2026 noch IAB nutzen und von Netzentgeltbefreiung profitieren

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Steuern & Strukturierung

Elterngeld und Photovoltaik-Direktinvestment: Einkommensgrenze, Bemessung und Rückforderung

Ein Solarpark im eigenen Namen erzeugt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die zählen beim Elterngeld an drei Stellen: bei der Einkommensgrenze von 175.000 Euro, beim Bemessungszeitraum und in den Monaten, in denen es gezahlt wird. Dieser Beitrag geht die Zeitachse vom Jahr vor der Geburt bis zum Ende der Investitionsfrist durch, mit einer eigenen Rechnung für einen Musterhaushalt. Stand Oktober 2026.

Jakob HubertJakob HubertVeröffentlicht 14. Oktober 2026ca. 13 Min. Lesezeit

Wer ein Kind erwartet und gleichzeitig ein Energie-Direktinvestment plant, bekommt meist zwei getrennte Beratungen: eine zum Elterngeld, eine zur Steuer. Die beiden Themen greifen aber ineinander. Das Elterngeld fragt nach dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres, nach Gewinneinkünften und nach dem Steuerbescheid; ein Solarpark im eigenen Namen liefert genau diese Größen, im ersten Jahr oft mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und hohen Abschreibungen.

Manches davon hilft, manches kostet Geld und ein Punkt kann Jahre später zurückkommen. Wir gehen die Zeitachse der Reihe nach durch und rechnen an einem Musterhaushalt mit Geburt im Oktober 2027.

Zählt ein Solarpark-Direktinvestment beim Elterngeld überhaupt?

Ja. Wer einen Solarpark oder einen Batteriespeicher im eigenen Namen betreibt, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Elterngeldrecht nennt sie Gewinneinkünfte und rechnet sie neben dem Gehalt mit (§ 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BEEG). Für die Einkommensgrenze zählen sie über das zu versteuernde Einkommen ohnehin mit.

Anders liegt die kleine Dachanlage. Einnahmen aus Photovoltaik auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind seit 2022 steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) und gelten deshalb auch beim Elterngeld nicht als Einkommen. Für einen Freiflächenpark greift diese Befreiung nie, unabhängig von der Größe. Auch die Liebhaberei-Option für kleine Altanlagen hilft hier nicht: Ein Direktinvestment wird mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, dazu der Beitrag Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht.

Wer im Netz nach „Elterngeld Photovoltaik nicht angeben“ sucht, sollte zwei Dinge wissen. Die Elterngeldstelle setzt Gewinne so an, wie sie im Einkommensteuerbescheid stehen (§ 2d Abs. 2 BEEG); der weist den Park aus. Unvollständige Angaben sind nach § 14 BEEG eine Ordnungswidrigkeit, zusätzlich zur Rückforderung.

Welches Einkommen zählt für die Grenze von 175.000 Euro?

Das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt, also im Kalenderjahr davor. Für ein Kind, das im Oktober 2027 zur Welt kommt, ist das 2026. Gemeint ist nicht das Brutto, sondern die Zahl aus dem Steuerbescheid nach § 2 Abs. 5 EStG: nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen für Kinder. Sind beide Eltern elterngeldberechtigt, zählt die Summe beider Einkommen, auch ohne Trauschein (§ 1 Abs. 8 S. 2 BEEG; Richtlinien zum BEEG, Nr. 1.8). Alleinerziehende prüfen nur ihr eigenes. Die Grenze von 175.000 Euro gilt für Geburten ab dem 1. April 2025, für Paare und Alleinerziehende gleich; in den zwölf Monaten davor lag sie bei 200.000 Euro (§ 28 Abs. 5 BEEG).

Die Grenze kennt keine Abschmelzung. Schon ein Euro darüber genügt, damit der Anspruch für beide Eltern ganz entfällt. Bei zwei Eltern mit hohem Gehalt geht es um bis zu 14 Monatsbeträge zu je 1.800 Euro, also 25.200 Euro Basiselterngeld, zuzüglich eines möglichen Geschwisterbonus. Weil diese Kante so hart ist, lohnt der Blick auf jeden Posten, der das Einkommen des Vorjahres bewegt.

Was ändert ein Investitionsabzugsbetrag am Einkommen des Vorjahres?

Er senkt es um bis zur Hälfte der geplanten Investitionskosten. Der IAB nach § 7g EStG ist ein Abzug vom Gewinn des Jahres vor der Anschaffung; er mindert die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und damit das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG, an das § 1 Abs. 8 BEEG anknüpft. Gebildet wird er nicht im Laufe des Jahres, sondern mit der Steuererklärung für dieses Jahr. Bis der Bescheid vorliegt, zahlt die Elterngeldstelle unter Vorbehalt oder entscheidet vorläufig (§ 8 Abs. 2 und 3 BEEG). Wer einen IAB nutzen darf und für welche Wirtschaftsgüter, steht im Beitrag IAB-Voraussetzungen.

Unser Musterhaushalt: Elternteil A ist angestellt und hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 168.000 Euro. Elternteil B war nach dem ersten Kind bis August 2026 in Elternzeit ohne Elterngeld und arbeitet seit September wieder Vollzeit für 5.000 Euro brutto im Monat; das ergibt für 2026 rund 16.000 Euro. Das Paar ist verheiratet und wird zusammen veranlagt. Für 2027 ist ein Solarpark-Direktinvestment von 120.000 Euro geplant, dafür steht 2026 ein IAB von 60.000 Euro in der Erklärung.

Ohne IAB liegt der Haushalt mit 184.000 Euro um 9.000 Euro über der Grenze, mit IAB bei 124.000 Euro. Die Steuer für 2026 sinkt dadurch um 26.689 Euro. Statt null gibt es 25.200 Euro Elterngeld: zwölf Monate für B, zwei Partnermonate für A, jeweils zum Höchstbetrag. Was zu welchem Zeitpunkt zählt, zeigt die Zeitachse.

ZeitpunktWas im Haushalt passiertWas es für das Elterngeld bedeutet
Kalenderjahr 2026B ab September wieder Vollzeit; IAB von 60.000 € für den geplanten ParkGrenzjahr (zvE 124.000 € statt 184.000 €) und Bemessungsjahr für jeden, der Gewinneinkünfte hat
2027 vor der GeburtSteuererklärung 2026 mit IAB; Anschaffung des ParksGewinn bis zum Vormonat entscheidet über den Antrag nach § 2b Abs. 4
Oktober 2027Geburt, Antrag auf Elterngeldohne Steuerbescheid 2026 Zahlung unter Vorbehalt oder vorläufig (§ 8)
Oktober 2027 bis Herbst 2028Bezugsmonate; der Park liefert StromParkgewinn je Monat mindert das Elterngeld, Pauschale oder tatsächliche Ausgaben
bis 31.12.2029Investitionsfrist für den IAB aus 2026platzt die Investition, steigt das zvE 2026 nachträglich über die Grenze
Musterhaushalt dieses Beitrags, eigene Annahmen; Steuerersparnis und Elterngeld aus der eigenen Rechnung vom 14.10.2026 (scripts/elterngeld-direktinvestment-model.mjs, Tarif 2026 mit Splitting, ohne Kirchensteuer).

Rechnerisch würde für diesen Haushalt schon ein IAB von 9.000 Euro genügen; das wäre die Hälfte eines Investments von 18.000 Euro. Der IAB ist aber kein Schalter, den man für das Elterngeld umlegt. Er setzt voraus, dass die Anschaffung innerhalb von drei Jahren tatsächlich geplant ist. Außerdem bindet er das Geld in ein Investment, das für sich tragen muss. Die Steuerersparnis ist zudem kein Geschenk: Der Abzug wird bei der Anschaffung dem Gewinn wieder hinzugerechnet, wie der Beitrag Investitionsabzugsbetrag einfach erklärt zeigt.

Bei welchem Elternteil sollte das Investment liegen?

Für die Grenze ist das gleichgültig, für die Höhe des Elterngelds nicht. Die Einkommensgrenze addiert beide Einkommen; es spielt keine Rolle, wer den IAB bildet. Bei der Bemessung dagegen wird jeder Elternteil für sich betrachtet. Gewinneinkünfte verschieben nur den Bemessungszeitraum der Person, die sie hat. Das Investment gehört deshalb im Zweifel zu dem Elternteil, dessen Gehalt im Kalenderjahr vor der Geburt dem der letzten zwölf Monate entspricht, nicht zu dem, der nach Elternzeit, Teilzeit oder Jobwechsel gerade erst wieder voll verdient.

Diese Zuordnung hat steuerliche und zivilrechtliche Folgen, die über das Elterngeld hinausgehen: wer den Gewerbebetrieb anmeldet, wer haftet, wem die Erlöse zustehen. Sie gehört deshalb vor die Unterschrift und in die Abstimmung mit der Steuerberatung, nicht in den Elterngeldantrag.

Verschiebt das Investment den Bemessungszeitraum für das Elterngeld?

Ja, für den Elternteil, der es hält. Bei Angestellten bemisst sich das Elterngeld normalerweise nach den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat (§ 2b Abs. 1 BEEG). Hat jemand daneben Gewinneinkünfte, gilt für das Gehalt stattdessen das Kalenderjahr vor der Geburt (§ 2b Abs. 3 BEEG). Das gilt auch dann, wenn der Gewinn null oder negativ war: Das Bundessozialgericht hat den Veranlagungszeitraum auch für eine Tätigkeit mit reinen Verlusten bestätigt (BSG, Urteil vom 28.03.2019, B 10 EG 6/18 R); die Richtlinien zum BEEG behandeln Null- und Negativeinkünfte ausdrücklich als Mischeinkünfte (Nr. 2b.3.1). Nach den Richtlinien zählt auch ein IAB im Gewinn mit (Nr. 2d.1.1); schon der Abzug im Vorjahr kann also den Zeitraum verschieben, bevor der Park überhaupt gekauft ist.

Wie viel das ausmacht, zeigt Elternteil B aus unserem Beispiel. In den zwölf Monaten vor der Geburt hat B voll verdient, im Kalenderjahr 2026 nur vier Monate.

Investment liegt …BemessungszeitraumNetto vor der GeburtElterngeld B je Monatüber zwölf Monate
bei Azwölf Monate vor der Geburt3.099 €1.800 €21.600 €
bei B, mit Antrag nach § 2b Abs. 4zwölf Monate vor der Geburt3.099 €1.800 €21.600 €
bei B, ohne AntragKalenderjahr 20261.206 €800 €9.600 €
Eigene Rechnung vom 14.10.2026: B mit 5.000 € brutto im Monat ab September 2026, vorher Elternzeit ohne Elterngeld; Steuern und Sozialabgaben vereinfacht nach §§ 2e und 2f BEEG (Steuerklasse IV, ohne Kirchensteuer, 21 % Sozialabgaben). Beträge auf 10 € gerundet.

Der Unterschied beträgt 12.000 Euro. Es gibt einen Ausweg, der ausgerechnet zu Verlustjahren passt: Auf Antrag zählt allein das Gehalt der zwölf Monate, wenn die Gewinneinkünfte im Kalenderjahr vor der Geburt und im Geburtsjahr bis zum Vormonat jeweils im Durchschnitt unter 35 Euro im Monat lagen (§ 2b Abs. 4 BEEG). Negative Werte erfüllen diese Bedingung; die Gesetzesbegründung nennt Verluste ausdrücklich als Anwendungsfall (BT-Drucksache 19/24438, S. 27). Ein IAB-Jahr mit minus 60.000 Euro liegt also klar darunter.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Für die Monate des Geburtsjahres wird der Gewinn nach § 2d Abs. 3 BEEG ermittelt, also zunächst mit der Kostenpauschale von 25 Prozent; ohne die tatsächlichen Ausgaben samt Abschreibung kann ein laufender Park die 35 Euro leicht überschreiten. Und die Entscheidung über den Antrag ist endgültig, auch wenn sich die Zahlen später ändern (§ 2b Abs. 4 S. 4 BEEG).

Senken Stromerlöse aus dem Park das Elterngeld in den Bezugsmonaten?

Ja, wenn der Park in diesen Monaten einen Gewinn ausweist. Das passiert schneller als erwartet. Elterngeld ersetzt Einkommen. Wer in den Bezugsmonaten Einkommen hat, bekommt nur den Prozentsatz der Differenz zum Einkommen vor der Geburt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Für Gewinneinkünfte in diesen Monaten gilt nicht der Steuerbescheid, sondern eine eigene Aufstellung. Darin setzt die Elterngeldstelle als Betriebsausgaben grundsätzlich 25 Prozent der Einnahmen an (§ 2d Abs. 3 S. 2 BEEG). Für einen Solarpark ist das viel zu wenig: Sein größter Kostenblock ist die Abschreibung; die fehlt in der Pauschale.

Auf Antrag zählen die tatsächlichen Betriebsausgaben. Nach den Richtlinien gehören dazu ausdrücklich Abschreibung und IAB, wobei die Jahresabschreibung mit einem Zwölftel je Monat angesetzt wird (Nr. 2d.3.2). Im Anschaffungsjahr mit Sonderabschreibung und degressiver AfA ergibt das meist einen Verlust. Monate mit nur negativen Einkünften bleiben bei der Differenzrechnung außer Betracht (BSG, Urteil vom 27.10.2022, B 10 EG 4/20 R); das Elterngeld bleibt dann voll.

Stromerlöse je MonatElterngeld mit 25-%-Pauschalemit tatsächlichen Ausgaben (Verlust)Unterschied in zwölf Monaten
1.000 €1.420 €1.800 €4.560 €
2.000 €1.050 €1.800 €9.000 €
Eigene Rechnung vom 14.10.2026 für einen Elternteil, der ohne Parkerlöse den Höchstbetrag von 1.800 € erhält. 1.000 € im Monat entsprechen etwa einem Park mit 200 kWp, 1.000 kWh je kWp und 6 ct je kWh (eigene Annahme). Steuern und Sozialabgaben vereinfacht nach §§ 2e und 2f BEEG; Beträge auf 10 € gerundet.

Der Antrag kann auch stillschweigend gestellt werden, indem man höhere Ausgaben nachweist; verlassen sollte man sich darauf nicht. Wann Sonderabschreibungen angesetzt werden, beeinflusst damit nicht nur die Steuer, sondern auch das Elterngeld; das gehört in dieselbe Abstimmung mit der Steuerberatung. Nach dem Ende des Bezugs ist das tatsächliche Einkommen nachzuweisen (§ 8 Abs. 1 BEEG).

Was passiert mit dem Elterngeld, wenn der IAB rückgängig gemacht wird?

Dann steigt das Einkommen des Vorjahres nachträglich und die Grundlage des Elterngelds wackelt. Wird die geplante Investition nicht bis zum Ende des dritten Folgejahres getätigt, macht das Finanzamt den IAB im Jahr des Abzugs rückgängig und ändert dafür den Bescheid, auch wenn er längst bestandskräftig ist (§ 7g Abs. 3 S. 2 und 3 EStG). Für einen IAB aus 2026 läuft die Frist bis zum 31.12.2029. Das zu versteuernde Einkommen 2026 liegt danach wieder dort, wo es ohne IAB gelegen hätte; in unserem Beispiel über der Grenze.

Wie die Elterngeldstelle damit umgeht, regelt das BEEG nicht ausdrücklich. Es verweist für alles, was es nicht selbst regelt, auf das Verwaltungsverfahrensrecht des SGB X (§ 26 Abs. 1 BEEG), das Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden kennt. Ein Urteil oder eine Stelle in den Richtlinien zu genau diesem Fall haben wir nicht gefunden. Wir behandeln es deshalb als offenes Risiko: Wer den IAB rückgängig machen muss oder will, sollte die Folgen für ein bereits gezahltes Elterngeld vorher klären lassen und die Änderung der Elterngeldstelle mitteilen.

PostenBetrag
Steuernachzahlung für 2026 (Einkommensteuer und Soli)26.689 €
Zinsen nach § 233a AO, 0,15 % je Monat ab 01.04.2028, Bescheid im Juli 20301.079 €
Elterngeld, dessen Grundlage entfällt25.200 €
Rückfluss im ungünstigsten Fall52.968 €
Eigene Rechnung vom 14.10.2026 für den Musterhaushalt; IAB 60.000 € aus 2026, Investition nicht getätigt. Ob das Elterngeld tatsächlich zurückgefordert wird, ist nicht geklärt (siehe Text).

Wie die Zinsen auf die Nachzahlung entstehen und welche Auswege es vor Fristablauf gibt, beschreibt der Beitrag IAB rückgängig machen. Für Eltern kommt die Elterngeldseite dazu: Ein IAB, der in erster Linie die Grenze sichern soll und dessen Investition unsicher ist, kann am Ende teurer werden als der Verzicht auf ihn.

Was gilt bei einer Abfindung im Jahr vor der Geburt?

Sie zählt voll für die Grenze, aber nicht für die Höhe. Eine Abfindung ist Teil des zu versteuernden Einkommens; die Fünftelregelung ändert nur, wie die Steuer darauf berechnet wird, nicht das Einkommen selbst (§ 34 Abs. 1 S. 1 EStG). Eine Abfindung von 80.000 Euro kann einen Haushalt mit 120.000 Euro also über die Grenze heben, obwohl das laufende Gehalt weit darunter liegt.

Bei der Bemessung des Elterngelds bleibt sie dagegen außen vor. Einmalige Abfindungen sind im Lohnsteuerabzug sonstige Bezüge (R 39b.2 Abs. 2 S. 2 LStR). Solche Bezüge zählen beim Elterngeld nicht (§ 2c Abs. 1 S. 2 BEEG; BSG, Urteil vom 27.06.2019, B 10 EG 2/18 R). Entscheidend ist das Jahr des Zuflusses. Fließt die Abfindung erst im Geburtsjahr, berührt sie die Grenze für dieses Kind nicht mehr; wohl aber für ein weiteres Kind im Folgejahr. Wie sich die Steuer auf eine Abfindung mit Fünftelregelung und IAB zusammen verhält, steht im Beitrag Abfindung steueroptimiert anlegen.

Was spricht dagegen, ein Investment nach dem Elterngeld zu takten?

Vier Punkte, die gegen die Rechnung aus der Tabelle stehen.

  • Das Elterngeld ist gedeckelt, das Investment nicht. Höchstens 25.200 Euro Basiselterngeld stehen einem Investment gegenüber, das 20 Jahre läuft und im schlechtesten Fall ganz verloren geht. Wenn es sich ohne das Elterngeld nicht trägt, trägt es sich auch mit ihm nicht.
  • Der IAB ist nur so sicher wie die Investition. Gelingt sie nicht in der Frist, kommt das Einkommen des Vorjahres zurück, mit Zinsen auf die Steuer und offenem Ausgang beim Elterngeld.
  • Rund um die Geburt ist Liquidität knapp. Eigenkapital, das in einem Park steckt, steht für Elternzeit, Umzug oder Betreuung nicht zur Verfügung.
  • Die Grenze kann sich ändern. Der Koalitionsvertrag von 2025 kündigt an, die Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag spürbar anzuheben und die Berechnung für Selbstständige flexibler zu machen. Beschlossen ist dazu bis heute nichts; für Geburten nach einer Reform kann die Rechnung anders aussehen.

Welche Fragen klären Sie vorher mit Steuerberatung und Elterngeldstelle?

  • Welches Kalenderjahr ist das Grenzjahr und wie hoch ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen dort voraussichtlich, einschließlich Boni und Abfindungen?
  • Ist die Investition, für die der IAB gebildet wird, in der Frist tatsächlich umsetzbar? Was passiert, wenn sie sich verzögert?
  • Bei welchem Elternteil liegt das Investment und wie sah dessen Gehalt im Kalenderjahr vor der Geburt aus?
  • Kommt der Antrag nach § 2b Abs. 4 BEEG infrage und wie hoch ist der Gewinn im Geburtsjahr bis zum Vormonat mit tatsächlichen Ausgaben?
  • Welche Stromerlöse und welche Abschreibung fallen in die Elterngeldmonate? Wird der Antrag auf tatsächliche Betriebsausgaben gestellt?
  • Liegt der Steuerbescheid für das Grenzjahr bei Antragstellung schon vor oder wird vorläufig entschieden?
  • Wer meldet der Elterngeldstelle, wenn sich der Bescheid für das Grenzjahr später ändert?

Wie wir das Elterngeld im Erstgespräch einordnen

Wenn Sie ein Kind erwarten, sprechen Sie es früh an. Der voraussichtliche Geburtsmonat berührt Fristen und Reihenfolge: wann der IAB gebildet wird, wann der Park übernommen wird und bei welchem Elternteil er liegt. Die Elterngeldberechnung selbst machen wir nicht; sie gehört zur Elterngeldstelle und zur Steuerberatung. Welche Projektzahlen die beiden dafür brauchen und wann sie vorliegen, klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch. Renditezusagen geben wir dabei keine.


Häufige Fragen

Zählt eine PV-Anlage beim Elterngeld als Einkommen?

Ein Solarpark oder eine größere Anlage im eigenen Namen ja: Sie erzeugt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die beim Elterngeld als Gewinneinkünfte zählen. Eine Dachanlage bis 30 kWp je Einheit ist dagegen steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) und zählt deshalb nicht; Freiflächenanlagen fallen nie unter diese Befreiung.

Ist die Einkommensgrenze beim Elterngeld brutto oder netto?

Weder noch. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG aus dem Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt, also nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen für Kinder. Es liegt meist deutlich unter dem Bruttogehalt.

Zählt bei unverheirateten Paaren das Einkommen beider Eltern?

Ja. Sind beide Eltern elterngeldberechtigt, zählt die Summe ihrer zu versteuernden Einkommen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder getrennt veranlagt werden (§ 1 Abs. 8 S. 2 BEEG; Richtlinien zum BEEG, Nr. 1.8).

Zählen Kapitalerträge zur Einkommensgrenze?

Nach den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums nur, soweit sie im Einkommensteuerbescheid stehen; Erträge, die allein mit der Abgeltungsteuer abgegolten sind, bleiben danach außen vor (Nr. 1.8). § 2 Abs. 5a EStG sieht für außersteuerliche Gesetze eigentlich eine Hinzurechnung vor. Die Praxis folgt den Richtlinien; bei großen Kapitalerträgen lohnt die Nachfrage bei der Elterngeldstelle.

Was passiert, wenn der Steuerbescheid für das Vorjahr noch fehlt?

Das hängt von den Angaben im Antrag ab. Wird die Grenze voraussichtlich nicht überschritten, zahlt die Elterngeldstelle unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 8 Abs. 2 S. 2 BEEG); lässt sich das noch nicht sagen, entscheidet sie vorläufig (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BEEG). Der Bescheid ist nachzureichen. Ein IAB wirkt erst mit diesem Bescheid.

Senkt ein Verlust aus dem Park das Elterngeld?

Nein. Verluste aus Gewerbebetrieb werden beim Elterngeld nicht mit dem Gehalt verrechnet; eine negative Einkunftsart zählt mit null (Richtlinien zum BEEG, Nr. 2.1.3.1.3). Der Verlust kann aber den Bemessungszeitraum auf das Kalenderjahr verschieben; dagegen hilft der Antrag nach § 2b Abs. 4 BEEG.

Gilt das auch für ein Batteriespeicher-Direktinvestment?

Ja. Ein Großspeicher im eigenen Namen erzielt ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Grenze, Bemessungszeitraum, Bezugszeit und IAB funktionieren gleich; die Steuerbefreiung für kleine Dachanlagen greift dort nie.

Ändert sich die Einkommensgrenze 2027?

Bisher nicht. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt unverändert 175.000 Euro. Der Koalitionsvertrag von 2025 will die Grenze anheben; beschlossen ist dazu Stand 14. Oktober 2026 nichts. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es ein Gesetz gibt.

Quellen

  1. § 1 BEEG, Berechtigte; Absatz 8 zur Einkommensgrenze (gesetze-im-internet.de)
  2. § 2 BEEG, Höhe des Elterngeldes (gesetze-im-internet.de)
  3. § 2b BEEG, Bemessungszeitraum; Absätze 3 und 4 zu Mischeinkünften (gesetze-im-internet.de)
  4. § 2c BEEG, Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit; Absatz 1 Satz 2 zu sonstigen Bezügen (gesetze-im-internet.de)
  5. § 2d BEEG, Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Absatz 3 zur Betriebsausgabenpauschale (gesetze-im-internet.de)
  6. § 2f BEEG, Abzüge für Sozialabgaben (gesetze-im-internet.de)
  7. § 8 BEEG, Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
  8. § 14 BEEG, Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de)
  9. § 28 BEEG, Übergangsvorschrift; Absatz 5 zur Einkommensgrenze nach Geburtsdatum (gesetze-im-internet.de)
  10. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Richtlinien zum BEEG, BMBFSFJ/211, Stand 07/2026 (Nr. 1.8, 2.1.3.1, 2b.3, 2b.4, 2d.1.1, 2d.3.2)
  11. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 sowie ab 1. April 2025
  12. § 2 EStG, Umfang der Besteuerung; Absätze 5 und 5a zum zu versteuernden Einkommen (gesetze-im-internet.de)
  13. § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen; Nummer 72 zu Photovoltaikanlagen (gesetze-im-internet.de)
  14. § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge; Absatz 3 zur Rückgängigmachung (gesetze-im-internet.de)
  15. § 34 EStG, Außerordentliche Einkünfte (gesetze-im-internet.de)
  16. R 39b.2 LStR 2026, Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge (Bundesministerium der Finanzen)
  17. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.03.2019, B 10 EG 6/18 R: Bemessung nach dem Veranlagungszeitraum auch bei reinen Verlusten
  18. Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2022, B 10 EG 4/20 R: Bezugsmonate mit negativen Einkünften
  19. Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2019, B 10 EG 2/18 R: sonstige Bezüge bleiben bei der Bemessung außer Betracht
  20. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/24438: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEEG, Begründung zu § 2b Abs. 4 (S. 27)
  21. § 60 SGB I, Angabe von Tatsachen (gesetze-im-internet.de)
  22. Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD, Abschnitt Familie, Zeilen 3143 ff. zum Elterngeld

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