau deshalb gehört sie nicht in die Insolvenzmasse des Anbieters. Ein Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Schuldners, nicht fremdes Eigentum: Wer an einem Gegenstand ein dingliches Recht geltend machen kann, ist kein Insolvenzgläubiger, sondern verlangt seinen Gegenstand nach § 47 InsO heraus. Diese sogenannte Aussonderung stellt den Eigentümer außerhalb der gesamten Gläubigerreihenfolge; er meldet keine Forderung an und wartet auf keine Quote.
Bei einer sauber aufgesetzten Direktbeteiligung ist das der Kern der Konstruktion. Sie werden in einer steuerlich transparenten Struktur wirtschaftlich zum Mit-Eigentümer eines konkreten Wirtschaftsguts; die Anlage steht im Vermögen der projekthaltenden Gesellschaft, an der Sie als Mitunternehmer beteiligt sind, oder direkt in Ihrem Betriebsvermögen. Der Anbieter, der Ihnen das Projekt verkauft hat, ist nach dem Closing Vertragspartner für Dienstleistungen, aber nicht Eigentümer Ihrer Anlage. Geht er insolvent, fällt ein Dienstleister aus, nicht Ihr Vermögensgegenstand. Den Strukturvergleich zum Fonds, bei dem stattdessen ein regulierter Mantel zwischen Anleger und Wirtschaftsgut steht, zieht Direktbeteiligung oder geschlossener Fonds? Der Strukturvergleich.
Das unterscheidet die Direktbeteiligung grundsätzlich von Anlageformen, bei denen Sie dem Anbieter Geld leihen: Nachrangdarlehen und Genussrechte sind Forderungen gegen dessen Vermögen, und im Krisenfall stehen Nachranggläubiger am Ende der Reihe, wie In Batteriespeicher investieren: die Möglichkeiten im Überblick beim Crowdinvesting beschreibt. Auch das Grundstück ändert an der Eigentumslage nichts: Eine Anlage, die in Ausübung eines gesicherten Nutzungsrechts auf gepachteter Fläche errichtet wird, wird nicht Bestandteil des Grundstücks, sondern bleibt als sogenannter Scheinbestandteil rechtlich selbständig (§ 95 BGB). Sie gehört also weder dem Verpächter noch dessen Gläubigern.
Was passiert, wenn der Anbieter vor der Übereignung insolvent wird?
Das ist das sensibelste Fenster des gesamten Investments. Solange die Anlage nicht fertig gebaut, abgenommen und übereignet ist, sind Sie noch nicht Eigentümer, sondern halten eine Forderung auf Lieferung und Fertigstellung. Fällt der Projektierer oder Generalunternehmer in diesem Fenster aus, entscheidet dessen Insolvenzverwalter nach § 103 InsO, ob er den Vertrag erfüllt oder die Erfüllung ablehnt. Lehnt er ab, wird aus dem bereits gezahlten Kaufpreis eine gewöhnliche Insolvenzforderung.
Was eine solche Forderung wert ist, zeigt die Statistik nüchtern: In den Insolvenzverfahren, die 2011 eröffnet und bis Ende 2018 abgeschlossen wurden, erhielten Gläubiger nach Destatis im Schnitt 3,8 Prozent ihrer Forderungen zurück, bei Unternehmensinsolvenzen 6,1 Prozent; die Kohorte des Vorjahres lag nahezu identisch. Wer in der Bauphase ungesichert voll vorleistet, trägt also für Monate ein Risiko, das mit dem fertigen, übereigneten Sachwert nichts mehr zu tun hat.
Wie viel am Wort Eigentum hängt, hat einer der größten deutschen Anlageskandale gezeigt, ein Insolvenzfall um Direktinvestments in Frachtcontainer: Die Verträge bezeichneten nur Containertypen statt konkreter, nummerierter Container, und ein erheblicher Teil der verkauften Container existierte gar nicht. Mangels bestimmter Sache war nie Eigentum übergegangen, und Zehntausende vermeintliche Eigentümer standen am Ende als einfache Insolvenzgläubiger da. Die Lehre für jedes Direktinvestment: Eigentum entsteht nicht durch eine Urkunde mit dem Wort Eigentum, sondern durch die Übereignung einer konkret bezeichneten, existierenden Sache.
Gut strukturierte Projekte halten dieses Fenster deshalb klein. Zahlungen fließen nach Baufortschritt statt vollständig im Voraus, das Eigentum an konkret bezeichneten Anlagen und Komponenten geht so früh wie möglich über, dokumentiert in Anlagenverzeichnis, Seriennummern und Übergabeprotokoll, Fertigstellungssicherheiten des Generalunternehmers fangen einen Ausfall ab, und nach Inbetriebnahme wird die Betreibergesellschaft im Marktstammdatenregister eingetragen. Wie Kapitalabruf und Closing zeitlich ineinandergreifen, zeigt Von der ersten Anfrage bis zum Closing: Wie eine Direktbeteiligung abläuft; dass die Bauphase auch bei sauberer Struktur das ehrlicherweise verbleibende Restrisiko ist, benennt Risiken bei BESS-Direktbeteiligungen, und wie sie strukturell adressiert werden.
Was passiert, wenn der Betriebsführer ausfällt?
Die Anlage läuft weiter, und der Vertrag ist ersetzbar. Betriebsführung und Wartung sind Dienstleistungsverträge; in der Insolvenz des Dienstleisters kann der Verwalter sie nach § 103 InsO fortführen oder die Erfüllung ablehnen. Im ungünstigsten Fall enden die Leistungen also kurzfristig, und wer Wartungspauschalen für Jahre im Voraus bezahlt hat, reiht sich mit diesem Teil in die Gläubigerliste ein.
Am Vermögenswert selbst ändert das nichts. Der Anspruch auf Marktprämie oder Einspeisevergütung entsteht beim Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber (§ 19 EEG 2023), und Anlagenbetreiber ist, wer die Anlage nutzt, unabhängig vom Eigentum (§ 3 Nr. 2 EEG 2023): Ihre Betreibergesellschaft, nicht der Wartungsdienstleister. Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter oder Batteriezellen laufen ebenfalls unverändert weiter, denn sie binden den Hersteller, nicht den Betriebsführer.
Praktisch ist ein Betriebsführerwechsel ein Vertragswechsel, keine Genehmigungsfrage: Der Markt für technische Betriebsführung ist in Deutschland breit, die Anlagendaten liegen im Monitoring vor, und ein neuer Dienstleister übernimmt gegen marktübliche Vergütung. Worauf es vorher ankommt, sind kündbare Verträge ohne lange Vorauszahlungen. Was Betriebsführung im Alltag leistet und warum ein Partner nach dem Closing etwas anderes ist als ein reiner Vermittler, beschreibt Was nach dem Closing passiert: Reporting, Asset-Management und warum ein Partner kein Vermittler ist.
Was passiert, wenn der Direktvermarkter insolvent wird?
Der Strom fließt weiter, und das Gesetz hält ein Auffangnetz bereit. Der Direktvermarkter ist der Händler, der den Strom eines Solarparks an der Börse verkauft und die Erlöse an den Betreiber weiterreicht; beim Batteriespeicher bewirtschaftet ein Vermarkter oder Optimierer die Anlage am Markt. Sein Ausfall betrifft zwei Dinge: die offenen Erlöse der letzten Abrechnungsperioden, die zur Insolvenzforderung werden können, und die Frage, wer den Strom ab morgen vermarktet. Die Anlage selbst speist unverändert ein, und der EEG-Zahlungsanspruch des Betreibers gegen den Netzbetreiber bleibt unberührt.
Für die Übergangszeit hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Auch Solaranlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung, also über 100 Kilowatt, können vorübergehend in eine gesetzliche Vergütung wechseln, die sogenannte Ausfallvergütung (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023). Sie ist als Brücke gebaut, nicht als Dauerlösung: höchstens drei Kalendermonate in Folge und sechs pro Kalenderjahr, und der anzulegende Wert sinkt dabei um 20 Prozent (§ 53 EEG 2023). Der Wechsel ist mit verkürzter Frist zum Monatswechsel möglich (§ 21c EEG 2023); ein Ausfall mitten im Monat kann deshalb eine kurze Erlöslücke reißen, die schnelles Handeln des Betriebsführers begrenzt.
In der Praxis ist die wichtigste Absicherung die Austauschbarkeit: Direktvermarktung ist in Deutschland ein Wettbewerbsmarkt mit vielen Anbietern, und ein Betreiber mit ordentlichen Anlagendaten findet kurzfristig einen neuen Vertrag. Ein professioneller Betriebsführer behält zudem die Bonität des Vermarkters im Blick und begrenzt über die Abrechnungszyklen, wie viel Erlös dort jeweils aufläuft. Beim Batteriespeicher, der ohne EEG-Vergütung von Markterlösen lebt, sind genau diese beiden Hebel die Absicherung. Wie Direktvermarktung und Marktprämie im Normalbetrieb funktionieren, erklärt Direktvermarktung und Marktprämie: Wie ein Solarpark sein Geld verdient; die Erlöslogik eines Speichers steht in Direktvermarktung verstehen: Day-Ahead, Intraday und Regelenergie.
Was passiert mit dem Grundstück?
Der Pachtvertrag ist insolvenzfester, als viele erwarten, wirklich sicher ist aber erst die Dienstbarkeit. Geht der Verpächter der Fläche insolvent, besteht der Pachtvertrag fort: Miet- und Pachtverhältnisse über Grundstücke wirken nach § 108 InsO für die Insolvenzmasse weiter, der Verwalter kann sie nicht einfach abstreifen. Heikler ist eine Zwangsversteigerung der Fläche, denn dort bleiben Rechte nur bestehen, soweit sie im geringsten Gebot berücksichtigt sind (§ 52 ZVG). Ein rein schuldrechtlicher Pachtvertrag kann dann wegfallen; eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) sichert das Nutzungsrecht dagegen dinglich, gegenüber jedem Erwerber, sofern sie mit ausreichendem Rang eingetragen ist. Was dieser Rang bedeutet und wie er sich vor der Zeichnung am Grundbuchauszug prüfen lässt, erklärt Netzanschluss, Dienstbarkeit, Baurecht: Woran Sie erkennen, dass ein Direktinvestment seinen Standort wirklich gesichert hat.
Die zweite Richtung wird seltener erklärt und ist unangenehmer: Liegt der Pachtvertrag nicht bei Ihrer Betreibergesellschaft, sondern bei einer Gesellschaft des Anbieters, hängt Ihr Standort an deren Zahlungsfähigkeit. In der Insolvenz eines Pächters kann dessen Verwalter den Pachtvertrag nämlich unabhängig von der vereinbarten Laufzeit mit dreimonatiger Frist kündigen (§ 109 InsO); die beste Anlage verliert dann ihren Platz. Standortrechte, also Pachtvertrag und Dienstbarkeit, gehören deshalb in die Gesellschaft, an der Sie beteiligt sind. Wie Pachtlaufzeiten, Verlängerungsoptionen und die Dienstbarkeit auch das Laufzeitende absichern, behandelt Solarpark nach 20 Jahren: Weiterbetrieb, Repowering oder Rückbau?.
Woran erkennen Sie eine insolvenzfeste Struktur?
An den Verträgen, nicht an der Größe oder dem Auftritt des Anbieters. Diese Fragen gehören in jede Prüfung, bei jedem Anbieter, auch bei uns:
Steht die Anlage im Vermögen der Gesellschaft, an der Sie beteiligt sind, und nicht in einer Gesellschaft des Anbieters?
Sind Anlagen und Komponenten konkret bezeichnet: Anlagenverzeichnis, Seriennummern, Übergabeprotokoll?
Wann genau geht das Eigentum über, und ist der Zahlungsplan an Baufortschritt und Übereignung gekoppelt?
Welche Fertigstellungssicherheiten bestehen für die Bauphase, etwa Bürgschaften des Generalunternehmers?
Liegen Pachtvertrag und Dienstbarkeit bei Ihrer Gesellschaft, und in welchem Rang ist die Dienstbarkeit eingetragen?
Ist die Betreibergesellschaft als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister eingetragen?
Sind Betriebsführung und Direktvermarktung kündbar und ohne lange Vorauszahlungen austauschbar?
Ein Wort zur Aufsicht: Je nach Ausgestaltung ist ein Direktinvestment eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes und darf dann nur mit einem von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden. Die Billigung prüft Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit des Prospekts, nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts und nicht die Bonität des Anbieters. Ein gebilligter Prospekt ist eine Informationsgrundlage, kein Gütesiegel. Die übrigen Warnsignale, an denen sich Anbieterqualität ablesen lässt, stehen in Woran Sie einen seriösen Anbieter für Energie-Direktbeteiligungen erkennen; welche Kosten offen auf den Tisch gehören, zeigt Transparente Kosten: Welche Gebühren bei einer Direktbeteiligung entstehen, und welche versteckt sind.
Wie wir Insolvenzfestigkeit im Projekt-Check prüfen
Wir prüfen jedes Projekt, bevor wir es Anlegern vorstellen, und die Insolvenzfestigkeit ist dabei ein eigener Prüfblock: Eigentumsübergang und Bestimmtheit der übertragenen Anlagen, Kopplung der Zahlungen an den Baufortschritt, Standortsicherung über Pachtvertrag und Dienstbarkeit einschließlich Rang, Bonität der wesentlichen Vertragspartner sowie Austauschbarkeit von Betriebsführung und Vermarktung. Ehrlich bleibt: Die Bauphase lässt sich strukturieren, aber nicht auf null absichern, und deshalb gehört sie in die Risikoabwägung statt ins Kleingedruckte. Wenn Sie ein konkretes Angebot auf dem Tisch haben, sprechen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch an; wir gehen die Vertragskette gerne mit Ihnen durch. Renditezusagen geben wir dabei keine.
Häufige Fragen
Gehört meine Anlage zur Insolvenzmasse des Anbieters?
Nein, wenn das Eigentum wirksam übertragen wurde. Zur Insolvenzmasse gehört das Vermögen des Schuldners; eine Anlage, die im Vermögen Ihrer Betreibergesellschaft steht, kann nach § 47 InsO ausgesondert werden und bleibt außerhalb der Gläubigerreihenfolge. Kritisch ist die Phase vor der Übereignung: Bis dahin besteht nur eine Forderung gegen den Anbieter, keine Eigentümerposition.
Was passiert mit meinem Geld, wenn der Anbieter vor Fertigstellung insolvent wird?
Ohne Absicherung wird der gezahlte Betrag zur Insolvenzforderung. Der Insolvenzverwalter entscheidet nach § 103 InsO, ob er den Vertrag erfüllt; lehnt er ab, bleibt eine Quotenforderung, und Deckungsquoten liegen in deutschen Unternehmensinsolvenzen im Schnitt bei wenigen Prozent. Deshalb sind Zahlungen nach Baufortschritt, frühe Übereignung konkret bezeichneter Anlagen und Fertigstellungssicherheiten die entscheidenden Schutzmechanismen.
Muss die Anlage abgeschaltet werden, wenn der Direktvermarkter insolvent ist?
Nein. Die Anlage speist weiter ein, und der Vergütungsanspruch besteht gegenüber dem Netzbetreiber fort. Zu klären ist die Vermarktung: Der Betreiber wechselt zum nächstmöglichen Termin zu einem neuen Direktvermarkter oder nutzt übergangsweise die Ausfallvergütung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023, zeitlich begrenzt und mit einem Abschlag von 20 Prozent auf den anzulegenden Wert.
Verliere ich die Marktprämie, wenn ein Dienstleister ausfällt?
Nein. Der Zahlungsanspruch nach § 19 EEG 2023 steht dem Anlagenbetreiber zu und ist an die Anlage geknüpft, nicht an Betriebsführer oder Direktvermarkter. Gefährdet sind allenfalls Erlöse, die beim insolventen Vermarkter bereits aufgelaufen, aber noch nicht ausgezahlt sind; sie können zur Insolvenzforderung werden.
Was wird aus dem Wartungsvertrag, wenn der Dienstleister pleitegeht?
Er kann enden, die Anlage nicht. Der Insolvenzverwalter kann Dienstleistungsverträge nach § 103 InsO ablehnen; dann beauftragt die Betreibergesellschaft einen neuen Betriebsführer, wofür in Deutschland ein breiter Markt besteht. Vorausgezahlte Pauschalen für künftige Zeiträume sind allerdings nur Insolvenzforderungen; lange Vorauszahlungen sind deshalb ein Warnsignal.
Was passiert mit dem Pachtvertrag, wenn der Verpächter insolvent wird?
Er läuft weiter. Pachtverhältnisse über Grundstücke bestehen nach § 108 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Zusätzlich sichert eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit das Nutzungsrecht dinglich ab, auch gegenüber einem Erwerber der Fläche; entscheidend ist dabei ein ausreichender Rang der Eintragung.
Wie viel bekommen ungesicherte Gläubiger in einer Insolvenz typischerweise zurück?
Wenige Prozent. Nach Destatis erhielten Gläubiger in den 2011 eröffneten und bis Ende 2018 abgeschlossenen Verfahren im Schnitt 3,8 Prozent ihrer Forderungen, bei Unternehmensinsolvenzen 6,1 Prozent; die Vorjahres-Kohorte lag nahezu gleich. Genau deshalb ist die Eigentümerposition mit Aussonderungsrecht etwas grundlegend anderes als eine Forderung gegen einen insolventen Anbieter.
Ist ein von der BaFin gebilligter Prospekt eine Sicherheit?
Nein. Die BaFin prüft bei der Billigung eines Verkaufsprospekts Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit, nicht die Richtigkeit des Geschäftsmodells, die Bonität des Anbieters oder die Qualität des Projekts. Ein Prospekt schafft Transparenz und Haftungsgrundlagen, ersetzt aber keine eigene Prüfung der Struktur.
30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir verstehen Ihre Steuersituation und zeigen, welche Projekt-Strukturen zu Ihnen passen, oder ob es heute (noch) nicht passt.