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Steuern & Strukturierung

RSU versteuern: was im Vesting-Jahr fällig wird und wann ein Investitionsabzugsbetrag hilft

Restricted Stock Units sind Arbeitslohn, sobald die Aktien im Depot liegen. In einem Jahr, in dem eine große Tranche vestet, springt das Einkommen; die Steuer darauf ist fällig, ob die Aktie danach steigt oder fällt. Dieser Beitrag erklärt Zufluss, Lohnsteuer, Fünftelregelung und § 19a, rechnet die Folgen eines Kursrückgangs vor und prüft, wann ein Investitionsabzugsbetrag gerade im Vesting-Jahr mehr bewirkt als sonst. Stand Oktober 2026.

Jakob HubertJakob HubertVeröffentlicht 20. Oktober 2026ca. 13 Min. Lesezeit

Aktienbasierte Vergütung ist bei börsennotierten Konzernen längst ein fester Teil des Gehalts, oft verteilt über vier Jahre mit jährlichen oder vierteljährlichen Tranchen. Steuerlich ist sie unspektakulär, solange die Tranchen klein sind. Spürbar wird sie in dem Jahr, in dem eine große Zuteilung vestet oder der Kurs stark gestiegen ist: Dann landet auf einen Schlag ein fünf- oder sechsstelliger Betrag im zu versteuernden Einkommen, ohne dass Geld auf dem Konto ankommt.

Der Reihe nach: wann der Zufluss stattfindet, was der Arbeitgeber einbehält, ob die Fünftelregelung oder § 19a EStG helfen, was ein Kursrückgang nach dem Vesting steuerlich bedeutet und wie ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG in einem solchen Jahr wirkt. Die Zahlen stammen aus einer eigenen Rechnung für einen Musterfall mit 130.000 Euro Gehalt und 90.000 Euro RSU-Zufluss.

Wann werden RSU in Deutschland versteuert?

Mit der Einbuchung der Aktien in Ihr Depot. Eine Restricted Stock Unit ist zunächst nur die Zusage, nach Ablauf einer Wartezeit Aktien zu erhalten. Steuerlich passiert bei der Zusage nichts. Arbeitslohn fließt zu, wenn Sie die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangen; bei Aktien ist das nach Auffassung der Finanzverwaltung der Tag der Einbuchung (BMF-Schreiben vom 1. Juni 2024, Rn. 25, unter Verweis auf BFH vom 20.11.2008, VI R 25/05). Vertragliche Sperr- oder Haltefristen danach verschieben den Zufluss nicht; nur eine rechtlich unmögliche Verfügung tut das (Rn. 26; BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09).

Besteuert wird der Kurswert der eingebuchten Aktien an diesem Tag, als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Dass die Aktien oft von der ausländischen Konzernmutter kommen, ändert daran nichts: Auch Arbeitslohn, den ein Dritter im Rahmen des Dienstverhältnisses gewährt, unterliegt der Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber davon weiß; bei verbundenen Unternehmen wird das unterstellt (§ 38 Abs. 1 S. 3 EStG). Für die Sozialversicherung sind RSU ebenfalls Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV), Beiträge fallen aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, 2026 in der Rentenversicherung 101.400 Euro und in der Krankenversicherung 69.750 Euro im Jahr. Wer mit dem Gehalt schon darüber liegt, zahlt auf die RSU keine weiteren Beiträge.

Verfallen RSU, weil Sie vor dem Vesting das Unternehmen verlassen, sind sie nie zugeflossen und werden nicht besteuert. Umgekehrt zählt jede vestende Tranche in ihrem Kalenderjahr; ein Plan über vier Jahre erzeugt also vier oder mehr Steuerjahre mit Aktienvergütung.

Was unterscheidet RSU, Aktienoptionen und Mitarbeiter-Kaufpläne steuerlich?

Vor allem der Zeitpunkt und die Bemessung. Bei Aktienoptionen fließt noch nichts zu, wenn das Optionsrecht eingeräumt wird; Arbeitslohn entsteht erst mit dem verbilligten Erwerb der Aktien nach der Ausübung, in Höhe der Differenz zwischen Kurswert und Ausübungspreis (BFH VI R 25/05). Bei Kaufplänen, in denen Mitarbeiter Aktien mit Rabatt erwerben, ist nur der Rabatt Arbeitslohn. Für diese Fälle gibt es den Freibetrag des § 3 Nr. 39 EStG von 2.000 Euro im Jahr, allerdings nur, wenn das Angebot allen Arbeitnehmern offensteht, die seit mindestens einem Jahr beschäftigt sind (§ 3 Nr. 39 S. 2 EStG). RSU-Pläne für ausgewählte Mitarbeiter erfüllen diese Bedingung in der Regel nicht.

RSUAktienoptionenKaufplan mit Rabatt
Was zufließtAktien ohne GegenleistungAktien zum AusübungspreisAktien unter Kurswert
ZeitpunktEinbuchung nach dem VestingEinbuchung nach der AusübungEinbuchung nach dem Kauf
Arbeitslohnvoller KurswertKurswert minus AusübungspreisRabatt
Freibetrag § 3 Nr. 39 (2.000 €)nur bei Angebot an allenur bei Angebot an allehäufig, wenn alle teilnehmen können
Fünftelregelung möglichoffen, siehe untenja, bei Laufzeit über 12 Monatein der Regel nein
Spätere WertänderungKapitalvermögen § 20Kapitalvermögen § 20Kapitalvermögen § 20
Eigene Übersicht nach § 3 Nr. 39, § 19, § 20 und § 34 EStG, BMF-Schreiben vom 1. Juni 2024 sowie BFH VI R 25/05 und VI R 62/05. Planbedingungen können abweichen, etwa wenn Optionen handelbar sind.

Was behält der Arbeitgeber beim Vesting ein?

Lohnsteuer wie auf einen Bonus. Der RSU-Zufluss ist ein sonstiger Bezug; der Arbeitgeber berechnet die Jahreslohnsteuer auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einmal ohne und einmal mit dem Zufluss und behält die Differenz ein (§ 39b Abs. 3 EStG). Bei Gutverdienern landet das nahe am Grenzsteuersatz, also bei 42 Prozent zuzüglich Soli. Weil der Zufluss in Aktien besteht und nicht in Geld, verkaufen viele Pläne beim Vesting automatisch einen Teil der Aktien, um die Steuer zu decken (Sell-to-Cover); andere behalten sie vom laufenden Gehalt ein.

Die endgültige Steuer steht erst mit dem Bescheid fest. Abweichungen entstehen etwa bei der Steuerklassen-Kombination III/V, bei mehreren Arbeitgebern oder wenn der Kurs zwischen Einbuchung und Lohnabrechnung schwankt. Eine Steuererklärung lohnt sich deshalb zur Kontrolle; den Antrag auf die Fünftelregelung und einen IAB gibt es ohnehin nur dort.

Gilt die Fünftelregelung für RSU und Aktienoptionen?

Für Optionen meist ja, für RSU ist es offen; für Gutverdiener ist die Frage oft ohne Wirkung. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten werden nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert; mehrjährig heißt, die Tätigkeit erstreckt sich über mindestens zwei Kalenderjahre und mehr als zwölf Monate (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Für Aktienoptionen hat der Bundesfinanzhof das im Regelfall bejaht, wenn zwischen Einräumung und Ausübung mehr als zwölf Monate liegen und der Arbeitnehmer in dieser Zeit beschäftigt war (BFH vom 18.12.2007, VI R 62/05). Zu RSU gibt es keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der Sache. Das Finanzgericht Köln hat RSU mit mehrjähriger Wartezeit als Anreizlohn für einen Zeitraum behandelt, allerdings zur Frage, welcher Staat besteuern darf (Urteil vom 02.10.2014, 15 K 2686/11). Ob das Finanzamt eine jährlich vestende Tranche als Vergütung für mehrere Jahre anerkennt, hängt an den Planbedingungen.

Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr; sie kommt nur noch über die Steuererklärung. Was sie bringt, zeigt die eigene Rechnung: Bei 130.000 Euro Gehalt und 90.000 Euro Zufluss spart sie nichts, weil schon das Gehalt allein in der 42-Prozent-Zone liegt und das Fünftel des Zuflusses dort bleibt. Erst ein IAB von 90.000 Euro drückt das übrige Einkommen auf 38.770 Euro; dann spart die Fünftelregelung zusätzlich 5.503 Euro. Dieselbe Mechanik bei Abfindungen beschreibt Abfindung steueroptimiert anlegen.

Hilft § 19a EStG bei RSU eines Konzerns?

Fast nie. § 19a EStG schiebt die Besteuerung von Vermögensbeteiligungen hinaus, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überträgt, gedacht für Start-ups und Mittelstand. Das Unternehmen darf bei der Übertragung höchstens 100 Millionen Euro Umsatz oder 86 Millionen Euro Bilanzsumme haben, weniger als 1.000 Beschäftigte und nicht älter als 20 Jahre sein; es genügt, wenn das in einem der sechs Vorjahre so war (§ 19a Abs. 3 EStG; BMF-Schreiben vom 1. Juni 2024, Rn. 42). Ein Konzernunternehmen zählt nur mit, wenn alle Konzernunternehmen zusammen unter diesen Schwellen bleiben (§ 19a Abs. 1 S. 3 EStG). Für RSU eines großen börsennotierten Konzerns scheidet die Regel damit aus.

Wer bei einem jungen Unternehmen beteiligt wird, sollte die Regel kennen: Der Aufschub muss im Lohnsteuerabzug mit Zustimmung des Arbeitnehmers gewählt werden; nachholen lässt er sich in der Steuererklärung nicht (§ 19a Abs. 2 EStG). Besteuert wird später, wenn die Beteiligung übertragen wird, nach 15 Jahren oder wenn das Arbeitsverhältnis endet (Abs. 4 S. 1); die beiden letzten Auslöser entfallen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich die Haftung für die Lohnsteuer übernimmt (Abs. 4a). Liegen bei der Nachversteuerung mindestens drei Jahre seit der Übertragung, gilt die Fünftelregelung.

Was passiert steuerlich, wenn die Aktie nach dem Vesting fällt?

Die Lohnsteuer bleibt; der Verlust landet in einem anderen Topf. Mit der Einbuchung ist der Arbeitslohn festgeschrieben; ein späterer Kursrückgang führt nicht zu negativem Arbeitslohn (BMF-Schreiben vom 1. Juni 2024, Rn. 27 bis 29). Die Aktien gehören ab dann zum Privatvermögen, ihre Anschaffungskosten sind der versteuerte Kurswert. Ein späterer Verkauf erzeugt Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe der Differenz (§ 20 Abs. 4 S. 1 EStG); bei Aktien in US-Dollar werden Anschaffung und Verkauf jeweils zum Kurs des Tages in Euro umgerechnet, die Währungsbewegung steckt also im Ergebnis.

Ein Verlust aus dem Verkauf von Aktien darf nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 S. 4 EStG), nicht mit Zinsen oder Dividenden und schon gar nicht mit dem Gehalt (§ 20 Abs. 6 S. 1). Ob diese Beschränkung verfassungsgemäß ist, prüft das Bundesverfassungsgericht seit 2021 (2 BvL 3/21); eine Entscheidung lag im Oktober 2026 nicht vor. Was das im Musterfall bedeutet:

SchrittBetrag
RSU-Zufluss, versteuert als Arbeitslohn90.000 €
Steuer darauf (44,3 %), gedeckt per Sell-to-Cover39.879 €
Aktien im Depot nach dem Vesting50.121 €
Wert nach einem Kursrückgang von 40 %30.073 €
Aktienverlust beim Verkauf20.048 €
Steuerwert des Verlusts, nur gegen Aktiengewinne (26,4 %)höchstens 5.288 €
Steuerersparnis, wäre derselbe Rückgang vor dem Vesting gekommen15.952 €
Eigene Rechnung vom 20.10.2026 (scripts/rsu-vesting-model.mjs): Gehalt 130.000 €, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer, Tarif 2026; Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich Soli. Vereinfacht deckt der Sell-to-Cover-Verkauf genau die Steuer; Kirchensteuer und Verkaufskosten sind nicht berücksichtigt.

Die Asymmetrie ist der eigentliche Punkt: Auf dem Weg hinein ist der Kurswert mit 44,3 Prozent belastet, auf dem Weg hinaus entlastet ein Verlust höchstens mit 26,4 Prozent und nur, wenn andere Aktiengewinne vorhanden sind. Wer RSU über Jahre hält, trägt damit ein doppeltes Risiko: das der einzelnen Aktie und das des Arbeitgebers, von dem auch das Gehalt kommt. Das spricht nicht automatisch für den Verkauf am Vesting-Tag. Es spricht dafür, die Frage bewusst zu entscheiden; ein Verkauf unmittelbar nach dem Vesting löst praktisch keine weitere Steuer aus, weil Erlös und Anschaffungskosten gleich sind.

Was bringt ein Investitionsabzugsbetrag im Vesting-Jahr?

Er senkt die Steuer auf denselben Grenzsteuersatz, auf dem die RSU liegen. Ein IAB nach § 7g EStG zieht bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vom Gewinn des Betriebs ab, bis zu drei Jahre vor der Anschaffung (§ 7g Abs. 1 und 3 EStG). Bei einem Direktinvestment in eine Photovoltaik- oder Speicheranlage entsteht so ein Verlust aus Gewerbebetrieb, der sich im selben Jahr mit dem Arbeitslohn verrechnet, RSU eingeschlossen. Was dafür vorliegen muss, erklären die Voraussetzungen des IAB und der IAB einfach erklärt.

Variante im Vesting-Jahrzu versteuerndes EinkommenEinkommensteuer und SoliErsparnis je Euro Abzug
Nur Gehalt, ohne RSU128.770 €45.309 €
Gehalt und RSU, ohne IAB218.770 €85.188 €
Gehalt und RSU, IAB 45.000 €173.770 €65.249 €44,3 %
Gehalt und RSU, IAB 90.000 €128.770 €45.309 €44,3 %
Gehalt und RSU, IAB 90.000 €, mit Fünftelregelung128.770 €39.806 €50,4 %
Eigene Rechnung vom 20.10.2026 (scripts/rsu-vesting-model.mjs): Gehalt 130.000 €, RSU-Zufluss 90.000 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Vorsorgeaufwendungen vereinfacht null, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer, Tarif 2026. Die letzte Zeile setzt voraus, dass der Zufluss als Vergütung für mehrere Jahre anerkannt wird.

Ein IAB von 90.000 Euro nimmt im Musterfall die gesamte Steuer auf die RSU zurück, 39.879 Euro. Das Geld bleibt nicht geschenkt im Betrieb: Der IAB wird bei der Anschaffung dem Gewinn wieder hinzugerechnet und mindert die Abschreibungsbasis, die Steuer verschiebt sich also in spätere Jahre. Der Vorteil liegt im Zins dieser Stundung und darin, dass die Erträge später oft auf einen niedrigeren Steuersatz treffen, etwa im Ruhestand. Für Angestellte lässt sich der Verlust auf Antrag schon im laufenden Jahr als Freibetrag im Lohnsteuerabzug eintragen; das beschreibt Steuern sparen als Angestellter.

Lohnt sich der IAB gerade im Vesting-Jahr mehr als sonst?

Nur, wenn die Spitze Sie in eine höhere Tarifzone hebt. Das ist das Ergebnis, das am wenigsten nach Faustregel klingt. Liegt schon Ihr Gehalt in der 42-Prozent-Zone, spart ein Abzug in einem gewöhnlichen Jahr fast genauso viel wie im Vesting-Jahr; im Musterfall sogar 345 Euro mehr, weil das niedrigere Einkommen nach dem Abzug in die Milderungszone des Solidaritätszuschlags fällt. Anders sieht es aus, wenn der Zufluss die Reichensteuer-Schwelle überschreitet oder wenn das Gehalt allein noch unter der 42-Prozent-Zone liegt.

ProfilVesting-JahrGewöhnliches JahrIAB 45.000 € spart im Vesting-Jahrim gewöhnlichen Jahr
A: Gehalt 130.000 €RSU 90.000 €RSU 20.000 €19.940 € (44,3 %)20.285 € (45,1 %)
B: Gehalt 130.000 €, große TrancheRSU 250.000 €RSU 20.000 €21.364 € (47,5 %)20.285 € (45,1 %)
C: Gehalt 60.000 €RSU 60.000 €RSU 5.000 €21.031 € (46,7 %)14.443 € (32,1 %)
Eigene Rechnung vom 20.10.2026 (scripts/rsu-vesting-model.mjs), Annahmen wie oben. In Profil B liegt das Einkommen im Vesting-Jahr über der Schwelle von 277.826 € zum Steuersatz von 45 % (§ 32a Abs. 1 EStG 2026); in Profil C hebt erst der Zufluss das Einkommen in die 42-%-Zone.

Profil C zeigt den Fall, in dem das Timing wirklich zählt: Derselbe Abzug spart im Vesting-Jahr 6.588 Euro mehr als in einem Jahr ohne Zufluss. Weil ein Vesting-Plan über Jahre im Voraus feststeht, lässt sich das planen; ein IAB gehört dann in das Jahr der großen Tranche, die Investition muss bis zum Ende des dritten Folgejahres erfolgen. Wie man den Abzug über mehrere Jahre dosiert, beschreibt Den IAB jährlich nutzen: Wie Sie über mehrere Jahre ein Beteiligungsportfolio aufbauen; welche Fristen dabei laufen, IAB jetzt bilden: Welche steuerlichen Fristen und Zeitfenster 2026/2027 zählen.

Was spricht gegen ein Direktinvestment im Vesting-Jahr?

Fünf Punkte, die in jede Entscheidung gehören:

  • Der IAB stundet, er erlässt nicht. Die Steuer kommt über die Hinzurechnung und die geringere Abschreibung zurück; wird nicht investiert, wird der Abzug rückwirkend mit Zinsen aufgehoben.
  • Die Liquidität. Ein Direktinvestment bindet Eigenkapital für viele Jahre. RSU sind erst nach dem Verkauf Geld; wer die Aktien behalten will, braucht das Eigenkapital aus anderen Mitteln.
  • Das Klumpenrisiko verschiebt sich, es verschwindet nicht. Aus einer Aktie des Arbeitgebers wird eine Beteiligung an einer einzelnen Anlage mit eigenen Risiken: Erträge, Strompreise, Technik, Vertragspartner.
  • Ein eigener Betrieb. Das Direktinvestment ist ein Gewerbebetrieb mit Steuererklärung, Gewinnermittlung und gegebenenfalls Umsatzsteuer. Die laufende Betreuung lässt sich auslagern, die Verantwortung nicht.
  • § 15b EStG. Wird ein Direktinvestment als vorgefertigtes Paket gezeichnet, dessen Prospekt die Steuerersparnis in den Mittelpunkt stellt, kann der Verlust als Steuerstundungsmodell gesperrt sein (BFH vom 02.10.2025, IV R 14/23). Wie das abzugrenzen ist, steht in Verlust aus dem Investitionsabzugsbetrag: Verrechnung mit dem Gehalt, Verlustrücktrag und Verlustvortrag.

Welche Fragen klären Sie vor dem nächsten Vesting-Termin?

  • Wann vesten welche Tranchen in den nächsten Jahren? In welchem Jahr ist der Zufluss am höchsten? Welche Tarifzone erreicht er?
  • Wie deckt Ihr Plan die Steuer: Sell-to-Cover, Abzug vom Gehalt oder gar nicht? Steht der RSU-Zufluss in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung?
  • Behalten Sie die Aktien oder verkaufen Sie beim Vesting? Wie hoch ist der Anteil des Arbeitgebers an Ihrem Vermögen insgesamt?
  • Haben Sie Aktienverluste aus Vorjahren im Verlusttopf, die sich mit einem Verkauf verrechnen ließen?
  • Liegen zwischen Zusage und Einbuchung mehr als zwölf Monate über zwei Kalenderjahre? Lohnt sich der Antrag auf die Fünftelregelung überhaupt?
  • Gab es Zeiten mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Ausland während der Wartezeit? Dann ist die Aufteilung nach Doppelbesteuerungsabkommen ein eigenes Thema.
  • Ist ein Direktinvestment mit IAB geplant? In welchem Jahr ist der Abzug mehr wert? Kann die Investition innerhalb von drei Jahren erfolgen?
  • Steht eine Geburt an? Ein großer Zufluss im Jahr davor zählt zur Einkommensgrenze beim Elterngeld, siehe Elterngeld und Direktinvestment.

Wie wir Vesting-Jahre im Erstgespräch einordnen

Wer mit RSU zu uns kommt, kennt den Vesting-Plan meist genau, die Tarifzonen der nächsten Jahre seltener. Wir legen beides nebeneinander: Welches Jahr trägt einen IAB mit welchem Satz? Welches Projekt passt zeitlich in die Investitionsfrist? Wie viel Eigenkapital ist dafür nötig? Die steuerliche Beurteilung des Plans selbst, der Fünftelregelung und eines Auslandsbezugs gehört zu Ihrer Steuerberatung. Genau das prüfen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, mit Ihren Zahlen statt mit dem Musterfall. Renditezusagen geben wir dabei keine.


Häufige Fragen

Werden RSU doppelt besteuert, beim Vesting und beim Verkauf?

Nein. Beim Vesting wird der Kurswert als Arbeitslohn versteuert; dieser Wert ist zugleich Ihre Anschaffungskosten. Beim Verkauf zählt nur die Wertänderung seit der Einbuchung als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 4 EStG). Wer am Vesting-Tag verkauft, hat praktisch keinen Veräußerungsgewinn.

Muss ich RSU selbst in der Steuererklärung angeben?

Meist nicht gesondert. Hat der Arbeitgeber den Zufluss im Lohnsteuerabzug erfasst, steckt er im Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung. Fehlt er dort, etwa weil die Aktien von einer ausländischen Gesellschaft kamen und nicht gemeldet wurden, gehört er als Arbeitslohn ohne Steuerabzug in die Anlage N. Einen späteren Verkauf erklären Sie über die Anlage KAP, wenn das Depot bei einer ausländischen Bank liegt.

Was gilt bei Aktien, die in US-Dollar notieren?

Anschaffungskosten und Verkaufserlös werden jeweils zum Kurs ihres Tages in Euro umgerechnet (§ 20 Abs. 4 S. 1 EStG). Steigt der Dollar zwischen Vesting und Verkauf, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn, auch wenn die Aktie in Dollar gleich geblieben ist; fällt er, entsteht ein Verlust.

Kann ich einen Kursverlust nach dem Vesting mit meinem Gehalt verrechnen?

Nein. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG), Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen (S. 4). Ob diese zweite Beschränkung verfassungsgemäß ist, prüft das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 3/21).

Was passiert mit RSU, die beim Jobwechsel verfallen?

Steuerlich nichts. Verfallene RSU sind nie zugeflossen, es fällt keine Steuer an. Bereits eingebuchte Aktien bleiben Ihre; sie wurden im Jahr der Einbuchung versteuert.

Gilt der Freibetrag von 2.000 Euro auch für RSU?

Nur, wenn das Programm allen Arbeitnehmern offensteht, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen beschäftigt sind (§ 3 Nr. 39 S. 2 EStG). Bei RSU für ausgewählte Mitarbeiter ist das meist nicht der Fall; häufiger greift der Freibetrag bei Kaufplänen mit Rabatt.

Kann ich mit einem IAB die Steuer auf die RSU ganz vermeiden?

Für das Vesting-Jahr kann er sie rechnerisch ausgleichen, im Musterfall mit 90.000 Euro Abzug. Vermieden ist sie damit nicht: Der IAB wird bei der Investition hinzugerechnet und mindert die spätere Abschreibung; die Steuer verschiebt sich in die Folgejahre. Ohne Investition binnen drei Jahren wird der Abzug mit Zinsen rückgängig gemacht.

Quellen

  1. § 19 EStG, Nichtselbständige Arbeit (gesetze-im-internet.de)
  2. § 3 Nr. 39 EStG, Steuerfreiheit von Vermögensbeteiligungen bis 2.000 Euro (gesetze-im-internet.de)
  3. § 19a EStG, Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen; Absätze 1 bis 4a (gesetze-im-internet.de)
  4. § 34 EStG, Außerordentliche Einkünfte; Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 4 (gesetze-im-internet.de)
  5. § 38 EStG, Erhebung der Lohnsteuer; Absatz 1 Satz 3 zu Arbeitslohn von Dritten (gesetze-im-internet.de)
  6. § 39b EStG, Einbehaltung der Lohnsteuer; Absatz 3 zu sonstigen Bezügen (gesetze-im-internet.de)
  7. § 20 EStG, Kapitalvermögen; Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 Sätze 1 und 4 (gesetze-im-internet.de)
  8. § 32a EStG, Einkommensteuertarif (gesetze-im-internet.de)
  9. § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen; Absätze 1 und 3 (gesetze-im-internet.de)
  10. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 01.06.2024, IV C 5 - S 2347/24/10001 :001 (BStBl 2024 I S. 946): Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024, Rn. 25 bis 29, 42, 51.1; abgedruckt als Anhang 29a des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2026
  11. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2011, VI R 37/09 (BStBl 2011 II S. 923): Zufluss erst mit wirtschaftlicher Verfügungsmacht über die Aktien
  12. Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.12.2007, VI R 62/05: Vorteile aus Aktienoptionen als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit
  13. Finanzgericht Köln, Urteil vom 02.10.2014, 15 K 2686/11: Restricted Stock Units als zeitraumbezogener Anreizlohn (justiz.nrw.de)
  14. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28.07.2015, VI R 1/15: Revision gegen FG Köln 15 K 2686/11 als unzulässig verworfen
  15. Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.10.2025, IV R 14/23 (BStBl 2026 II S. 415): Investitionsabzugsbeträge im Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG
  16. § 14 SGB IV, Arbeitsentgelt (gesetze-im-internet.de)
  17. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24.11.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 278); § 2 Abs. 2 und § 4: Beitragsbemessungsgrenzen 69.750 und 101.400 Euro (gesetze-im-internet.de)

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