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Märkte & Technik

Agri-PV im Obstbau aus Anlegersicht: Förderung, Kosten je Hektar und was die Versuchsanlagen zeigen

Ein Solardach über der Apfelanlage soll Strom liefern und die Bäume zugleich vor Hagel, Regen und Sonnenbrand schützen. Für Anleger klingt das nach einem besonders guten Standort. Dieser Beitrag prüft das an drei Stellen. Erstens: was das EEG für Obst-PV heute und nach dem Entwurf des EEG 2027 zahlt. Zweitens: was ein Hektar gegenüber einer gewöhnlichen Freiflächenanlage kostet und einbringt. Drittens: was die Versuchsanlagen in Deutschland und den Nachbarländern tatsächlich gemessen haben.

Jakob HubertJakob HubertVeröffentlicht 28. Oktober 2026ca. 12 Min. Lesezeit

Apfelanlagen sind teuer gebaute Flächen. Viele stehen unter Hagelnetzen, manche unter Folie gegen Regen. Frost wird mit Beregnung abgewehrt. Die Idee der Obst-PV setzt genau dort an: Statt Netz oder Folie trägt das Gerüst über den Baumreihen Solarmodule, die Licht durchlassen, Regen und Hagel abhalten und nebenbei Strom erzeugen. Forschungsanlagen dazu laufen in Deutschland seit 2021, inzwischen entstehen auch größere Anlagen auf Obstbetrieben.

Für Anleger ist Obst-PV bisher eine Randerscheinung. Sie taucht aber zunehmend in Gesprächen und Exposés auf, meist mit dem Hinweis auf die doppelte Nutzung und die Förderung als besondere Solaranlage. Beides trifft zu. Ob daraus ein guter Standort wird, hängt an anderen Fragen: wie hoch der Aufschlag tatsächlich ist, was das hohe Gerüst kostet, wem die eingesparten Netzkosten zufließen und was passiert, wenn der Obstbetrieb seine Anlage nach einigen Jahren umstellt. Wir haben selbst derzeit kein Obst-PV-Projekt im Angebot; dieser Beitrag ist eine Einordnung des Konzepts.

Was ist Agri-PV im Obstbau und was übernimmt das Solardach?

Agri-PV im Obstbau ist eine hoch aufgeständerte Solaranlage, deren Module über den Baumreihen ein Dach bilden. Darunter wird das Obst weiter bewirtschaftet, mit denselben Maschinen wie vorher. Gebaut werden meist halbtransparente Module, die je nach Bauart rund 40 bis 50 Prozent des Lichts durchlassen, auf festen Gestellen oder auf einachsig nachgeführten Trägern. Das Fraunhofer ISE nennt für einige Apfelsorten 60 bis 70 Prozent des verfügbaren Lichts als ausreichend für volle Erträge; die Auslegung ist also immer ein Kompromiss zwischen Strom und Frucht.

Das Dach soll drei Aufgaben übernehmen, die heute getrennt gelöst werden: Schutz vor Hagel, den sonst ein Netz leistet; Schutz vor Regen, der Pilzkrankheiten wie Schorf begünstigt und sonst eine Folie braucht; Schutz vor zu starker Sonne, die Früchte verbrennt. Dazu kommt der Strom, den der Betrieb selbst nutzen oder einspeisen kann. Technisch gehört Obst-PV zur Kategorie I der DIN SPEC 91434, also zu den Anlagen mit Bewirtschaftung unter den Modulen. Wie Agri-PV insgesamt funktioniert und welche Bauformen es gibt, steht in In Agri-PV investieren: Doppelnutzung, Erlöse und Steuerhebel im Überblick.

Das Ersatzargument trägt nicht überall gleich. Nach einer Erhebung der Obstbauberatung, die der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ausgewertet hat, standen 2015 rund 15 Prozent der deutschen Apfelfläche unter Hagelnetzen. In Baden-Württemberg waren es 39 Prozent, in Niedersachsen, dem zweitgrößten Anbaugebiet mit dem Alten Land, nur ein halbes Prozent. Wo bisher kein Netz steht, spart das Solardach auch keines ein.

Wo steht Obst-PV im EEG und welche Förderung gibt es heute?

Obst-PV ist eine besondere Solaranlage nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EEG: eine Anlage auf einer Fläche, die kein Moorboden ist, bei gleichzeitigem Anbau von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf derselben Fläche. Neben Obst fallen darunter auch Wein, Beeren, Hopfen und Baumschulen. Dauerkulturen sind nach der Festlegung der Bundesnetzagentur Kulturen, die nicht in die Fruchtfolge einbezogen sind, mindestens fünf Jahre auf der Fläche bleiben und wiederkehrende Erträge liefern. Anlagen über einem Megawatt bieten in der gewöhnlichen Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments mit, kleinere erhalten den gesetzlichen Wert nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. b EEG.

Der Vorteil in der Ausschreibung ist ein Aufschlag von 0,5 Cent je Kilowattstunde auf den Zuschlagswert, wenn die Anlage mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern aufgeständert ist. Er stammt aus der Fassung des EEG vom Mai 2024 und gilt für Zuschläge der Jahre 2026 bis 2028. Dass diese ältere Fassung angewandt wird, liegt an § 101 Abs. 1 EEG: Die großzügigeren Regeln des Solarpakets I, also ein eigenes Kontingent für besondere Solaranlagen, ein Höchstwert bis 9,5 Cent und ein Bonus für Anlagen außerhalb der Ausschreibung, dürfen erst nach einer Genehmigung der EU-Kommission angewandt werden. Diese Genehmigung liegt nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur zum Gebotstermin am 1. Dezember 2026 weiter nicht vor. Für kleine Anlagen außerhalb der Ausschreibung gibt es deshalb heute keinen Aufschlag.

Der Aufschlag hat eine Gegenseite. Die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2021, die für Dauerkulturen nach § 85c Abs. 2 EEG fortgilt, verlangt den Stand der Technik für Anlage und Obstbau über die gesamte Förderdauer. Dafür verweist sie auf die DIN SPEC 91434. Der Betreiber legt dem Netzbetreiber bei Inbetriebnahme ein Gutachten vor und danach in jedem dritten Jahr eine gutachterliche Bestätigung, dass der Anbau weitergeführt wurde. Luftbilder, Fotos oder Auszüge aus der Schlagkartei des Obstbetriebs genügen dafür. Fehlt der Nachweis, sinkt der anzulegende Wert um 2,5 Cent je Kilowattstunde (§ 54 Abs. 3 S. 4 EEG), bis er nachgeholt ist. Das ist das Fünffache des Aufschlags.

Gewöhnliche FreiflächeObst-PV heuteObst-PV nach Entwurf EEG 2027
FlächenvoraussetzungFlächenkatalog § 37 Abs. 1 Nr. 2 EEGjede Fläche mit Dauerkultur, kein Moorbodenunverändert
Aufschlag in der Ausschreibungkeiner+0,5 ct/kWh ab 2,10 m lichter Höhe+0,5 ct/kWh ab 2,10 m (§ 38a neu)
Aufschlag außerhalb der Ausschreibungkeinerkeiner (Bonus wartet auf EU-Genehmigung)+0,5 ct/kWh ab 2,10 m (§ 48 Abs. 1b neu)
Nachweis nach InbetriebnahmekeinerGutachten, dann alle drei Jahre BestätigungFestlegung gilt weiter
Folge eines fehlenden Nachweisesentfällt−2,5 ct/kWh bis zur Nachholung−0,5 ct/kWh bis zur Nachholung
Stand 28.10.2026. Quellen: § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. b, § 54 Abs. 3, § 85c Abs. 2, § 101 Abs. 1 EEG; BNetzA-Festlegung vom 01.10.2021 (Az. 8175-07-00-21/1); Bundesnetzagentur, Gebotstermin 01.12.2026; BT-Drs. 21/7867, S. 40, 45 und 50.

Was ändert der Entwurf des EEG 2027 für Obst-PV?

Der Satz bleibt, die Hoffnung auf mehr entfällt und der Abschlag wird kleiner. Der Regierungsentwurf vom 7. September 2026 (Bundestag, Drucksache 21/7867) streicht das nie angewandte Kontingent für besondere Solaranlagen und den Höchstwert von 9,5 Cent. Stattdessen sieht ein neuer § 38a einen festen Aufschlag von 0,5 Cent je Kilowattstunde für Agri-PV auf Acker, Dauerkulturen und Grünland vor, wenn die Anlage mindestens 2,10 Meter hoch steht, senkrechte Anlagen 0,80 Meter. Derselbe Aufschlag soll künftig auch für kleinere Anlagen außerhalb der Ausschreibung gelten (§ 48 Abs. 1b neu). Fehlt der Nachweis des Anbaus, sinkt der Wert nach dem Entwurf nur noch um 0,5 statt um 2,5 Cent.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 1,5 Cent und ein eigenes Segment gefordert, die Bundesregierung hat das in ihrer Gegenäußerung abgelehnt (Drucksache 21/8298). Zum Stand dieses Beitrags hat der Bundestag den Entwurf in erster Lesung beraten und im Ausschuss angehört; die abschließende Abstimmung steht aus, das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Was das EEG 2027 sonst für Solarparks ändert, beschreibt EEG 2027: Was der Refinanzierungsbeitrag für ein Solarpark-Direktinvestment bedeutet.

Wie viel Agri-PV auf Dauerkulturen wird tatsächlich gebaut?

Wenig, aber zuletzt mehr. Die Bundesnetzagentur weist in ihrer Ausschreibungsstatistik den Flächentyp jedes Gebots aus, darunter eine eigene Spalte für besondere Solaranlagen auf Dauerkulturen. Wir haben sie für alle Gebotstermine ausgewertet, in denen dieser Typ vorkommt. Von Dezember 2023 bis Juli 2026 wurden auf Dauerkulturen 759 Megawatt geboten und 214 Megawatt bezuschlagt. Das sind 1,2 Prozent aller Zuschläge dieser Termine, bei einer Zuschlagsquote von 28 Prozent. Mehr als drei Viertel der Menge entfallen auf die Termine Dezember 2025 und März 2026.

GebotsterminGebotenBezuschlagtAnteil an allen Zuschlägen
01.12.2023121,418,81,2 %
01.07.202410,500 %
01.12.202470,600 %
01.03.2025109,410,80,4 %
01.07.202555,16,90,3 %
01.12.2025176,664,22,7 %
01.03.2026192,1100,54,4 %
01.07.202623,212,50,6 %
Summe758,9213,71,2 %
Eigene Auswertung der Ausschreibungsstatistik Solar erstes Segment der Bundesnetzagentur (Blatt Übersicht_Flächentyp, Spalte besondere Solaranlage Dauerkultur, Stand 18.08.2026), Angaben in Megawatt. Die Spalte trennt nicht zwischen Obst, Wein, Beeren, Hopfen und Baumschulen. Bezuschlagte Leistung ist nicht gebaute Leistung.

Zum Vergleich: Agri-PV auf Acker kam über alle Termine auf 978 Megawatt Zuschläge, auf Grünland auf 137. Wie viel der Dauerkultur-Menge über Obst steht, lässt sich der Statistik nicht entnehmen. Mit rund 600 Kilowatt je Hektar entspräche die gesamte bezuschlagte Dauerkultur-Leistung etwa 360 Hektar. Das ist gut ein Prozent der deutschen Apfelfläche von rund 33.100 Hektar (Destatis, Baumobstanbauerhebung 2022). Nur ein Teil davon steht über Obst. Welche Flächen die übrigen Solarparks nutzen, zeigt Flächenkulisse: Wo darf ein Solarpark gebaut werden?.

Was zeigen die Versuchsanlagen zu Ernte und Fruchtqualität?

Weniger Pflanzenschutz und weniger Sonnenbrand gehören zu den beständigen Ergebnissen, weniger Ertrag bei manchen Sorten ebenfalls. Die belastbarsten Zahlen in Deutschland kommen vom Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, das vier Apfelsorten unter halbtransparenten Modulen mit 49 Prozent Lichtdurchlass und 3,5 Metern lichter Höhe mit einer Kontrolle unter grauem Hagelnetz vergleicht. Nach zwei Erntejahren lag der Ertrag unter den Modulen bei 63 bis 95 Prozent der Kontrolle: bei Delcored 95 Prozent, bei Topaz 78 Prozent auf dem festen und 89 Prozent auf dem nachgeführten System, bei Freya 63 Prozent auf dem festen. Die Ernte kam ein bis zwei Wochen später, die Früchte waren kleiner und schwächer gefärbt. Schorf und Regenflecken traten seltener auf.

In Kressbronn am Bodensee, einer Anlage auf einem Praxisbetrieb mit 239 Kilowatt auf 0,4 Hektar, meldete das Fraunhofer ISE nach zwei Jahren 70 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel, 50 Prozent weniger Bewässerung und über 20 Prozent mehr Strom als simuliert. In Bavendorf brauchten die Bäume unter den Modulen dagegen mehr Wasser als unter dem Netz. Beim Wasser widersprechen sich die beiden Standorte also; Schlüsse daraus sollte man erst ziehen, wenn mehr Jahre vorliegen.

Die Ergebnisse aus den Nachbarländern gehen in dieselbe Richtung. Die KU Leuven hat bei der Birnensorte Conference über drei Jahre 24 Prozent weniger Licht und 14 Prozent weniger Ertrag gemessen, mit kleineren Früchten. In Südfrankreich waren Golden-Delicious-Äpfel unter Modulen im ersten Jahr 17 Prozent kleiner, in den beiden Folgejahren nicht mehr. Und eine Versuchsanlage in der Steiermark hat 2023 und 2024 den Hagel nicht abgehalten: 2023 wurden 70 Module beschädigt, 2024 ging die Ernte fast vollständig verloren. Ein Solardach ist also nicht automatisch ein dichtes Hagelnetz; es kommt auf Modulglas, Abstände und seitlichen Schutz an.

Was kostet ein Hektar Obst-PV und was bringt er gegenüber einer Freifläche?

Ein Hektar Obst-PV trägt weniger Leistung und kostet je Kilowatt mehr. Das Fraunhofer ISE nennt für hoch aufgeständerte Agri-PV 500 bis 800 Kilowatt je Hektar, die Versuchsanlagen in Baden-Württemberg liegen zwischen rund 450 und 820. Wir rechnen mit 600 Kilowatt je Hektar gegen 1.000 auf einer gewöhnlichen Freifläche. Für die Unterkonstruktion hoch aufgeständerter Anlagen unter vier Metern nennt das ISE 243 bis 306 Euro je Kilowatt, für eine Freiflächenanlage 76 Euro; das sind 167 bis 230 Euro Mehrkosten allein für das Gerüst. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz setzt für Agri-PV über Obst und Wein mit vier Metern Höhe insgesamt 1.000 bis 1.200 Euro je Kilowatt an, gegen 450 bis 600 Euro für eine Freiflächenanlage. Wir rechnen deshalb drei Fälle: 167, 230 und 550 Euro Mehrkosten je Kilowatt.

Auf der Erlösseite haben wir Stundenprofile für die drei größten Apfelregionen mit den Börsenpreisen 2025 verbunden. Ein fest nach Süden geneigtes Solardach liefert im Alten Land rund 950, im Rheinland rund 1.030 und am Bodensee rund 1.100 Kilowattstunden je Kilowatt; die Versuchsanlage im rheinischen Gelsdorf kam im ersten Jahr auf rund 1.070. Rund ein Viertel davon fiel 2025 in Stunden mit negativem Preis, in denen eine Anlage in der Direktvermarktung nach § 51 EEG nichts erhält. Warum das so ist, steht in Negative Strompreise: Was sie für PV- und Speicher-Anleger bedeuten.

RegionkWh je kWpStrom je ha Obst-PVErlös je ha Obst-PVdavon AufschlagErlös je ha Freifläche
Altes Land950570 MWh32.500 €2.130 €50.600 €
Rheinland1.034620 MWh36.500 €2.350 €57.000 €
Bodensee1.104660 MWh38.300 €2.530 €59.600 €
Eigene Rechnung (scripts/obst-pv-model.mjs): PVGIS 5.3, Wetterjahr 2023, Systemverluste 14 %, fest Süd 20°; Börsenpreise Day-Ahead 2025 (SMARD); anzulegender Wert 4,79 ct/kWh (mengengewichteter Zuschlag 01.07.2026) plus 0,5 ct Aufschlag, Marktprämie gegen den Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 ct/kWh; keine Vergütung in Negativstunden. Ohne Degradation, Vermarktungsentgelt, Pacht und Betriebskosten. Freifläche ohne Aufschlag mit 1.000 kWp/ha.

Je Hektar erwirtschaftet Obst-PV in dieser Rechnung rund zwei Drittel des Stromerlöses einer Freifläche, behält dafür aber den Obstertrag. Für den Anleger zählt die Rechnung je Kilowatt. Rechnet man die Mehrkosten als Annuität mit 5 Prozent über 25 Jahre auf jede erzeugte Kilowattstunde um, ergeben sich im Rheinland 1,2 Cent (nur Gerüst, untere Spanne), 1,6 Cent (nur Gerüst, obere Spanne) und 3,8 Cent (Gesamtsystem). Der Aufschlag beträgt 0,5 Cent. Er wird nur auf die Kilowattstunden gezahlt, die außerhalb negativer Stunden eingespeist werden.

Dagegen steht die Einsparung beim Hagelschutz. Das KTBL hat für ein Hagelnetz im Giebelsystem über Äpfeln rund 32.000 Euro je Hektar ermittelt, zum Preisstand 2021, mit 20 Jahren Nutzungsdauer für das Gestell und 10 Jahren für das Netz; mit Öffnen, Schließen und Reparaturen ergeben sich ohne Zinsen rund 3.460 Euro je Hektar und Jahr. Ein einfacheres Einzelreihennetz kostet nach einem Versuchsbericht aus Sachsen rund 9.200 Euro je Hektar und 840 bis 1.080 Euro im Jahr; wir setzen dafür 1.000 Euro an.

Mehrkosten gegen Freiflächeje Hektargedeckt mit Giebelnetzgedeckt mit Einzelreihennetz
167 €/kWp (Gerüst, untere Spanne)100.200 €82 %47 %
230 €/kWp (Gerüst, obere Spanne)138.000 €59 %34 %
550 €/kWp (Gesamtsystem)330.000 €25 %14 %
Eigene Rechnung (scripts/obst-pv-model.mjs): 600 kWp/ha, Rheinland, Aufschlag 0,5 ct auf die vergütete Menge (2.350 €/ha·a), eingesparter Hagelschutz als Jahreskosten (KTBL 2022: 3.456 €/ha·a Giebelsystem; LfULG Sachsen 2019: rund 1.000 €/ha·a Einzelreihennetz), 25 Jahre, abgezinst mit 5 %. Mehrkosten: Fraunhofer ISE, Leitfaden Agri-PV 2025, S. 45 (Unterkonstruktion), Energieagentur RLP 2026 (Gesamtsystem, Mitte der Spanne).

Ohne Abzinsung, also wenn man einfach 25 Jahreswerte addiert, decken Aufschlag und eingespartes Giebelnetz die Gerüstkosten sogar vollständig. Abgezinst bleibt in jedem Fall eine Lücke, beim Gesamtsystem eine große. Werte für bessere Fruchtqualität, weniger Spritzungen oder eingesparte Folie sind darin nicht enthalten, ein möglicher Minderertrag beim Obst ebenso wenig. Beides fällt beim Obstbetrieb an.

Wer bekommt die Ersparnis beim Hagelnetz?

Der Obstbetrieb, solange der Vertrag nichts anderes regelt. Netz, Folie, Spritzmittel und ein Teil der Bewässerung sind Kosten des Obstbaus. Das Gerüst und die Module sind Kosten des Anlagenbetreibers. Baut der Obstbauer die Anlage selbst, fallen beide Seiten in einer Hand zusammen; die Rechnung oben gilt dann als Ganzes. Kauft ein Anleger einen Park auf fremder Obstfläche, trägt er die Mehrkosten, während die Einsparung beim Verpächter bleibt.

Zurückführen lässt sich der Vorteil auf drei Wegen: über eine niedrigere Pacht als bei einer gewöhnlichen Freifläche, über einen Baukostenzuschuss des Obstbetriebs zum Gerüst oder über ein laufendes Nutzungsentgelt für den Witterungsschutz. Welcher Weg gewählt wurde, steht im Pacht- oder Nutzungsvertrag, nicht im Exposé. Was ein Pachtvertrag für einen Solarpark sonst regeln sollte, steht in Pachtvertrag beim Solarpark aus Anlegersicht: Miete statt Pacht, Pachtzins je Kilowatt und Ihr Eintritt in den Vertrag.

Dazu gehören bei Obst-PV einige Punkte, die eine Freifläche nicht kennt: wer die Module reinigt, wenn Spritzmittel darauf niedergehen; wer haftet, wenn ein Modul bricht und die Ernte darunter verdirbt; welche Durchfahrtshöhe und welche Reihenabstände der Betrieb für seine Maschinen braucht; und wer im Schadenfall zahlt, wenn der Hagel durch das Dach geht. Die Sachversicherung der Anlage deckt Module, nicht Äpfel; mehr dazu in Solarpark und Batteriespeicher versichern: Welche Policen zum Direktinvestment gehören und wer sie hält.

Was passiert, wenn die Apfelanlage gerodet oder umgestellt wird?

Die Förderung bleibt, wenn die neue Nutzung wieder den Anforderungen entspricht. Die Festlegung der Bundesnetzagentur lässt einen Wechsel der angebauten Kultur ausdrücklich zu, auch zwischen Dauerkultur und Ackerbau. Schwieriger ist die Zeitachse: Eine Solaranlage ist auf 25 bis 30 Jahre ausgelegt, eine Apfelanlage wird nach einer Reihe von Jahren gerodet und neu bepflanzt, oft mit anderen Sorten. Junge Bäume tragen in den ersten Jahren wenig. Ob eine Junganlage ohne nennenswerte Ernte im Dreijahresnachweis als Weiterführung des Anbaus gilt, regeln weder Gesetz noch Festlegung ausdrücklich.

Für den Anleger ergeben sich daraus zwei Fragen: Wie alt ist die Obstanlage beim Bau und was sieht der Vertrag für die Rodung vor? Der Abschlussbericht einer österreichischen Versuchsanlage rät außerdem davon ab, über eine bestehende Obstanlage zu bauen, weil die Baumaschinen den Boden verdichten. Der Neubau von Gerüst und Obstanlage in einem Zug ist dort die empfohlene Reihenfolge. Und weil eine neue Sorte anderes Licht braucht, kann eine Umstellung den Ertrag unter den Modulen verändern, auch wenn die Anlage dieselbe bleibt.

Was gilt für Steuer und Agrarförderung?

Für die Solaranlage gelten dieselben Regeln wie bei jedem anderen Park: Sie ist ein Gewerbebetrieb. Investitionsabzugsbetrag sowie Sonderabschreibung nach § 7g EStG sind für die beweglichen Teile möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; sie stehen in Investitionsabzugsbetrag: Alle Voraussetzungen des §7g EStG, und wer ihn nutzen kann. Ob ein hohes, mit dem Boden verbundenes Gerüst über einer Obstanlage steuerlich anders zu behandeln ist als das Gestell einer Freiflächenanlage, haben weder Finanzverwaltung noch Rechtsprechung ausdrücklich entschieden; das gehört in die Kaufpreisaufteilung des konkreten Projekts.

Für den Obstbetrieb zählt die Agrarförderung. Flächen mit Solaranlagen sind nach § 12 Abs. 4 Nr. 6 GAP-Direktzahlungen-Verordnung grundsätzlich nicht förderfähig, es sei denn, der Betrieb weist eine Agri-PV-Anlage nach. Dafür muss die Fläche weiter mit üblichen Maschinen bewirtschaftet werden können; die nutzbare Fläche darf nach DIN SPEC 91434 um höchstens 15 Prozent schrumpfen (§ 12 Abs. 5). Baurechtlich ist eine Agri-PV-Anlage am Hof bis 25.000 Quadratmeter Grundfläche im Außenbereich privilegiert, eine Anlage je Hofstelle (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB); größere brauchen einen Bebauungsplan.

Welche Fragen sollten Anleger bei einem Obst-PV-Projekt stellen?

  • Steht die Anlage im Zuschlag als besondere Solaranlage nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EEG? Ist die lichte Höhe von 2,10 Metern im Gutachten zur Inbetriebnahme bestätigt?
  • Mit welchem Agri-PV-Aufschlag rechnet das Modell? Alles über 0,5 Cent beruht auf einer Regel, die nie angewandt wurde.
  • Wer erstellt den Dreijahresnachweis und wer zahlt ihn? Welche Pflicht hat der Obstbetrieb, Schlagkartei und Fotos zu liefern?
  • Welche Sorten stehen unter den Modulen, wie viel Licht lassen die Module durch und gibt es Ertragsdaten für diese Kombination?
  • Wie fließt die Einsparung bei Hagelnetz und Folie an den Betreiber zurück: über Pacht, Baukostenzuschuss oder Nutzungsentgelt?
  • Wie alt ist die Obstanlage und was regelt der Vertrag für Rodung, Neupflanzung und Sortenwechsel?
  • Wer haftet für Ernteschäden durch gebrochene Module und wer reinigt die Module nach Spritzungen?
  • Rechnet das Ertragsgutachten mit den tatsächlichen halbtransparenten Modulen und ihrer Leistung je Modul oder mit Standardmodulen?
  • Welche Mehrkosten des Gerüsts sind offengelegt und welcher Anteil ist durch Fördermittel des Landes gedeckt?

Wie ein Ertragsgutachten aufgebaut ist und woran man seine Annahmen erkennt, beschreibt Ertragsgutachten lesen: Was P50 und P90 für ein Solarpark-Direktinvestment bedeuten. Allgemeine Prüfpunkte für jeden Anbieter stehen in Woran Sie einen seriösen Anbieter für Energie-Direktbeteiligungen erkennen.

Wie wir neue Konzepte wie Obst-PV prüfen

Obst-PV haben wir derzeit nicht im Angebot. Käme ein solches Projekt zu uns, würden wir es so behandeln wie jede besondere Solaranlage: Den Aufschlag rechnen wir als eigene Erlöszeile mit eigenem Risiko, mit einem Fall mit und einem ohne Aufschlag. Die Differenz stellen wir den offengelegten Mehrkosten gegenüber. Den Vertrag mit dem Obstbetrieb lesen wir mit derselben Sorgfalt wie den Netzanschluss, weil an ihm Nachweis, Rückfluss der Einsparung und Rodung hängen. Ertragsgutachten mit Standardmodulen statt der tatsächlich verbauten halbtransparenten Module akzeptieren wir nicht.

Neue Bauformen beobachten wir, auch wenn wir sie noch nicht anbieten. Für Moor-PV und schwimmende Anlagen haben wir das in Moor-PV und Floating-PV als Direktinvestment: Förderung, EEG 2027 und die Nachweise, an denen der Erlös hängt beschrieben. Bei Obst-PV laufen mehrere Forschungsprojekte in diesem und im nächsten Jahr aus; sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, aktualisieren wir diesen Beitrag.


Häufige Fragen

Was ist Agri-PV im Obstbau?

Eine hoch aufgeständerte Solaranlage über einer Obstanlage, deren Module ein Dach über den Baumreihen bilden. Darunter wird das Obst weiter bewirtschaftet. Das Dach soll Hagelnetz, Regenfolie und Sonnenschutz ersetzen und zugleich Strom erzeugen. Im EEG ist sie eine besondere Solaranlage auf Dauerkulturen nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b.

Welche Förderung gibt es für Agri-PV über Obstplantagen?

In der Ausschreibung 0,5 Cent je Kilowattstunde Aufschlag auf den Zuschlagswert, wenn die Anlage mindestens 2,10 Meter hoch steht. Der höhere Bonus aus dem Solarpaket I wurde mangels EU-Genehmigung nie angewandt und soll mit dem EEG 2027 gestrichen werden. Kleine Anlagen außerhalb der Ausschreibung erhalten heute keinen Aufschlag, nach dem Entwurf des EEG 2027 ebenfalls 0,5 Cent.

Ersetzen Solarmodule das Hagelnetz?

Teilweise. In den deutschen Versuchsanlagen übernehmen die Module den Witterungsschutz und die Betriebe sparen Netz und Folie. Eine österreichische Versuchsanlage hat 2023 und 2024 den Hagel aber nicht abgehalten. Ob das Dach dicht genug ist, hängt von Modulglas, Abständen und seitlichem Schutz ab. In Regionen ohne Hagelnetz, etwa im Alten Land, spart das Dach auch keines ein.

Wie viel Ertrag verliert der Obstbau unter Solarmodulen?

Das hängt von Sorte und Lichtdurchlass ab. Am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee lag der Ertrag nach zwei Jahren je nach Sorte bei 63 bis 95 Prozent der Kontrolle unter Hagelnetz, die Ernte kam ein bis zwei Wochen später, die Früchte waren kleiner und schwächer gefärbt. Dafür gab es weniger Schorf. Bei Birnen hat die KU Leuven 14 Prozent weniger Ertrag über drei Jahre gemessen.

Lohnt sich Agri-PV im Obstbau für Anleger?

Über die Stromerlöse allein meist nicht. In unserer Rechnung kostet das hohe Gerüst umgerechnet 1,2 bis 3,8 Cent je Kilowattstunde mehr als eine Freifläche, der Aufschlag beträgt 0,5 Cent. Die Einsparung beim Hagelschutz kann einen Teil decken, fällt aber beim Obstbetrieb an. Für Anleger kommt es deshalb darauf an, ob der Vertrag diesen Vorteil zurückführt.

Welchen Nachweis verlangt das EEG für Agri-PV auf Dauerkulturen?

Bei Inbetriebnahme ein Gutachten, dass Anlage und Anbau dem Stand der Technik nach DIN SPEC 91434 entsprechen, danach in jedem dritten Jahr eine gutachterliche Bestätigung, dass weiter angebaut wird. Luftbilder, Fotos oder die Schlagkartei genügen. Fehlt der Nachweis, sinkt der anzulegende Wert heute um 2,5 Cent je Kilowattstunde, nach dem Entwurf des EEG 2027 um 0,5 Cent.

Bleibt die Obstfläche mit Solaranlage förderfähig in der GAP?

Ja, wenn es eine Agri-PV-Anlage im Sinn der GAP-Direktzahlungen-Verordnung ist: Die Fläche muss mit üblichen Maschinen bewirtschaftet werden können; die nutzbare Fläche darf um höchstens 15 Prozent schrumpfen (§ 12 Abs. 5 GAPDZV). Sonst gilt die Fläche als nichtlandwirtschaftlich genutzt.

Quellen

  1. § 37 EEG 2023, Gebote für Solaranlagen des ersten Segments (Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b: Dauerkulturen und mehrjährige Kulturen)
  2. § 48 EEG 2023, Solaranlagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. b; Abs. 1b)
  3. § 54 EEG 2023, Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen (Abs. 3: fehlender Nachweis bei Agri-PV)
  4. § 85c EEG 2023, Festlegung zu den besonderen Solaranlagen (Abs. 2: Fortgeltung der Festlegung vom 01.10.2021)
  5. § 101 EEG 2023, Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt
  6. § 51 EEG 2023, Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
  7. Bundesnetzagentur, Festlegung der Anforderungen an besondere Solaranlagen vom 01.10.2021, Az. 8175-07-00-21/1 (Tenor Ziff. 3, Begründung S. 13 bis 15; PDF)
  8. Bundesnetzagentur, Ausschreibung Solar erstes Segment, Gebotstermin 1. Dezember 2026: Höchstwert und Hinweise zur Anwendung des Solarpakets I
  9. Bundesnetzagentur, Statistik der Ausschreibungen Solar erstes Segment (xlsx, Blatt Übersicht_Flächentyp, Stand 18.08.2026)
  10. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf EEG 2027), S. 40 (§ 38a), S. 45 (§ 48 Abs. 1b), S. 50 (§ 54 Abs. 2), S. 210 und 222 (Begründung; PDF)
  11. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8298 (Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung; PDF)
  12. § 12 GAP-Direktzahlungen-Verordnung (Abs. 4 Nr. 6 und Abs. 5: Agri-Photovoltaik)
  13. § 35 Baugesetzbuch, Bauen im Außenbereich (Abs. 1 Nr. 9: besondere Solaranlagen)
  14. Fraunhofer ISE, Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende, Leitfaden, 4. Auflage Juni 2025 (S. 17 Gelsdorf, S. 41 Lichtbedarf, S. 45 Kosten, S. 56 Leistungsdichte; PDF)
  15. Fraunhofer ISE, Forschungsprojekt APV-Obstbau (Gelsdorf): Anlagendaten und Ertrag je kWp
  16. Fraunhofer ISE, Presseinformation vom 12.04.2024: Modellregion Agri-Photovoltaik Baden-Württemberg, Synergieeffekte der doppelten Flächennutzung
  17. Modellregion Agri-PV Baden-Württemberg, Standort Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (Anlagendaten)
  18. Bohr, Buchleither, Mayr (KOB Bavendorf): Ertrag und Fruchtqualität von vier Apfelsorten nach zwei Jahren Agri-PV, Tagungsband Ecofruit 2026, S. 52 bis 58 (englisch, PDF)
  19. Reher et al. (KU Leuven): Effect of an agrivoltaic system on pear production, Agronomy for Sustainable Development 45 (2025), Artikel 25 (Preprint mit Jahreswerten)
  20. Klima- und Energiefonds Österreich, Publizierbarer Endbericht C197726: Agri-Photovoltaik-Anlage im Obstbau, Versuchsstation Haidegg (20.12.2024, S. 5 f.; PDF)
  21. KTBL, Investitionsbedarf und Kosten von Kulturschutzeinrichtungen für den Obstbau (2022), S. 15: Hagelnetz Apfel (PDF)
  22. LfULG Sachsen, Schriftenreihe Heft 9/2019: Anbau von Tafeläpfeln unter Einzelreihenhagelnetzen
  23. Energieagentur Rheinland-Pfalz, Infopapier Agri-PV Teil 1 (Stand 26.01.2026; PDF)
  24. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 5-3000-014/19: Subventionen für Hagelschutznetze (01.03.2019), Tab. 1 Hagelnetzfläche nach Ländern (PDF)
  25. Destatis, Baumobstanbauerhebung 2022: Anbauflächen und Betriebe
  26. Destatis, Baumobstanbau nach Bundesländern 2022
  27. PVGIS 5.3, Joint Research Centre der Europäischen Kommission (Stundenprofile)
  28. SMARD (Bundesnetzagentur), Großhandelspreise Day-Ahead 2025
  29. netztransparenz.de, Marktwertübersicht (Jahresmarktwert Solar 2025)

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