Bonus und Tantieme versteuern: Dezember oder Januar und was ein Investitionsabzugsbetrag daran ändert
Ein Bonus wird in dem Jahr versteuert, in dem er auf dem Konto ankommt. Ob er im Dezember oder im Januar kommt, entscheidet über das Steuerjahr, aber selten über die Höhe der Steuer. Dieser Beitrag rechnet nach, wann sich das Verschieben lohnt, warum die Lohnabrechnung nicht das letzte Wort hat, was für die Tantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers gilt und wie ein Investitionsabzugsbetrag in einem Bonusjahr wirkt. Stand Oktober 2026.
Jakob HubertVeröffentlicht 21. Oktober 2026ca. 12 Min. Lesezeit
Für viele Angestellte in Führungs- und Vertriebsrollen macht der Bonus einen großen Teil des Jahreseinkommens aus. Er kommt einmal im Jahr, oft im Dezember oder mit der Abrechnung im Frühjahr. In der Lohnabrechnung sieht er dann nach erstaunlich wenig netto aus. Bei Geschäftsführern einer eigenen GmbH heißt dieselbe Zahlung Tantieme und folgt eigenen Zuflussregeln.
Die Fragen dazu sind jedes Jahr dieselben: Lässt sich der Bonus ins nächste Jahr schieben? Ist die Lohnsteuer darauf endgültig? Kostet er Sozialabgaben? Was bewirkt ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG in diesem Jahr? Die Antworten stützen sich auf eine eigene Rechnung für fünf Einkommenslagen.
Wann wird ein Bonus versteuert, im Dezember oder im Januar?
In dem Jahr, in dem er Ihnen zufließt. Ein Bonus wird nicht fortlaufend gezahlt; lohnsteuerlich ist er deshalb ein sonstiger Bezug, ebenso wie Tantiemen, Gratifikationen, ein 13. Monatsgehalt oder ein einmaliges Weihnachtsgeld (R 39b.2 Abs. 2 LStR). Für sonstige Bezüge gilt allein das Jahr des Zuflusses (§ 38a Abs. 1 S. 3 EStG, über § 11 Abs. 1 S. 4 EStG auch für die Einkommensteuer). Für welches Jahr der Bonus gedacht ist, spielt keine Rolle: Ein Bonus für 2026, der im März 2027 ausgezahlt wird, ist Einkommen von 2027.
Anders ist es beim laufenden Gehalt. Das Dezembergehalt gehört auch dann ins alte Jahr, wenn es erst in den ersten drei Januarwochen überwiesen wird (R 39b.2 Abs. 1 Nr. 7 LStR). Diese Kulanz gibt es für den Bonus nicht. Ein Bonus, der am 30. Dezember gutgeschrieben wird, zählt zum Dezember; einer, der am 2. Januar eingeht, zum neuen Jahr.
Wer den Termin beeinflussen will, braucht den Arbeitgeber. Den Auszahlungstag legt in der Regel die Bonusvereinbarung oder die Lohnbuchhaltung fest; eine Verschiebung muss vereinbart werden, bevor der Bonus fällig ist. Wie das bei einer Abfindung rechtlich trägt und worauf man bei der Formulierung achtet, steht in Abfindung ins Folgejahr verschieben; die Zuflussregel ist für den Bonus dieselbe.
Lohnt es sich, den Bonus in den Januar zu verschieben?
Selten. Wer den Bonus in den Januar schiebt, versteuert ihn ein Jahr später; im Folgejahr liegt er dann auf dem Einkommen dieses Jahres, oft zusammen mit dem nächsten Bonus. Steuerlich gewinnt nur, wer im Folgejahr deutlich weniger verdient. Die Tabelle vergleicht deshalb die Steuer beider Jahre zusammen.
Eigene Rechnung (Einkommensteuer und Soli, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, ohne Vorsorgeaufwendungen, Tarif 2026 für beide Jahre). Der Bonus des Jahres 2026 wird entweder im Dezember 2026 oder im Januar 2027 gezahlt.
Drei Muster stecken darin. Liegen beide Jahre in der 42-Prozent-Zone, ist der Bonus in jedem Jahr gleich teuer: im Musterfall 17.935 Euro Steuer auf 40.000 Euro, 44,8 Prozent. Die 211 Euro im ersten Fall kommen nur daher, dass der Solidaritätszuschlag im Januar-Fall 2026 noch in der Milderungszone liegt. Selbst ein halbes Gehalt im Folgejahr bringt bei 110.000 Euro nur 644 Euro, weil 55.000 Euro Gehalt plus 40.000 Euro Bonus wieder überwiegend in der 42-Prozent-Zone landen.
Unterhalb der 42-Prozent-Zone dreht sich das Bild. Bei 60.000 Euro Gehalt hebt der Bonus das Einkommen in die Progression; schiebt man ihn ins Folgejahr, trifft er dort auf den nächsten Bonus. Beide zusammen kosten mehr als getrennt. Erst mit einem echten Einkommensloch im Folgejahr, etwa einem halben Jahr Sabbatical, wird daraus ein Vorteil von gut 10 Prozent des Bonus. Eine Elternzeit im Folgejahr ist ein Sonderfall, weil das Elterngeld unter den Progressionsvorbehalt fällt; dazu Elterngeld und Direktinvestment.
Gilt die Fünftelregelung für einen Bonus?
Für den jährlichen Bonus nicht. Ermäßigt besteuert werden nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, also für mindestens zwei Veranlagungszeiträume und mehr als zwölf Monate. Eine regelmäßig gezahlte, gewinnabhängige Tantieme, deren Höhe erst nach Ablauf des Geschäftsjahres feststeht, ist keine solche Vergütung (H 34.4 EStH mit BFH vom 30.08.1966, VI 211/65). Dasselbe gilt für den üblichen Jahresbonus.
Anders liegt es, wenn Vergütung für mehrere Jahre in einem Jahr zusammenkommt: Tantiemen für mehrere Jahre in einem Betrag (BFH vom 11.06.1970, VI R 338/67), Überstunden über mehr als zwölf Monate als Einmalzahlung (BFH vom 02.12.2021, VI R 23/19) oder ein Bonus aus einem mehrjährigen Programm mit einem einzigen Auszahlungstermin. Voraussetzung ist, dass die Zusammenballung auf wirtschaftlich vernünftigen Gründen beruht (R 34.4 Abs. 1 S. 3 EStR). Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr; sie kommt nur noch über die Steuererklärung.
Warum stimmt die Lohnsteuer auf den Bonus nicht mit dem Steuerbescheid überein?
Weil der Arbeitgeber nur den Lohn kennt. Für einen sonstigen Bezug berechnet er die Jahreslohnsteuer auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einmal ohne und einmal mit dem Bonus; die Differenz behält er ein (§ 39b Abs. 3 EStG). Künftige Sonderzahlungen des Jahres bleiben dabei außen vor (R 39b.6 Abs. 2 S. 4 LStR). Weil die ganze Differenz auf einmal abgezogen wird, sieht der Bonus in der Abrechnung schlechter aus als das Gehalt; versteuert wird er aber mit demselben Tarif.
Abweichungen zum Bescheid entstehen, sobald es mehr gibt als diesen einen Lohn: Werbungskosten, andere Einkünfte, Verluste, die Steuerklassen III und V oder ein IAB. Ein Punkt wird fast nie erwähnt. Auf die Lohnsteuer eines sonstigen Bezugs werden immer volle 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben, sobald die Jahreslohnsteuer mit Bonus über der Freigrenze von 20.350 Euro liegt (§ 3 Abs. 4a und § 4 S. 4 SolZG). In der Veranlagung gilt dagegen die Milderungszone, in der jeder zusätzliche Euro Einkommensteuer 11,9 Cent Soli kostet (§ 4 S. 2 SolZG). Wer mit dem Bonus in diese Zone hineinwächst, bekommt deshalb zu wenig Soli abgezogen.
Gehalt + Bonus
Soli einbehalten
Soli laut Bescheid
Nachzahlung
70.000 € + 20.000 €
462 €
690 €
228 €
110.000 € + 40.000 €
2.613 €
2.824 €
211 €
80.000 € + 25.000 €
768 €
1.440 €
672 €
Eigene Rechnung nach § 3 und § 4 SolZG, Tarif 2026, Steuerklasse I, vereinfacht ohne Vorsorgepauschale. Die Milderungszone reicht 2026 bis zu einer Einkommensteuer von rund 37.840 €. Die Einkommensteuer selbst stimmt in diesem vereinfachten Fall mit der Lohnsteuer überein.
Das sind keine großen Beträge, aber sie erklären, warum nach einem Bonusjahr manchmal eine Nachzahlung kommt, obwohl der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat. Wer mit einem IAB oder anderen Verlusten rechnet, gibt ohnehin eine Erklärung ab; dort wird beides verrechnet. Für die Folgejahre lassen sich planbare negative Einkünfte aus einem Betrieb auch als Freibetrag im Lohnsteuerabzug eintragen (§ 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG), wie in Steuern sparen als Angestellter beschrieben.
Kostet der Bonus Sozialversicherungsbeiträge? Ändert der Januar daran etwas?
Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze; der Januar ändert daran meist nichts. Eine Einmalzahlung ist beitragspflichtig, soweit das bisherige Entgelt des Jahres die anteilige Grenze noch nicht erreicht hat (§ 23a Abs. 3 SGB IV). 2026 liegen die Grenzen bei 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer mit dem Gehalt darüber liegt, zahlt auf den Bonus keine Beiträge.
Ein Januar-Bonus würde im neuen Jahr auf eine fast leere Grenze treffen, denn anteilig zählt dann nur ein Zwölftel. Deshalb gibt es die März-Klausel: Eine Einmalzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 31. März wird dem Dezember des Vorjahres zugeordnet, wenn sie zusammen mit dem Entgelt des neuen Jahres die anteilige Grenze übersteigt (§ 23a Abs. 4 SGB IV). Bei gesetzlich Pflichtversicherten zählt dafür allein die Grenze der Krankenversicherung (Abs. 5).
Gehalt, Bonus
Dezember
Januar mit März-Klausel
Januar ohne März-Klausel
110.000 €, Bonus 40.000 €
0 € · 0 €
0 € · 0 €
0 € · 0 €
90.000 €, Bonus 30.000 €
0 € · 11.400 €
0 € · 11.400 €
0 € · 1.350 €
60.000 €, Bonus 30.000 €
9.750 € · 30.000 €
9.750 € · 30.000 €
1.375 € · 3.850 €
Beitragspflichtiger Teil des Bonus, jeweils Kranken- und Pflegeversicherung · Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eigene Rechnung nach § 23a SGB IV. Grenzen 2026 nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026; für Januar 2027 die Werte des Kabinettsbeschlusses vom Oktober 2026 (76.500 € und 106.200 € im Jahr), Januargehalt ein Zwölftel des Jahresgehalts. Die letzte Spalte zeigt, was die Regel verhindert.
Wann fließt die Tantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu?
Beim beherrschenden Gesellschafter schon mit der Fälligkeit, auch ohne Auszahlung. Für angestellte Geschäftsführer ohne nennenswerte Beteiligung gilt dasselbe wie für jeden Bonus: Zufluss mit der Zahlung. Wer die GmbH dagegen beherrscht, etwa als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter, hat es in der Hand, sich einen fälligen und unbestrittenen Anspruch auszahlen zu lassen. Der Bundesfinanzhof behandelt die Tantieme deshalb als zugeflossen, sobald sie fällig ist (Urteil vom 05.06.2024, VI R 20/22, Leitsatz 1).
Fällig wird sie mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern der Anstellungsvertrag nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich einen anderen Termin vorsieht (Leitsatz 2). Den Feststellungstermin begrenzt das Gesetz: Die Gesellschafter müssen innerhalb der ersten acht Monate des folgenden Geschäftsjahres beschließen, bei einer kleinen GmbH innerhalb von elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr fließt die Tantieme für 2025 also in aller Regel im Lauf des Jahres 2026 zu; bei einer kleinen GmbH mit fristgerechter Feststellung spätestens Ende November. Die Tantieme, über die im Dezember 2026 gesprochen wird, ist meist die für 2026. Sie fließt erst 2027 zu.
Drei Einzelheiten aus der Rechtsprechung:
Eine Tantieme, die im festgestellten Jahresabschluss nicht als Verbindlichkeit steht, fließt nicht zu, auch wenn sie dort hätte stehen müssen (VI R 20/22, Leitsatz 3). Die Finanzverwaltung hat ihre gegenteilige Auffassung mit Schreiben vom 11.05.2026 aufgegeben und das BMF-Schreiben vom 12.05.2014 aufgehoben.
Verzichtet der Gesellschafter auf eine bereits entstandene Tantieme, kann das eine verdeckte Einlage sein; dann gilt der werthaltige Teil trotzdem als zugeflossen (VI R 20/22, Rz. 13). Nicht auszahlen lassen ist also kein Weg, die Steuer zu vermeiden.
Stellt die Gesellschafterversammlung den Abschluss zu spät fest, verlegt das den Zufluss nicht automatisch auf den gesetzlichen Termin vor (BFH vom 28.04.2020, VI R 44/17). Ob eine gezielte Verzögerung als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO zählt, hat der Senat ausdrücklich offengelassen (Rz. 40).
Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer den Zeitpunkt steuern will, tut das also über den Anstellungsvertrag und im Voraus, nicht über den Überweisungstag. Jede Tantiemevereinbarung muss außerdem einem Fremdvergleich standhalten, sonst wird sie zur verdeckten Gewinnausschüttung. Wie Gehalt, Tantieme und Ausschüttung im Vergleich wirken, steht in Steuern sparen als Unternehmer.
Was bringt ein Investitionsabzugsbetrag im Jahr des Bonus?
Rund 42 bis 46 Cent je Euro Abzug in den typischen Bonuslagen. Der IAB ist ein Abzug vom Gewinn eines eigenen Betriebs für eine geplante Investition, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten (§ 7g Abs. 1 EStG). Beim Energie-Direktinvestment entsteht dieser Betrieb mit der Beteiligung. Der Verlust daraus wird im selben Jahr mit dem Gehalt verrechnet; Bonus und Tantieme zählen dabei voll mit. Die Gewinngrenze von 200.000 Euro bezieht sich auf den Betrieb, nicht auf das Gehalt.
Einkommen im Jahr des Abzugs
zvE vor dem IAB
IAB 40.000 € spart
je Euro
Gehalt 110.000 € + Bonus 40.000 €
148.770 €
17.935 €
44,8 %
Gehalt 110.000 €, Bonus erst im Januar
108.770 €
18.487 €
46,2 %
Gehalt 60.000 €, Bonus erst im Januar
58.770 €
12.492 €
31,2 %
Gehalt 60.000 € + Bonus 30.000 €
88.770 €
16.719 €
41,8 %
Eigene Rechnung: exakte Tarifdifferenz aus Einkommensteuer und Soli, Tarif 2026, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer. IAB 40.000 € entspricht 50 % eines geplanten Direktinvestments von 80.000 €.
Bei 110.000 Euro Gehalt ist der Abzug im Jahr ohne Bonus sogar etwas mehr wert. Der Grund ist wieder der Soli: Ohne Bonus läuft der Abzug durch die Milderungszone, in der jeder Euro besonders teuer ist. Wer ohnehin gut in der 42-Prozent-Zone liegt, muss den IAB also nicht ins Bonusjahr legen. Bei 60.000 Euro Gehalt ist es umgekehrt: Ohne Bonus spart derselbe Abzug nur 31 Cent je Euro, mit Bonus 42 Cent. Ein IAB von 30.000 Euro gleicht dort die gesamte Steuer auf den Bonus aus, im Musterfall 13.076 Euro. Dasselbe Muster zeigt RSU versteuern im Vesting-Jahr für Aktienvergütung.
Der Abzug wirkt erst mit der Steuererklärung, die bereits einbehaltene Lohnsteuer kommt dann zurück. Welche Bedingungen für den Betrieb gelten und in welchem Zeitfenster Abzug und Investition zueinander passen müssen, steht in IAB-Voraussetzungen und IAB-Fristen und Zeitfenster.
Kann man den Bonus 2026 steuerfrei bekommen?
Nur in Grenzen, über die betriebliche Altersversorgung. Eine steuerfreie Prämie für 2026 gibt es nicht. Die Inflationsausgleichsprämie war auf Zahlungen bis zum 31.12.2024 begrenzt (§ 3 Nr. 11c EStG). Die geplante Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro hatte der Bundestag im April 2026 beschlossen; der Bundesrat verweigerte am 8. Mai 2026 die Zustimmung. Seither verfolgt die Bundesregierung sie nicht weiter.
Bleibt die Entgeltumwandlung. Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG), 2026 also bis 8.112 Euro; beitragsfrei sind davon 4 Prozent, 4.056 Euro (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEV). Umgewandelt werden dürfen auch Einmalzahlungen, die schon erdient, aber noch nicht fällig sind (BMF-Schreiben zur betrieblichen Altersversorgung, Rn. 12). Der Preis: Das Geld ist bis zur Rente gebunden, die spätere Leistung ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG); der Betrag ist gedeckelt. Von einem Bonus über 40.000 Euro deckt die Entgeltumwandlung rund ein Fünftel ab, weniger, wenn schon ein Teil des Gehalts umgewandelt wird.
Was spricht gegen Verschieben und IAB?
Sechs Punkte, die in jede Entscheidung gehören:
Ein verschobener Bonus ist bis zur Zahlung eine Forderung gegen den Arbeitgeber. Wer kündigt oder dessen Arbeitgeber in Schwierigkeiten gerät, trägt dieses Risiko für einen Steuereffekt, der oft unter einem Prozent des Bonus liegt.
Der IAB stundet, er erlässt nicht. Die Steuer kommt über die Hinzurechnung bei der Investition und die geringere Abschreibung zurück; wird nicht investiert, wird der Abzug rückwirkend mit Zinsen aufgehoben.
Die Liquidität. Netto bleibt von einem Bonus gut die Hälfte; ein Direktinvestment bindet Eigenkapital für viele Jahre. Die Steuerersparnis kommt erst mit dem Bescheid.
Ein eigener Betrieb. Das Direktinvestment ist ein Gewerbebetrieb mit eigener Gewinnermittlung und Erklärungspflichten. Die laufende Betreuung lässt sich auslagern, die Verantwortung nicht.
Das Risiko der Anlage. Ertrag, Strompreise, Technik und Vertragspartner bestimmen das Ergebnis; ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Welche Fragen klären Sie, bevor der Bonus kommt?
Wann wird der Bonus gezahlt: mit der Dezember-Abrechnung oder später? Steht der Termin in der Bonusvereinbarung? Lässt der Arbeitgeber eine Änderung zu?
Wie hoch ist das Einkommen im nächsten Jahr? Gibt es dort einen eigenen Bonus? Steht ein Jobwechsel, ein Sabbatical, eine Elternzeit oder der Ruhestand an?
Liegen Sie mit Gehalt und Bonus in der Soli-Milderungszone? Dann rechnen Sie mit einer kleinen Nachzahlung.
Liegt Ihr Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen? Dann kostet der Bonus Beiträge, im Dezember wie im Januar.
Betrifft der Bonus mehr als ein Jahr? Dann prüfen Sie die Fünftelregelung in der Steuererklärung.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer: Was sagt der Anstellungsvertrag zur Fälligkeit der Tantieme? Wann wird der Jahresabschluss festgestellt?
Ist ein Direktinvestment mit IAB geplant? In welchem Jahr ist der Abzug mehr wert? Passt ein Projekt in die Investitionsfrist von drei Jahren?
Wie wir Bonusjahre im Erstgespräch einordnen
Wer mit einem Bonus zu uns kommt, fragt meist zuerst nach dem Verschieben. Wir legen die Einkommen der nächsten zwei, drei Jahre nebeneinander und schauen, in welchem Jahr ein Abzug wie viel wert ist, welches Projekt zeitlich in die Investitionsfrist passt und wie viel Eigenkapital dafür nach Steuern übrig ist. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall bleibt bei Ihrer Steuerberatung; wir liefern die Zahlen zum Projekt. Genau das prüfen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch. Renditezusagen geben wir dabei keine.
Häufige Fragen
Wird ein Bonus höher besteuert als das normale Gehalt?
Nein. Bonus und Gehalt sind beide Arbeitslohn und unterliegen demselben Tarif. Der Bonus wirkt in der Abrechnung teurer, weil die Lohnsteuer auf ihn auf einmal als Differenz zweier Jahreslohnsteuern abgezogen wird (§ 39b Abs. 3 EStG). Liegen Sie in der 42-Prozent-Zone, kostet jeder Euro Bonus mit Soli gut 44 Cent, genau wie der letzte Euro Gehalt.
Gibt es 2026 eine steuerfreie Bonuszahlung?
Nein. Die Inflationsausgleichsprämie lief Ende 2024 aus (§ 3 Nr. 11c EStG); die geplante Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro scheiterte im Mai 2026 im Bundesrat und wird nicht weiter verfolgt. Steuerfrei bleibt ein Teil des Bonus nur über die Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente, 2026 bis 8.112 Euro.
Wird Weihnachtsgeld genauso versteuert wie ein Bonus?
Ja, sofern es einmal im Jahr gezahlt wird. Weihnachtszuwendungen, 13. Monatsgehälter und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden, sind sonstige Bezüge (R 39b.2 Abs. 2 LStR) und gehören in das Jahr des Zuflusses.
Muss ich eine nicht ausgezahlte Tantieme versteuern?
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel ja, sobald sie fällig ist, also meist mit der Feststellung des Jahresabschlusses (BFH VI R 20/22). Steht sie dort nicht als Verbindlichkeit, fließt sie nicht zu. Ein Verzicht auf eine schon entstandene Tantieme kann als verdeckte Einlage trotzdem zu einem Zufluss führen.
Zählt der Bonus beim Elterngeld?
Für die Höhe des Elterngelds nicht: Einnahmen, die im Lohnsteuerabzug sonstige Bezüge sind, bleiben bei der Bemessung außen vor (§ 2c Abs. 1 S. 2 BEEG). Für die Einkommensgrenze zählt er dagegen mit, denn sie richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen; dazu Elterngeld und Direktinvestment.
Was gilt, wenn der Bonus nach einem Jobwechsel kommt?
Er ist weiter ein sonstiger Bezug aus dem alten Arbeitsverhältnis und gehört ins Jahr der Zahlung. Der alte Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer dann nach Ihren Angaben zum voraussichtlichen Jahresarbeitslohn (R 39b.6 Abs. 3 LStR). Wie das bei einer Abfindung im Januar abläuft, steht in Abfindung ins Folgejahr verschieben.
Kann ein IAB die Steuer auf den Bonus ganz ausgleichen?
Rechnerisch ja. Bei 60.000 Euro Gehalt und 30.000 Euro Bonus spart ein IAB von 30.000 Euro im Musterfall 13.076 Euro, also die gesamte Steuer auf den Bonus. Erlassen ist sie damit nicht: Der Abzug wird bei der Investition hinzugerechnet und mindert die spätere Abschreibung. Ohne Investition binnen drei Jahren wird er mit Zinsen rückgängig gemacht.
30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir verstehen Ihre Steuersituation und zeigen, welche Projekt-Strukturen zu Ihnen passen, oder ob es heute (noch) nicht passt.